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Das Tauschgeschäft im Internet wird gefährlich

Von David Hesse. Aktualisiert am 26.01.2012 30 Kommentare

Die US-Justiz hat die Fileshare-Plattform Megaupload geschlossen. Rapidshare in Zug bleibt aktiv. Sie ist nun eine der grössten verbleibenden Fileshare-Sites.

1/13 Die US-Behörden haben die Website des Internetdienstes Megaupload geschlossen, die Verantwortlichen wurden verhaftet: Bram van der Kolk, Finn Batato, Mathias Ortmann und Kim Schmitz (von links). Der Deutsche Finn Batato und der Niederländer Bram van der Kolk wurden inzwischen gegen Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen. Im Fall des deutsch-finnischen Gründers der Internetplattform, Kim Schmitz, hatte das Gericht hingegen am Mittwoch eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Der Richter hatte den Entscheid mit der hohen Fluchtgefahr begründet.
Bild: Keystone

   

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Filesharing ist auch in der Schweiz illegal. Nur der Download (auch von urheberrechtlich geschützten Inhalten) ist rechtens.

Alexandra Zwingli: Die 33-jährige Programmiererin ist seit September 2011 Chefin der Firma Rapidshare in Cham. (Bild: PD)

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Kim Dotcom festgenommen.

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Es wird eng für Kim Dotcom. Am Donnerstag wurde der schwergewichtige Internetunternehmer in Neuseeland verhaftet. Der Grosseinsatz mit über 70 beteiligten Polizisten erfolgte im Auftrag der US-Justiz: Dotcom soll mit seiner Firma Megaupload «organisiertes Verbrechen» betrieben haben. Darauf stehen in den USA bis zu 20 Jahre Haft.

Kim Dotcom (37) nennt sich auch Kim Schmitz, Kimble oder Kim Tim Jim Vestor. Er besitzt die deutsche wie die finnische Staatsbürgerschaft und galt in Deutschland lange Zeit als exzentrisches Wunderkind der New Economy. Er hat mehrere Firmen aufgebaut, wurde aber auch wegen Insiderhandels verurteilt. Sein erfolgreichstes Unternehmen, Megaupload, operierte von Hongkong aus. Bis zum Donnerstag, als die US-Behörden die Firmenwebsite schlossen.

Eine CD, 100'000 Downloads

Megaupload ist eine der grössten Fileshare- oder Datentauschplattformen im Internet. Laut der US-Anklage verzeichnete sie 50 Millionen Besucher pro Tag. Weil sich sehr grosse Dateien wie Filme oder Musik nicht per E-Mail verschicken lassen, nutzen viele Leute die Dienste einer Tauschplattform. Erst werden die Daten vom einen Computer hoch ins Netz und dann von einem anderen Rechner wieder heruntergeladen. Megaupload bot den Service anonym und gratis an. Wer grosse Daten und schnellere Ladezeiten wollte, konnte gegen Gebühr eine Premium-Mitgliedschaft lösen. So und mit Onlinewerbung soll Kim 175 Millionen US-Dollar verdient haben.

Das missgönnt ihm das US-Justizdepartement und wirft ihm Piraterie vor. Denn auf Tauschseiten wie Megaupload können Dateien öfter herunter- als hochgeladen werden. Das heisst, eine nur einmal gekaufte CD kann hunderttausendmal auf verschiedene Rechner gesogen werden. Die Links zu den Dateien werden durch Blogs oder in Internetforen verbreitet. Mehr als eine halbe Milliarde Dollar Schaden habe Megaupload so verursacht. Es geht vor allem um Musik, Filme und E-Bücher. Wie überall im Netz spielt auch Pornografie eine zentrale Rolle.

Nach der Schliessung von Megaupload ist die Firma Rapidshare mit Sitz in Cham ZG eine der grössten verbleibenden Fileshare-Sites. Laut Firmenangaben besuchen jeden Tag mehrere Millionen Nutzer die Website, um rund 400'000 Dateien täglich hochzuladen. Das Unternehmen beschäftigt gegen 50 Mitarbeitende und hat laut Chefin Alexandra Zwingli (33) eben neue Stellen ausgeschrieben. Die gelernte Programmiererin führt Rapidshare seit September 2011. Gegründet wurde die Firma 2006 vom Deutschen Christian Schmid, der heute als Berater wirkt.

Die Verhaftung von Kim Dotcom mache sie nicht nervös, teilt Zwingli dem TA per E-Mail mit: «Rapidshare bietet einen völlig legalen Service an.» Man bemühe sich, Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer beizukommen und stehe im «fruchtbaren Dialog mit Politik und Gesellschaft in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern».

Wie legal das Angebot von Rapidshare ist, darüber sind sich selbst Gerichte uneins. Im Juli 2010 befand das Oberlandesgericht Düsseldorf, Rapidshare sei nicht haftbar für die illegalen Handlungen seiner Nutzer. Im Januar 2011 aber urteilte ein Gericht in Hamburg, Rapidshare müsse besser prüfen, was auf seine Server geladen werde.

Anonymous schwört Rache

Für den Präsidenten der Schweizer Piratenpartei, Denis Simonet, sind solche Forderungen unsinnig: «Man kann die Hoster nicht für Inhalte verantwortlich machen, die über sie ausgetauscht werden. Das wäre so, wie wenn man die Swisscom für alles haften liesse, was am Telefon gesagt wird.» Von den Schweizer Behörden droht Rapidshare im Moment kaum Ungemach. Der Bundesrat stellte im November 2011 fest, dass es für ihn in Sachen Urheberrechtsverletzungen im Internet keinen Handlungsbedarf gebe.

Die USA aber wollen sich Urheberrechtsverletzungen mit neuer Härte widmen und Sitesbetreiber vermehrt für ihre Inhalte verantwortlich machen. Dagegen protestierte eben erst das Onlinelexikon Wikipedia mit einem 24-Stunden-Blackout. Auf die Megaupload-Schliessung reagierte das Hacker-Kollektiv Anonymous mit Cyber-Attacken auf die Musikindustrie und das FBI. Nach den Protesten wird die für Dienstag geplante Debatte im Senat jetzt vorerst verschoben. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.01.2012, 08:31 Uhr

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30 Kommentare

Felix Müller

24.01.2012, 09:55 Uhr
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wie weit ist ein Dienstleistungserbringer verantwortlich für das tun seiner Kunden.Also: Terroristen koordinieren einen Anschlag via Handynetz von Sunrise. Ist Sunrise nun mitverantwortlich für einen gelungen Anschlag? Oder die Post: Dealer sendet Drogenkunden via Post 1kg Kokain: hat sich die Post nun des Drogenhandels strafbar gemacht? Filehosts machen nichts anderes als Platz im Web anzubieten! Antworten


Peter Abderhalden

24.01.2012, 11:14 Uhr
Melden 28 Empfehlung

Schmitz hat also dreistellige Millionensummen verdient. Dieses Geld hätte auch bei der Musik- und Filmindustrie landen können, denn die Kunden sind ja offenbar bereit für eine Leistung Geld zu bezahlen. Nur scheint die Industrie viel zu dumm zu sein, ein konkurrenzfähiges Angebot zu schaffen. Antworten



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