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Kino.to-Programmierer verurteilt
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Die elfte Strafkammer des Landgerichts Leipzig sprach ihn am Mittwoch der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig. Das Strafmass ist das höchste in den bisher fünf Verfahren gegen ehemalige kino.to-Mitarbeiter.
Urteil ist rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verlangt. Dieser Forderung hatte sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Nebenklägerin angeschlossen. Die Verteidigung hatte das Strafmass in das Ermessen der Strafkammer gestellt. Weil die Verfahrensbeteiligten unmittelbar nach dem Urteil Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.
«Die insgesamt milden Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts Leipzig zeigen, dass es sich für Beschuldigte lohnt, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und Geständnisse abzulegen», führte Staatsanwalt Dietmar Bluhm im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd aus. In allen fünf Verfahren hatten die Angeklagten nach ihrer Festnahme am 8. Juni 2011 umfassend ausgesagt.
In den vier vorausgegangenen Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig hatten sie im Dezember Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten erhalten. GVU-Sprecherin Christine Ehlers sprach von angemessenen Urteilen. Noch offen ist die Zulassung der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen den mutmasslichen Kino.to-Chef Dirk B. durch die elfte Strafkammer.
Angeklagter «geistiger Vater von Kino.to»
Da der Vorsitzende Richter Karsten Nickel zum Prozessauftakt darauf hingewiesen hatte, dass die Strafkammer nur drei einzelne Taten erkennen könne, hatte die Anklagebehörde ihre Auffassung geändert und nur noch die Verurteilung wegen drei einzelner Taten statt in mehr als 1,1 Millionen Fällen verlangt. Bluhm bezeichnete den früheren Programmierer Bastian P. als «geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als Kino.to kennen», und als einen «Gott in der Programmierung.»
Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen P., der seit Anfang Juni bestanden hatte, gegen Auflagen ausser Vollzug. So konnte der 29-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Da die Zeit der Untersuchungshaft von mehr als zehn Monaten auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird und die Strafe nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden kann, muss P. voraussichtlich noch ein Jahr verbüssen. Nickel fügte an, dass die Kammer der Ansicht sei, dass ihm «relativ schnell offener Vollzug gewährt werden» solle.
Angeklagter entschuldigt sich
Nickel erwähnte, dass P. ein vollständiges Geständnis abgelegt und grosse Reue gezeigt habe, was strafmildernd wirke. P., dessen Vater im Gerichtssaal anwesend war, hatte gesagt, er wolle sich bei allen Beteiligten und seiner Familie entschuldigen. Hätte er die Gefahr der Strafverfolgung als gross genug eingeschätzt, «hätte ich es nicht gemacht». Nickel verwies jedoch darauf, dass es für den Nachweis des Vorsatzes ausreiche, wenn man das Bewusstsein habe, gegen irgendwelche Gesetze verstossen zu haben. «Man kann sich nicht darauf zurückziehen, dass eine rechtliche Grauzone vorliege», sagte der Vorsitzende Richter.
Von den mehr als 900'000 Euro, die P. innerhalb von dreieinhalb Jahren mit seiner Arbeit für kino.to erwirtschaftet haben soll, fand die Staatsanwaltschaft bei der Festnahme am 8. Juni 2011 noch rund 243'000 Euro, die der Staat gepfändet hatte. Einen Teil des Geldes hatte P. in zwei Rentenversicherungen eingezahlt. Dieses Geld bleibt ihm. (dapd)
Erstellt: 11.04.2012, 17:33 Uhr
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