Die gemobbte Zeitung
Von Rico Bandle. Aktualisiert am 25.11.2010 71 Kommentare
«Unglaubliches Mobbing»: Moritz Suter im Interview mit DerBund.ch/Newsnet. (Video: Joël Gernet)
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Mobbing, darunter versteht man in der Regel einen perfiden Psychoterror am Arbeitsplatz, das Fertigmachen eines unliebsamen Kollegen. In den letzten Jahren wurde der Begriff zunehmend auch für Vorgänge ausserhalb des Arbeitslebens angewendet, selbst in Kindergärten wird gemobbt, nicht mehr geplagt.
Moritz Suter, der Käufer der «Basler Zeitung», nahm das Wort gestern im Zusammenhang mit der Stimmungsmache gegen die Zeitung in den Mund: «Die Aktion mit den 16'000 Unterschriften war ein unglaubliches Mobbing. Das ist etwas Unschönes. Sie wissen, dass Mobbing eigentlich eine Straftat ist. Ich bin überzeugt, dass die meisten, die hier unterschrieben haben, sich dies gar nicht überlegt haben.»
Ganz anders sehen das naturgemäss die Initianten der Online-Protestaktion. Auf ihrer Plattform Rettet-basel.ch frohlocken sie nach dem Rückzug der unliebsamen Investoren: «Der Aufruf ‹Rettet Basel!›, den das Netzwerk Kunst+Politik vor neun Tagen gestartet hat, wurde bisher von über 18'500 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Dieser enorme Ausdruck an Unzufriedenheit trug wesentlich dazu bei, dass sich Tito Tettamanti und Martin Wagner von ihren Anteilen an der «Basler Zeitung» trennten und sie an Moritz Suter verkauften. Dieser Vorgang ist unseres Wissens einmalig in der Schweizer Pressegeschichte.» Geschah dieser Rückzug aufgrund eines legitimen Protests – oder ist dies Mobbing?
Dynamik im Internet
Der Begriff «Mobbing» ist zwar in seiner heutigen Bedeutung vor allem durch die Arbeitspsychologie geprägt, von Vorgängen innerhalb von Organisationen. Der Ursprung des Wortes lässt aber eine Deutung à la Suter durchaus plausibel erscheinen. «Mob» steht für den Pöbel, das Gesindel. Das Wort ist die verkürzte Form des lateinischen «mobile vulgus», was so viel wie die leicht zu bewegende, beeinflussbare Masse des Volkes bedeutet. Bei einer solchen Online-Aktion, die sehr rasch, in einer emotional aufgeladenen Stimmung entsteht, von einer «leicht zu bewegenden Masse» zu sprechen, ist sicher nicht ganz falsch.
Andererseits: Petitionen zu lancieren, zu protestieren ist ein urdemokratisches Recht. Wenn jemand davon Gebrauch macht, gleich von «Mobbing» und einer «Straftat» zu sprechen, erscheint dann doch ziemlich dreist – selbst wenn dies übers Internet geschieht, wo die Zutrittsbarriere klein und die Hemmschwelle, mit falschem Namen aufzutreten, tief ist.
Bürgeraufstände im Internet, sei es per Online-Petition oder per Facebook-Gruppen, dürften in Zukunft noch zunehmen. Doch was sind solche Protestaktionen wert, die zumeist von einer emotional geladenen Dynamik geprägt sind? Wohl müsste man die Unterzeichner jeweils einige Wochen später, wenn sich die Aufregung gelegt hat, fragen, ob sie wieder unterzeichnen würden. Bei der «Basler Zeitung» ist das nicht mehr nötig: Die Petition hat ihre Wirkung bereits entfaltet. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.11.2010, 14:16 Uhr
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71 Kommentare
Wenn das Mobbing ist, darf gelacht werden. Im übrigen lassen sich Wirtschaftsvertreter doch sonst auch nicht beirren, wenn es um ihre Interessen geht. Dass allerdings diese Internet-Aktionen negatives Potenzial haben, schleckt auch keine Geiss weg. Die Schweiz bräuchte längst ein Departement, welches sich ausschliesslich mit dem Internet und dem entspr. Recht befassen sollte. Antworten
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