Name, Alter, Herkunft? Für eine Bewerbung unnötig
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 04.01.2010 2 Kommentare
Was wünscht sich ein guter Personalrekrutierer? So die rhetorische Frage des französischen Arbeitsministers Xavier Darcos unlängst in der Nationalversammlung. Die Antwort lieferte der Minister gleich selbst: Der Rekrutierer will motivierte Kandidaten mit passenden Qualifikationen und einem Leistungsausweis. Mehr nicht.
Vorzeitiges Aussortieren
Wozu also noch biografische Daten im Lebenslauf mitliefern? Diese werden nach den gängigen Regeln für Bewerbungen zwar verlangt, sagen jedoch nichts über die Qualifikation des Bewerbers aus. Allzu oft aber werden Kandidatinnen und Kandidaten wegen solcher biografischen Angaben wie Nationalität vorzeitig aussortiert.
Damit soll in Frankreich Schluss sein. Um die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, testet Frankreich derzeit in 50 grösseren Unternehmen die anonyme Bewerbung. Wer sich für eine Stelle in diesen Firmen interessiert, dessen Lebenslauf wird von einem Personalbüro vorgängig «neutralisiert». Selbst der Name fällt dabei weg, sodass keine Rückschlüsse auf diskriminierungsanfällige Angaben möglich sind.
Mehr Chancen für Ausländer
Ähnliche Tests wurden in der Schweiz bereits erfolgreich durchgeführt, etwa im Bereich der Lehrstellen. Anhand eines Pilotprojekts konnte der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz) 2008 nachweisen, dass ausländische Jugendliche deutlich höhere Chancen auf eine Lehrstelle haben, wenn sie sich anonym präsentieren können. Trotz dieser positiven Resultate hat das Projekt bis heute keine Nachahmer gefunden. Die Website für anonyme Bewerbungen im kaufmännischen Bereich existiert zwar weiterhin, da sie aber nicht mehr bewirtschaftet wird, ist sie für Firmen kaum mehr von Nutzen, sagt Peter Debrunner, Ausbildungsverantwortlicher der Baumann Koelliker AG. Das Elektroinstallationsunternehmen hatte sich am Projekt des KV Schweiz beteiligt und hält die anonyme Bewerbung grundsätzlich für «eine gute Sache». Selber aber will die Firma nicht aktiv werden.
Nun lässt sich die Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmender in Frankreich nicht mit der Situation in der Schweiz vergleichen. Benachteiligungen gibt es jedoch auch hierzulande, etwa beim Alter. Mit anonymen Bewerbungen sei dem aber kaum beizukommen, denn auch ohne biografische Angaben lasse sich aus dem Lebenslauf eines Kandidaten herauslesen, ob es sich um eine jüngere oder eine ältere Person handle, sagt Roswitha Korte, Chefin der Personalrekrutierung bei Axa Winterthur. Pikant: Das französische Mutterhaus des Versicherungskonzerns Axa gehört zu jenen 50 Unternehmen, die sich freiwillig am Experiment «Anonymer Lebenslauf» der französischen Regierung beteiligen. Axa Winterthur setzt indes auf Bewusstseinsbildung. «Wir müssen die direkten Vorgesetzen in unserem Betrieb von den Vorteilen altersdurchmischter Teams überzeugen», sagt Korte.
Wenn nur Kompetenzen zählen
Ähnlich sieht es Ruth Derrer Balladore vom Arbeitgeberverband. Bei der Besetzung von Lehrstellen mögen anonymisierte Bewerbungen sinnvoll sein, nicht aber für erfahrene Berufsleute. «Da täuscht die anonyme Bewerbung etwas vor.» Spätestens beim Bewerbungsgespräch sei die Identität bekannt und ein ablehnender Entscheid aufgrund des Alters immer noch möglich. Selbst Promoter der anonymen Bewerbung wie Andrea Ruckstuhl von KV Schweiz räumen ein, dass sie eine allfällige Diskriminierung nicht gänzlich verhindere, sondern lediglich einen Schritt nach hinten verlagere.
Allerdings kann diese Verlagerung bereits entscheidend sein, denn die Mehrheit der Diskriminierungen findet bei der ersten Selektion statt, aufgrund des Lebenslaufs. Wenn nun die Lebensläufe keine biografischen Angaben enthalten, dann muss die erste Selektion allein aufgrund der Kompetenzen stattfinden, was die Chancengleichheit vergrössert. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der französischen Organisation «A compétence égale», eine Vereinigung von 800 Personalvermittlungsbüros. Die Studie bildet die Grundlage für das französische Experiment.
Diskriminierung erlaubt
Was aber, wenn am Ende ein 55-Jähriger wegen seines Alters gegenüber einem 40-jährigen Kandidaten unterliegt? Anonymisierte Bewerbungen machten letztlich nur Sinn, wenn man eine Diskriminierung auch einklagen könne. Dazu fehlten in der Schweiz – anders als in der EU – die gesetzlichen Grundlagen, sagt der St. Galler Rechtsprofessor Thomas Geiser. Erst vor kurzem hat der Nationalrat den Antrag von Gewerkschaftsbundpräsident Paul Rechsteiner abgelehnt, ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zu erlassen, das auch für Private wie etwa Arbeitgeber verbindlich wäre. Benachteiligung ist in der Schweiz nur aufgrund des Geschlechts und gegenüber EU-Bürgern verboten. Ansonsten, so Geiser, herrscht Vertragsfreiheit, was so viel heisst wie: Diskriminierungen, etwa aufgrund des Alters, sind erlaubt.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.01.2010, 04:00 Uhr
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2 Kommentare
Die offenen Lohndoemperschleusen sorgen fuer das Versagen des Arbeitsmarktes. Wer dann zwangsleufig auf der Strecke bleibt ist sekundaer. Bei den Alten kommt dazu, dass die Abzuege fuer die Pansionskasse im Alter explodieren. Als frueher die Solidaritaet mit den Alten noch spielte wurden die Alterssicherungsabzuege ueberhaupt nicht und die Krankenkassenpraemien nur nach Eintrittsalter abgestuft... Antworten
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