Angekaut oder angebissen?
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Eine frühere Kunststudentin, die seinerzeit im Auftrag des Künstlers Francois Morellet unzerkaute und zerkaute Kaugummi- Streifen in horizontale Reihen auf schwarze Leinwand klebte, klagt beim Düsseldorfer Landgericht.
Sie sieht sich als Urheberin der Werke. Sechs der Kaugummi- Collagen waren im vergangenen Jahr in Düsseldorf in einer Ausstellung zur «Eat Art» gezeigt worden - unter dem Namen Morellets. Nun verlangt die Frau, dass sie künftig als Urheberin der Werke genannt wird.
Denn bei der Anzahl und der Anordnung der Kaugummistreifen auf der Leinwand sei sie von der Vorgabe Morellets abgewichen. Und anstatt die Kaugummis wie vorgegeben anzukauen, habe sie die Streifen nur angebissen, macht die 59-Jährige geltend.
Mehr als eine Auftragsarbeit?
Auf einer der Collagen ist im Kaugummi ein Gebiss-Abdruck zu sehen. Eine Bissprobe der Klägerin liegt dem Gericht vor. Der 75- Jährige ehemalige Geschäftsführer der «Eat Art Galerie», Carlo Schröter, sieht das anders: «Sie hat die Kaugummis nur aufgeklebt. Es war eine Auftragsarbeit», sagt er am Mittwoch beim Gerichtstermin.
Morellet habe die Skizzen dafür hergestellt. In der Galerie seien mehrere Kunststudenten beschäftigt gewesen, die Arbeiten von Künstlern vervielfältigt hätten. Das sei auch normal.
Dass Assistenten den Pinsel im Auftrag von Künstlern führen, ist tatsächlich nicht ungewöhnlich. So wurde vergangenes Jahr Martin Kippenbergers «Paris Bar» für rund 2,5 Millionen Euro beim Auktionshaus Christie's versteigert - gemalt hatte es im Auftrag Kippenbergers ein Plakatmaler.
Erforderliche Schöpfungshöhe?
Auch Kunst-Star Damien Hirst hat dutzende Mitarbeiter. Aber wer ist der Urheber der Kaugummi-Bilder? Auf der Einladung zur Vernissage wurden 1970 «40 Collagen - signiert und vom Künstler angekaut» für den Preis von 375 Mark pro Bild angepriesen.
Nach Angaben der Richterin ist es aber strittig, ob Morellet die Collagen wirklich signiert hat. Klar sei jedoch, dass die Klägerin auf Weisung gearbeitet habe. Nun müsse festgestellt werden, ob die Abweichungen die erforderliche «Schöpfungshöhe» besitzen.
Die Frage, ob das eigenmächtige Anbeissen der Kaugummistreifen anstelle des Zerkauens einen eigenständigen Schöpfungsakt darstellt, will das Gericht am 8. September beantworten. (phz/sda)
Erstellt: 25.08.2010, 16:23 Uhr
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