Zwist in der Armee nach Polizistenmord
Von Simona Benovici. Aktualisiert am 31.05.2011 1 Kommentar
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Im Fall Schafhausen schieben sich Kanton und Bund gegenseitig die Schuld zu: Weder das Kreiskommando Bern, sprich die kantonale Militärbehörde, noch die Logistikbasis der Armee wollen dafür verantwortlich sein, dass die Ordonnanzwaffe des Schützen nicht ordnungsgemäss eingezogen wurde. Laut VBS wäre es Sache des Kreiskommandos gewesen, den Schützen nach dessen Entlassung aufzufordern, seine militärische Ausrüstung abzugeben. Das Kreiskommando hingegen verneint seine Zuständigkeit. Weil der stellvertretende Kreiskommandant Hansjörg Christ seine Behörde auch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA in Schutz nahm, ermittelt jetzt auf Geheiss des Armeechefs André Blattmann der Rechtsdienst der Armee. Dieser soll untersuchen, wie es zu den widersprüchlichen Aussagen kommen konnte und wer die Abrüstung hätte veranlassen müssen.
Kreiskommandant wehrt sich
Am Freitag hatte das VBS mitgeteilt, dass bei der Ausmusterung des Schützen von Schafhausen eine Panne passiert sei. Der Mann hätte gar nicht mehr im Besitz der am Tatort sichergestellten Pistole sein dürfen. Andeutungen des Armeesprechers, wonach das Kreiskommando für die Unterlassung verantwortlich sein könnte, wies der stellvertretende Kreiskommandant Hansjörg Christ noch gleichentags zurück.
Tatsache sei: Wenn ein Armeeangehöriger wie im vorliegenden Fall aus medizinischen Gründen für untauglich erklärt werde, erfolge das Aufgebot zum Abrüsten und das Prüfen des Waffenanspruchs durch die Logistikbasis, bestätigte gestern Kreiskommandant Max Dällenbach: «Das Kreiskommando bietet nur Angehörige der Armee auf, die eingeteilt sind und altershalber aus der Armee entlassen werden.» Insofern liege der Fall des Schafhauser-Schützen nicht in der Zuständigkeit des Kreiskommandos. Nicht nachvollziehbar ist diese Auslegung für Armeesprecher Daniel Reist. «Gemäss der Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen liegt die Aufforderung zur Rückgabe der Ausrüstung in der Verantwortung des Kreiskommandos.» Der Chef des Rechtsdienstes der Verteidigung muss nun klären, wie es zu den unterschiedlichen Ansichten kommen konnte.
Aktenzeichen «R» für «Risiko»
Derweil zeichnet sich ab, wie die systematische Prüfung der rund 40'000 Dossiers von Armeeangehörigen erfolgen soll, die wie der Schütze ebenfalls aus medizinischen Gründen vorzeitig aus der Armee entlassen wurden. Armeechef André Blattmann hatte die Überprüfung am Freitag angekündigt – um sicherzugehen, dass der Fall Schafhausen eine absolute Ausnahme ist. In einem ersten Schritt soll gemäss Reist überprüft werden, ob all jene Personen ihre Waffe ordnungsgemäss abgegeben haben, deren medizinische Verfügung mit einem «R» gekennzeichnet ist. Der Aktenvermerk dient zur Kennzeichnung von ehemaligen Armeeangehörigen, von denen ein gewisses Risiko ausgeht. «Solche Personen haben beispielsweise konkrete Drohungen ausgestossen oder sind durch asoziales oder auffälliges Verhalten aufgefallen», sagt Reist. Wie viele der 40 000 Akten tatsächlich in diese Kategorie gehörten, könne er nicht sagen. Er gehe aber davon aus, dass es «weniger als zehn Prozent» seien. Erst wenn klar sei, ob bei diesen Fällen die Waffen vorschriftsgemäss eingezogen wurden, könne man sagen, ob dem Fall Schafhausen ein Systemfehler zugrunde liege oder nicht.
Der Aufwand für die Durchforstung der 40 000 Dossiers ist enorm: Spezialisten rechneten mit rund 800 Manntagen, sagt Reist. Wie viel die ganze Prüfaktion die Armee kosten werde, sei derzeit nicht bezifferbar. (Der Bund)
Erstellt: 31.05.2011, 06:35 Uhr
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