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Youtube muss in Deutschland Musikvideos vom Netz nehmen

Aktualisiert am 20.04.2012

Die Musikrechte-Gesellschaft Gema hat um die Nutzung von Musikclips vor dem Hamburger Landgericht einen Sieg errungen.

Unterschiedliche Vorstellungen über neue Lizenzverhandlungen: Gema und Videoportal Youtube.

Unterschiedliche Vorstellungen über neue Lizenzverhandlungen: Gema und Videoportal Youtube.
Bild: Keystone

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Das Hamburger Landgericht verurteilte Youtube, Musikvideos im Internet künftig besser gegen Urheberrechtsverstösse zu schützen. Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von mehreren Titeln. Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet.

Die Google-Tochter Youtube argumentierte, dass sie selbst lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung stelle und sie für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Mehr Auflagen für die Google-Tochter

Gema hatte von Youtube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr zugänglich zu machen, weil Youtube dafür aus ihrer Sicht keine Lizenzrechte besitzt.

Für sieben dieser zwölf Videos hat der zuständige Richter nun eine Veröffentlichung in Deutschland untersagt. Unter den betroffenen Liedern sind unter anderem «Rivers of Babylon» von Boney M. und «Lieder die wie Brücken sind» von Rolf Zuckowski. Für die fünf übrigen Videos sei das Verbot nicht relevant, erklärte der Richter.

Nachrüsten mit Software

Youtube müsse in Deutschland künftig darauf achten, welche Videos aufgeschaltet werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.

Eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gema und Youtube war 2009 ausgelaufen, neue Lizenzverhandlungen führten wegen unterschiedlicher Vorstellungen zu keinem Ergebnis. (rek/sda)

Erstellt: 20.04.2012, 15:20 Uhr

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