Sogar Verteidiger spricht von Mord

Aktualisiert am 09.09.2010

Im Mordfall Florapark wurden gestern die Plädoyers vorgetragen. Anklage und Verteidigung sind sich in der Hauptsache einig und fordern eine 16- respektive 14-jährige Freiheitsstrafe.

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Anklage und Verteidigung stimmen überein, dass es sich beim Tötungsdelikt im Berner Florapark (siehe «Bund» von gestern) um eine verwerfliche Mordtat handelt. Der Staatsanwalt verlangte dafür in der gestrigen Verhandlung 16 Jahre Freiheitsstrafe und Verwahrung, die Verteidigung 14 Jahre und eine stationäre psychiatrische Massnahme für die 24-jährige Täterin.

Tod unbedingt gewollt

Die Tat zeige alle Merkmale des Mordes, begründete der Staatsanwalt seinen Antrag. Sie sei mit besonderer Skrupellosigkeit und ohne Gewissensbisse ausgeführt worden. Erschwerend komme hinzu, dass die junge Frau im November 2008 das Opfer völlig willkürlich ausgewählt habe und damit eventuell in Kauf nahm, eine Frau zur Witwe zu machen oder Kindern den Vater zu nehmen. Der Ankläger führte aus, dass die junge Frau nach eigenen Aussagen den Tod des 52-jährigen Sri Lankers unbedingt gewollt habe. Mit dem Versprechen eines Geschenks habe sie ihn veranlasst, ihr den Rücken zuzukehren, und dann erstmals zugestochen. Als der verletzte Mann zu fliehen versuchte, habe sie dies mit grosser Energie verhindert und weiter zugestochen, insgesamt rund 100 Mal. Die Gewaltfantasien, die sie hier voll auslebte, hätten dazu geführt, dass sie sich «gut und mächtig» fühlte, weil sie stärker war als das Opfer. Der Staatsanwalt wies auch darauf hin, dass das Geständnis der Frau nicht von Reue oder Einsicht geprägt gewesen sei. Im Unterschied zum Verteidiger sah er auch im Brief der Täterin an die Familie des Opfers kein echtes Mitgefühl mit dem völlig sinnlos umgebrachten Mann. Auch wenn es ihm nicht leicht falle, müsse er für die härteste Sanktion, die Verwahrung, plädieren, sagte der Staatsanwalt.

Im Falle der jungen Frau gebe es leider nur äusserst vage Aussichten auf eine Therapierbarkeit. Das reiche nicht, um die weniger weitgehende Massnahme der stationären psychiatrischen Massnahme anzuwenden. Der Staatsanwalt wies aber darauf hin, dass auch die Verwahrung nicht das Ende aller Hoffnungen sei. Es bleibe möglich, die Situation zu überprüfen und die Massnahme zu lockern. Ein langer Weg zu einer allfälligen Besserung bleibe es auf jeden Fall.

Verteidiger gegen Verwahrung

Der Verteidiger stimmte mit dem Ankläger bezüglich Einschätzung des Tatablaufs weitgehend überein. Da er aber bezüglich Verminderung der Schuldfähigkeit zu anderen Schlüssen gelange, bleibe sein Antrag um zwei Jahre unter jenem des Staatsanwaltes. Klar auseinander gehen die Ansichten der beiden Seiten bei der Art der Sanktion. Der Verteidiger wendet sich ausdrücklich gegen die Verwahrung. Er erachtet die Therapierbarkeit der Angeklagten als gegeben. «Die richtigen Therapieformen wurden bisher nicht angewendet», sagte er. Es gebe bereits Erfolge: Die Gewaltfantasien hätten in den Hintergrund gedrängt werden können. Das psychiatrische Gutachten, das die Rückfallgefahr als hoch einschätzt, sei ein Beweismittel unter anderen, sagte der Verteidiger weiter. Die Anzeichen verdichteten sich, dass die Täterin ihre Fantasien in Griff bekommen könne. Der Weg dahin sei aber lang und beschwerlich. Es sei nicht richtig, über der 24-jährigen Frau «den Stab zu brechen». (sda)

Das Kreisgericht Bern-Laupen fällt das Urteil morgen Freitag.

Erstellt: 09.09.2010, 09:52 Uhr