Digital
Böse Überraschung für Street-View-Pinkler
Dossiers
Artikel zum Thema
Stichworte
SwissquoteExklusiver Trading-Partner
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Stichworte
SwissquoteExklusiver Trading-Partner
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Ein Gericht in Westfrankreich hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der auf dem Strassenbilder-Dienst Street View von Google (GOOG 712.44 1.78%) beim Pinkeln in seinem Garten zu sehen war.
Die Beschwerde sei nicht zulässig, weil sie gegen die französischen Filiale des Internet-Riesen gerichtet gewesen sei und nicht gegen das US-Mutterhaus, entschied das Gericht in Angers am Donnerstag.
Zuerst 10'000 Euro gefordert
Nach Angaben eines Justizsprechers hatte der Mann eine Entschädigung von 10'000 Euro dafür verlangt, dass er «zum Gespött seines Dorfes» geworden war. Stattdessen muss der Franzose nun selbst in die Tasche greifen: Das Gericht verpflichtete ihn dazu, die Anwaltskosten von Google France in Höhe von umgerechnet 1450 Franken zu erstatten.
Aufgenommen wurde die Szene mit einer rotierenden Kamera, die auf einem Fahrzeug montiert war. Google verwendet diese Technik, um auf Street View Panorama-Bilder zu veröffentlichen. (rek/AFP)
Erstellt: 16.03.2012, 15:53 Uhr
Digital
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".
BLS Schifffahrt Berner Oberland
Auf Deck scheint die Sonne am längsten.
Was gibt es Schöneres als die wohlverdienten Feierabendstunden auf dem Thunersee zu verbringen?
Jetzt wechseln und sparen
Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.























