Musterprozess gegen Piraten-Bande

In Schweden müssen sich vier Mitarbeiter der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay wegen des Vorwurfs des Verstosses gegen das Urheberrecht verantworten. Der Fall hat Auswirkungen für Millionen von Internetnutzern.

Die Pirate-Bay-Gründer Gottfrid Svartholm Warg (links) und Peter Sunde.

Die Pirate-Bay-Gründer Gottfrid Svartholm Warg (links) und Peter Sunde.
Bild: Keystone

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Die Männer sollen Millionen Internet-Nutzern dabei geholfen haben, geschütztes Material wie Filme und Musik herunterzuladen. Die Angeklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Fall kann Auswirkungen für Millionen von Internetnutzern in aller Welt haben: An welchem Punkt genau wird beim Herunterladen einer Datei das Urheberrecht verletzt - und bis wohin stellt ein Betreiber nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung?

Angeklagt sind in Stockholm die vier massgeblichen Betreiber des Internetportals. Sie verweisen darauf, dass Pirate Bay selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereit hält. Die Website vermittelt den Nutzern Verbindungen zu einem Ort, an dem zum Beispiel ein Song zum Download bereitsteht.

So funktioniert The Pirate Bay

Das funktioniert folgendermassen: Auf ihren Servern haben die «Piraten» nicht Musik, Filme, Spiele und andere Computer-Software direkt zum Herunterladen angeboten, sondern «lediglich» die Datenströme für den Download der Dateien über andere Internetnutzer vermittelt. Das nennt man Torrents: Auf der Website von Pirate-Bay gibt es nur die sogenannten BitTorrent-Daten - das sind kleine Metadaten-Pakete, die den gleichzeitigen Download grosser bis riesiger Dateien im weltweiten Netz ermöglichen. Die Klärung urheberrechtlicher Fragen - letztlich die Bezahlung - wird dem Nutzer überlassen, der die Datei auf seinen PC lädt. Pirate Bay hat Schätzungen zufolge 22 Millionen Nutzer.

Angeklagt sind die Administratoren Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Fredrik Neij sowie ihr Geldgeber Carl Lundström. Bei einem Schuldspruch müssen sie mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 120 Millionen Kronen (elf Millionen Euro) rechnen.

Piratenflaggen flattern vor Gericht

«Sie haben andere ermutigt, Urheberrechte zu verletzen», erklärte Staatsanwaltschaft Hakan Roswell zu Beginn des Prozesses. Die Anhänger der Angeklagten marschierten vor dem Gerichtsgebäude mit Piratenflaggen auf. Andere sorgten dafür, dass die Verhandlung über ein Audio-Feed auf eine eigens für den Prozess eingerichtete Web-Site übertragen wird.

Die Angeklagten hatten vor Prozessbeginn betont, ihr Portal sei legal. Selbst wenn sie verurteilt werden sollten, würde es den Staatsanwälten nicht gelingen, ihre Server vom Netz zu nehmen. «Sie sind schon einmal damit gescheitert, die Seite abzuschalten», sagte Svartholm Warg. «Lasst sie erneut scheitern.»

Zu den Klägern gehören grosse Musik- und Filmfirmen wie Warner, MGM, Colombia Pictures, 20th Century Fox, SonyBMG, Universal und EMI. Auslöser war eine Polizeiaktion am 31. Mai 2006, bei der die schwedische Polizei an zehn verschiedenen Orten Computer und Server beschlagnahmte und Pirate Bay vorübergehend vom Netz nahm. (rek/ap)

Erstellt: 16.02.2009, 17:32 Uhr

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