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«Eine potenzielle Kostenfalle»

Aktualisiert am 14.03.2012

iPhones von Swisscom-Kunden wählen sich automatisch in kostenpflichtige WLAN-Hotspots ein. Das sei vielen Nutzern nicht bewusst, kritisiert Telekom-Experte Ralf Beyeler. Bei hohen Datenvolumen-Rechnungen solle man sofort intervenieren.

Wählt sich automatisch in WLAN-Hotspots der Swisscom ein: iPhone mit iOS 5.

Wählt sich automatisch in WLAN-Hotspots der Swisscom ein: iPhone mit iOS 5.
Bild: Keystone

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So rechnet Swisscom ab

Swisscom behandelt den mobilen Datenverkehr über das Mobilfunknetz und die WLAN-Hotspots gleich. Wenn das im Abonnement enthaltene Inklusivvolumen erreicht ist, wird der Datenverkehr entsprechend dem Abonnement des Kunden verrechnet (10 Rappen pro MB bei den Surfabonnements). Das in den Abonnements enthaltene Kostendach von maximal fünf Franken pro Tag schütze Kunden zudem vor hohen Rechnungen.

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Die Konsumentensendung «Kassensturz» hat am Dienstag enthüllt, dass sich iPhones mit iOS 5 automatisch in die kostenpflichtigen WLAN-Hotspots (Mobile-Eapsim) der Swisscom (SCMN 434.3 -0.39%) einwählen (DerBund.ch/Newsnet berichtete). Der Konsument merkt davon nichts. Er wird nicht vorgängig gefragt oder über entstehende Kosten informiert. Datenverbindungen werden ihm verrechnet, als wenn er übers Mobilfunknetz surfen würde.

Das Problem ist, dass sich Smartphones automatisch in WLAN-Netze einwählen, die frei und nicht gesichert sind. Die Hotspots der Swisscom sind zwar gesichert, aber die Authentifizierung erfolgt automatisch über die SIM-Karte. Der Nutzer muss etwa beim iPhone unter «Einstellungen» die automatische Einwahl in «Mobile-Eapsim» deaktivieren.

Swisscom: Transparent informiert

Man habe die Kunden bisher «transparent auf der Website oder bei den jeweiligen Abonnementsbeschreibungen» über das Angebot informiert, sagt Swisscom-Mediensprecher Carsten Roetz gegenüber DerBund.ch/Newsnet. Mit Mobile-Eapsim können die Kunden einen vereinfachten Zugang auf die Hotspots der Swisscom erhalten und an stark frequentierten Orten «von guten Datenverbindungen profitieren, ohne sich mühsam registrieren oder einwählen zu müssen».

«Kunden können Zugang jederzeit deaktivieren»

Von der grossen Mehrheit der Kunden werde der unkomplizierte Zugang ohne lange Registrierung geschätzt. Die Datenmenge werde automatisch dem monatlichen Inklusivvolumen abgebucht und gleich verrechnet wie über das Mobilfunknetz. «Kunden können den Zugang über die Geräteeinstellungen jederzeit deaktivieren, wenn sie dies möchten», sagt Roetz. Die automatische Verbindung sei indessen keine iPhone-spezifische Funktion. Sie gibt es bereits seit längerem bei anderen Mobiltelefon wie zum Beispiel Android.

«Potenzielle Kostenfalle»

Ralf Beyeler von Comparis stört sich an der Geschäftspraxis der Swisscom: Den meisten Nutzern sei gar nicht bewusst, was Mobile-Eapsim überhaupt sei. «Die Swisscom hat bisher nicht klar informiert. Wichtig ist, wie ein durchschnittlicher Kunde die Information versteht. Es reicht nicht, nur auf der Website darüber zu informieren», so der Telekom-Experte.

Swisscom hätte die Nutzer offensiv darauf aufmerksam machen müssen. Mobile-Eapsim ist «eine potenzielle Kostenfalle, da man ja das im Vertrag festgehaltene Volumen überschreiten kann. Dann kostet jedes Megabyte zusätzlich.» Laut Beyeler gibt es auch Apps, die über WLAN grössere Datenmengen als über das Mobilfunknetz übertragen. Dies mache auch Sinn, weil es üblich sei, dass WLAN nicht nach Datenmenge abrechne.

«Meiner Meinung nach müssten die Hotspots für Swisscom-Kunden ohnehin gratis sein, insbesondere bei den hohen Preisen für die Surf-Abos. Die Selbstkosten für WLAN sind viel geringer als für das Mobilfunknetz.»

Bei hohen Rechnungen reagieren

Ralf Beyeler empfiehlt Swisscom-Kunden, die plötzlich unerklärlich hohe Datenvolumenrechnungen erhalten, von der Swisscom genaue Angaben zu verlangen und nicht nachzugeben. «Ich will ja schliesslich wissen, wofür ich bezahlen soll. Man darf sich nicht damit abspeisen lassen, dass man an diesem oder jenem Tag so viel Megabyte verbraucht habe.» Komme er nicht weiter, soll er bei der Ombudscom eine Schlichtung verlangen. (ah)

Erstellt: 14.03.2012, 15:10 Uhr

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