Stargeigerin ärgert sich über die Schweiz

Aktualisiert am 25.08.2010

Im April hat der Zoll ihre antike Geige beschlagnahmt. Jetzt ärgert sich Patricia Kopatchinskaja auch noch über die Zollverwaltung.

Will Instrumente frei ein- und ausführen: Patricia Kopatchinskaja.

Will Instrumente frei ein- und ausführen: Patricia Kopatchinskaja.

Stellungnahme

Patricia Kopatchinskaja dementiert gegenüber DerBund.ch/Newsnet, sich über die Schweiz geärgert zu haben. Stattdessen kritisiert sie die Vorgehensweise der «Sonntagszeitung»:

«Ich habe Frau Dr. E. Girsberger von der ‹Sonntags-Zeitung› ein neues Schreiben des Oberzolldirektors gezeigt und ihr aufs Band gesprochen, dass ich es sehr freundlich finde. Es wird dort eine Lösung des Zollproblems in Aussicht gestellt. 

Ich habe mich deshalb nie über die Zollverwaltung oder die Schweiz geärgert. Anderslautende Behauptungen der ‹Sonntags-Zeitung› sind erfunden. Bezeichnenderweise wurde mir das Interview nicht wie zugesichert zum Gegenlesen vorgelegt.» (oku) 

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Die weltberühmte Geigerin Patricia Kopatchinskaja, die im April mit einer von der österreichischen Nationalbank geliehenen Geige am Zürcher Zoll festgehalten wurde, ist verärgert. «Notfalls gebe ich meinen schweizerischen Wohnsitz auf und lasse mich in Berlin oder Paris nieder», wird die weltberühmte Geigerin Patricia Kopatchinskaja in der aktuellen «Sonntagszeitung» zitiert.

Grund für Kopatchinskajas Ärger ist ein Schreiben der Oberzolldirektion der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV): Man prüfe auf Geheiss von Bundesrat Hans Rudolf Merz ein neues Verfahren für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Geigen, könne aber keine Zusicherung geben.

Kopatchinskaja hatte sich nach den Komplikationen am Zürcher Zoll bei der EZV über den Vorfall beschwert. Sie bat ausserdem darum, künftig ohne Probleme ein- und ausreisen zu können. Die EZV schickte nun das unverbindliche Schreiben. Sie rät Kopatchinskaja ausserdem, ein so genanntes Carnet ATA anzuschaffen: Ein Papier, das die vorübergehende Einfuhr von Gebrauchsgütern regelt. Wer ein solches Carnet bei sich hat, muss am Zoll keine Rechenschaft ablegen. Doch das Dokument ist teuer. Zu der Jahresgebühr von 89 Franken kommt ein Promille des Handelswertes – bei der Violine also ein Betrag von 6000 Franken. Dazu kommt ein Depot von 40 Prozent des Warenwerts – 2,5 Millionen Franken im Fall der Geige.

(oku)

Erstellt: 08.08.2010, 18:35 Uhr

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