Atomkraftgegner ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht

Von Sebastian Meier. Aktualisiert am 03.02.2010

Über 100 Anwohner haben gegen die unbefristete Betriebsverlängerung für das AKW Mühleberg Beschwerde eingereicht.

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Kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres hat das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) dem AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilt. Das von der BKW betriebene Kraftwerk hätte Ende 2012 vom Netz genommen werden sollen. Mit dem Entscheid wurden 1900 Einsprachen abgewiesen. 107 der Anwohner sowie die Ökogruppe Laupen und Umgebung wollen diesen Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten. Zu diesem Zweck haben sie am Montag eine Kollektivbeschwerde eingereicht.

«Grobe Verfahrensfehler»

Mit der Beschwerde will Rainer Weibel, Anwalt der Anwohner, den Entscheid des Uvek rückgängig machen und an die Vorinstanz zurückweisen. Dabei beruft er sich auf «grobe Verfahrensfehler». So seien den Einsprechern etwa wichtige Akten vorenthalten worden. Die Anwohner hätten im Juni 2009 zwar zu den Anträgen der BKW und des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) Stellung nehmen können. Der endgültige Entscheid über die unbefristete Betriebsbewilligung sei dann aber auf der Grundlage eines neuen Berichtes des Ensi gefällt worden. Dieser sei den Einsprechern aber nie vorgelegt worden.

Solidaritätskomitee gegründet

Das Uvek habe es weiter unterlassen abzuklären, wer überhaupt zu einer Beschwerde berechtigt war. Dies habe es für die Beschwerdeführer schwierig gemacht, die Prozesschancen abzuschätzen. Nach seinem heutigen Verständnis sind laut Weibel nur «überproportional betroffene» Personen und Organisationen berechtigt, das Urteil anzufechten. Dazu zählen neben Anwohnern der Zone 1 direkt um das AKW auch die über 550 000 Personen in der Zone 2 in den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn. Parteien und Organisationen dürfen zudem nur als Beschwerdeführer auftreten, wenn eine Mehrheit der Mitglieder in einer der beiden Zonen wohnhaft ist.

Um die Beschwerde ideell und finanziell zu unterstützen, haben die Atomkraftkritiker unter dem Namen «Mühleberg Ver-fahren» ein Komitee gegründet. Neben kantonalen und nationalen Linksparteien haben sich dem Komitee auch verschiedene Umwelt- und Friedensorganisationen angeschlossen. Für heute Mittwoch hat laut Jürg Joss von der Vereinigung «Fokus Anti-Atom» auch die Stadt Genf ihren Beitritt angekündigt.

Die Gemeinden Bern, Köniz und Wohlen, die gegen das Gesuch der BKW noch Einsprache erhoben hatten, wollen dem Komitee laut Agenturmeldungen nicht beitreten. Sowohl der Berner als auch der Könizer Gemeinderat wollten die Sicherheitsfrage auf politischem und nicht auf juristischem Weg erneut aufwerfen.

Behörden in der Kritik

Gegen eine Ausweitung der Betriebsbewilligung sprechen für Jürg Joss primär Sicherheitsbedenken. Das 1972 in Betrieb genommene Atomkraftwerk gehöre zu den ältesten in Europa und weise gravierende Alterserscheinungen auf. So seien etwa die Risse im Kernmantel ein lange bekanntes und ungelöstes Problem. Auch gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze sei das Kraftwerk nur ungenügend geschützt.

Joss vermutet, dass bei den Behörden die Sicherheit hinter politischen und ökonomischen Erwägungen zurücktrete. Zudem sei das für die Einhaltung der Sicherheitsauflagen zuständige Ensi gleichzeitig Kontrolleur und Kontrollierter. «Die technischen Richtlinien für den Betrieb von Atomkraftwerken werden vom Ensi selbst erstellt», sagt Joss. Mit undurchsichtigen Vernehmlassungsverfahren versuche die Behörde, die technischen Richtlinien nachträglich «an die gesetzlichen Bedingungen und an neue Erkenntnisse» anzupassen. Joss spricht in diesem Zusammenhang von «verschleppten Pendenzen» und «Gefälligkeitsgutachten». Auch unabhängige Studien von renommierten Forschungsinstituten, welche die Sicherheit des AKW Mühleberg infrage stellten, seien von den Behörden nicht beachtet worden.

Nationalrätin Franziska Teuscher (gb) sieht darin den Versuch, «eine veraltete Technologie reinzuwaschen», und forderte an der Medienorientierung den Ausstieg aus der Atomenergie.

Laufendes Verfahren

Beim Uvek gibt man sich mit Verweis auf das laufende Verfahren verschlossen. Der Ball liege nun beim Bundesverwaltungsgericht, sagte Matthieu Buchs vom Bundesamt für Energie (BFE) auf Nachfrage. (Der Bund)

Erstellt: 03.02.2010, 07:59 Uhr