Zu viel Lärm dringt aus der Selbstverteidigungsschule
Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 19.12.2011 1 Kommentar
Ende 2007 hatte die Gemeinde Lyss die Umnutzung von Atelierräumen in ein Kurslokal für eine Selbstverteidigungsschule in einem Wohnhaus bewilligt. Ab Mai 2008 gaben die Eigentümer darin mehrmals wöchentlich, jeweils abends, Kurse für Selbstverteidigung und Kampfkunst. Theorieunterricht fand in einem Theorieraum statt, die Praxis wurde im benachbarten Trainingsraum geübt.
Im Juni 2008 wandten sich die Eigentümer der über dem Kurslokal liegenden Wohnung an die Gemeinde. Das Training, klagten sie, führe zu «unzumutbaren Lärmemissionen». Die Gemeinde schaltete die Fachstelle Lärmakustik der Kantonspolizei ein, die den Lärm der Schule als «störend» einstufte – und beauftragte danach ein privates Akustikbüro mit Lärmmessungen. Dessen Fazit: Die Anforderungen der SIA-Norm an den Schallschutz zwischen Trainingsraum und Wohnung würden nicht eingehalten. – Im September 2009 entschied die Gemeinde, die Baubewilligung für das Kurslokal nicht zu widerrufen. Sie ordnete aber – auf Empfehlung des Akustikbüros – eine Reihe von Lärmschutzmassnahmen an. So soll der Trainingsbetrieb ins lärmmässig weniger exponierte heutige Theorielokal verlegt und es soll dort ein «weicher Boden» eingebaut werden. Weiter sollen die Trainingszeiten «für impulsartige und laute Trainingselemente (Tritte und Schläge)» begrenzt und die Lüftung über die Fenster während der Trainings verboten werden.
Die Betreiber der Schule wie auch die Nachbarn beschwerten sich gegen den Entscheid bei der kantonalen Baudirektion, die die Lärmschutzmassnahmen aber bestätigte. Nun gelangten die Betreiber der Selbstverteidigungsschule ans kantonale Verwaltungsgericht – und blieben auch hier grösstenteils erfolglos, wie das kürzlich veröffentlichte Urteil zeigt. Das Gericht hielt die verfügten Massnahmen gestützt auf das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung für geboten. Laut den Messungen, so erwogen die Richter, sei die Lärmbelastung durch die Selbstverteidigungsschule «sehr stark». Und selbst wenn man die Belastung nur als «stark» einstufen würde (wie bei Kindergärten und Schulzimmern), so wäre sie immer noch zu gross: Der Trainingsbetrieb im heutigen Kurslokal verursache weit mehr als nur die (bei Neuanlagen) erlaubten «geringfügigen Störungen».
Schule vor der Schliessung
Das Gericht bestätigte demnach die angeordneten Hauptmassnahmen (Verlegung des Trainingsraums, weicher Boden), es verzichtete aber auf eine Einschränkung der Betriebszeiten für laute Trainingselemente, und es erlaubte auch das Lüften über die meisten Fenster.
Die Organisatoren der Selbstverteidigungskurse reagieren enttäuscht auf das Urteil, wie sie auf ihrer Homepage schreiben, und kündigen die Schliessung der Schule auf Ende 2011 an. Das Gerichtsurteil stosse bei ihnen auf «grosses Unverständnis», so halten sie fest – da die Gemeinde seinerzeit die Umnutzung der Ateliers in ein Selbstverteidigungs-Kurslokal in Kenntnis des Betriebskonzepts genehmigt habe. (Der Bund)
Erstellt: 19.12.2011, 06:56 Uhr
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