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Wie sich Pädophile im Netz tarnen

Aktualisiert am 03.04.2012

Der Bund hat sich 2011 mit 1206 Meldungen über harte Pornografie befassen müssen – 90 Prozent davon betrafen Kinderpornografie.

1/3 Die Mehrheit der Verdachtsdossiers des vergangenen Jahres resultiert aus der Überwachung von P2P-Netzwerken nach Kinderschändern. Der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) gelang es, 214 Personen zu identifizieren, die aktiv am Austausch von Kinderpornografie auf P2P- Netzwerken beteiligt waren.
Bild: Keystone

   

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Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) hat sich im letzten Jahr mit 1206 Meldungen über harte Pornografie befassen müssen. Harte Pornografie blieb somit die Kategorie mit den meisten Meldungen. 90 Prozent davon betrafen Kinderpornografie.

Wie die zum Bundesamt für Polizei (Fedpol) gehörende Kobik am Dienstag mitteilte, ging im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Kinderpornografie zwar etwas zurück. Daraus könne aber nicht darauf geschlossen werden, dass solche Inhalte und Verstösse im Internet effektiv abgenommen hätten.

Foren, Gruppen, soziale Netzwerke

Der Rückgang sei in erster Linie darauf zurückzuführen, dass diese Inhalte öffentlich immer weniger sichtbar seien. Pädokriminelle zögen sich bewusst in geschlossene oder nur schwer zugängliche Plattformen – Foren, Gruppen, soziale Netzwerke – zurück. Das erlaube ihnen einen diskreteren und anonymeren Austausch von kinderpornografischem Material.

Aufgrund aktiver Recherchen der Kobik konnten 2011 insgesamt 225 Verdachtsdossiers erstellt werden. Von diesen wurden 223 an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Zwei weitere Fälle fielen in die Zuständigkeit ausländischer Behörden und wurden weitergeleitet.

In 16 Fällen verdeckte Vorermittler

Die Mehrheit der Verdachtsdossiers resultiert aus der Überwachung von P2P-Netzwerken nach Pädokriminellen. Es gelang, 214 Personen zu identifizieren, die aktiv am Austausch von Kinderpornografie auf P2P- Netzwerken beteiligt waren. Zudem wurden Kobik-Mitarbeitende in 16 Fällen als verdeckte Vorermittler in Chatrooms tätig.

Gestützt auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse konnten in einigen Fällen in den verschiedenen betroffenen Kantonen strafprozessuale Ermittlungsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen und Befragungen durchgeführt werden. Die eröffneten Verfahren sind noch hängig.

2011 hat Kobik insgesamt 263 Verdachtsdossiers zuhanden der kantonalen Strafverfolgungsbehörden erstellt. Diese stammen einerseits aus den eigenen verdachtsunabhängigen Recherchen oder aber aus den Meldungen, die Kobik via Meldeformular erreicht haben.

Wie in den letzten Jahren wurden die meisten Verdachtsdossiers an die bevölkerungsstärksten Kantone (unter anderem Zürich, Bern und Waadt) weitergeleitet. Laut Rückmeldungen aus den Kantonen führten dabei 91 Prozent aller weitergeleiteten Kobik-Fälle zu Hausdurchsuchungen durch kantonale Polizeibehörden.

Bei 84 Prozent der Hausdurchsuchungen wurde einschlägiges illegales Material beschlagnahmt. Bei den sichergestellten strafbaren Inhalten handelte es sich in 94 Prozent um Kinderpornografie.

Mehr Betrugsfälle

Die Meldungen in der Kategorie Spam gingen das vierte Jahr in Folge zurück. Möglicher Grund dafür könnte sein, dass Betroffene generell gleichgültiger gegenüber Spam geworden sind und deshalb auf eine Meldung an Kobik verzichten, wie es im Communiqué heisst.

Gleichzeitig führten immer besser funktionierende Spam-Filter dazu, dass unerwünschte Meldungen frühzeitig erkannt und so durch den Benutzer gar nicht mehr wahrgenommen würden.

Bei der Wirtschaftskriminalität fällt vor allem der Anstieg von 53 Prozent bei den Meldungen der Kategorie Betrug auf. Im Fokus von meist ausländischen Betrügern stehen insbesondere Personen, die ihre Einkäufe über Online-Tauschbörsen oder Kleinanzeigen (Autos, Wohnungen, Elektrogeräte etc.) tätigen.

Auch die Meldungen der Kategorie Wirtschaftsdelikte, insbesondere Phishing- und Geldwäscherei-Fälle, haben stark zugenommen (plus 28 Prozent). Die Täter haben es dabei insbesondere auf die Zugangsdaten von E-Banking-Konten und Online-Tauschbörsen abgesehen. (rek/sda)

Erstellt: 03.04.2012, 09:00 Uhr

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