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Aktionär verklagt Nokia – wegen Erfolglosigkeit

Aktualisiert am 06.05.2012

Neuer Ärger für den finnischen Handyhersteller: Ein Kläger verlangt Wiedergutmachung für erlittene Kursverluste – und das auch im Namen anderer Aktionäre. Das kann für Nokia teuer werden.

Neuer Ärger für Nokia: Robert Chmielinski wirft dem Nokia-Management um Konzernchef Stephen Elop (l.) vor, die Lage schöngeredet zu haben.

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Bild: Keystone

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Ein Aktionär hat den finnischen Handyhersteller vor einem US-Gericht verklagt, weil er anhaltend Boden im boomenden Smartphone-Geschäft verliert. Der Kläger verlangt Wiedergutmachung für erlittene Kursverluste – und das auch im Namen anderer Aktionäre. Das kann für Nokia (NOK 2.75 -0.90%) teuer werden.

Die ohnehin am Boden liegende Aktie weitete am Freitag nach Bekanntwerden der Klage ihre Verluste aus. Sie verlor fast 10 Prozent. Der Konzern mühte sich in einer Erklärung am Nachmittag um Schadensbegrenzung: «Nokia prüft die Vorwürfe in der Klage, ist aber überzeugt, dass sie haltlos sind.» Nokia werde sich wehren.

Es kam alles ganz anders

Kläger Robert Chmielinski hatte Ende vergangenen Jahres Nokia-Aktien gekauft – nach eigenen Angaben in der Hoffnung, dass dem einstigen Weltmarktführer mit neuen Windows-Smartphones die Wende gelingt. Doch es kam anders: Nokia fuhr zu Jahresbeginn einen Verlust von 929 Millionen Euro ein. Der Start des Hoffnungs-Handys Lumia 900 wurde von einer Software-Panne überschattet.

Chmielinski wirft dem Nokia-Management um Konzernchef Stephen Elop vor, die Lage schöngeredet zu haben. In der Klage ist von Betrug die Rede. Um seine Kursverluste wieder hereinzuholen, hat der Anleger die US-Kanzlei Robbins Geller beauftragt, die sich damit brüstet, in Wirtschaftsskandalen wie beim Energiekonzern Enron oder beim Telecomanbieter Worldcom Milliarden für die geschädigten Anleger herausgeholt zu haben.

Gefürchtete Sammelklagen

Die Klage sei am Donnerstag vor dem Bezirksgericht von Manhattan eingereicht worden, teilten die Anwälte mit. Das ist möglich, weil Nokia auch an der Wallstreet gehandelt wird, über sogenannte American Depositary Shares (ADS), die sich im Grunde wie Aktien kaufen und verkaufen lassen. Die Kanzlei sucht weitere Kläger.

Eine derartige Sammelklage ist gefürchtet, weil die Schadenssummen in die Höhe schiessen. In der vorliegenden Klage wird keine Summe genannt. Das Gericht muss eine Sammelklage allerdings anerkennen. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen und enden nicht selten in Vergleichen.

(rek/sda)

Erstellt: 06.05.2012, 13:40 Uhr

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