Bern
Worb wartet weiter auf das Verdikt des Statthalters
Von Sebastian Meier. Aktualisiert am 13.09.2011
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Auch vier Monate nach dem Urnengang bleibt offen, ob der Volksentscheid vom 15. Mai nachträglich für ungültig erklärt wird. Damals hatte sich das Worber Stimmvolk mit einer hauchdünnen Mehrheit gegen die Ortsplanungsrevision OP06-plus ausgesprochen. Noch liegt aber eine hängige Beschwerde bei Regierungsstatthalter Christoph Lerch. Von seinem Verdikt wird es abhängen, ob der Urnengang wiederholt oder die Vorlage vom Gemeinderat neu aufgegleist werden muss.
An dieser Ausgangslage ändert sich auch nach der gestrigen Sitzung des Grossen Gemeinderates nichts. Dies gegen den Willen der Gemeinderegierung, die den Volksentscheid unabhängig von Lerchs Verdikt akzeptieren und zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage fortschreiten wollte. Mit diesem Vorgehen wäre auch der hängigen Beschwerde der Boden entzogen worden, und der Entscheid des Statthalters wäre blosse Makulatur gewesen. Eine Parlamentsmehrheit sah allerdings keinen Grund, in das laufende Verfahren einzugreifen, und versenkte den Vorschlag mit 20 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.
Zurück auf Feld eins?
Die besagte hängige Beschwerde war erst vier Tage vor dem Abstimmungstermin eingereicht worden. Sie richtete sich nicht gegen die Vorlage selbst, sondern gegen die laut Beschwerdeführer unvollständige Abstimmungsbotschaft. Statthalter Lerch beurteilte die Beschwerde noch vor dem Urnengang als «begründet», die Abstimmung wurde aber auf Intervention des Gemeindepräsidenten Niklaus Gfeller (EVP) trotzdem planmässig durchgeführt. Gfeller hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Abstimmungsbotschaft durchaus alle nötigen Informationen enthalten habe. Die Abstimmung sei folglich rechtmässig und das Resultat zu würdigen. Der Gemeinderat wollte mit seinem Vorschlag eine Wiederholung der Abstimmung und damit die Gefahr eines neuerlichen Scheiterns der revidierten Ortsplanung verhindern. Auf diesem Weg könnten zudem die Kritikpunkte des siegreichen Nein-Lagers auch ohne zweiten Urnengang aufgenommen werden, argumentierte Gfeller. Dafür hätte der Gemeinderat auch mögliche Verzögerungen und Mehrkosten von 350'000 Franken in Kauf genommen.
Abstimmung als «grosse Chance»
Im Sinne des Gemeinderates hätte das Parlament allerdings gestern dieselbe Abstimmungsvorlage nachträglich ablehnen müssen, die sie noch im Februar mit Dreiviertelmehrheit angenommen hatte. Einzig die SVP hatte damals geschlossen gegen die Vorlage votiert und in der Folge die Nein-Parole beschlossen. So konnte gestern Ulrich Emch nicht nur für seine FDP-Fraktion, sondern auch im Namen von SP und Grünen sprechen: «Für den Gemeinderat ist eine Wiederholung der Abstimmung natürlich ein Risiko», sagte Emch. Die drei Parteien sähen darin aber die «riesige Chance, dass uns der Statthalter zwingt, die Abstimmung unter ehrlichen und redlichen Vorzeichen zu wiederholen.» Zudem sei er optimistisch, dass die 146 fehlenden Stimmen in einem zweiten Abstimmungskampf mit einem geschlossenen Gemeinderat und einem engagierten Gemeindepräsidenten geholt werden können, so Emch.
Die EVP blieb mit einer «reduzierten» Variante chancenlos, bei der einzig der umstrittenste Punkt – die Einzonung von 3,6 Hektaren Landwirtschaftsland im Hinderhus in Rüfenacht – aus der Vorlage gestrichen worden wäre. Die SVP schliesslich warf ihren Gegnern Opportunismus und sture Kompromisslosigkeit vor.
Entscheid bleibt in der Schwebe
Der Volksentscheid bleibt also in der Schwebe: Entscheidet Regierungsstatthalter Lerch im Sinne des Beschwerdeführers, muss die Abstimmung mit gleicher Vorlage und neu formulierter Abstimmungsbotschaft wiederholt werden. Wird die Beschwerde abgewiesen, bleibt das Volks-Nein bestehen und der Gemeinderat muss eine neue Vorlage ausarbeiten. Der Entscheid dürfte noch in diesem Monat fallen. (Der Bund)
Erstellt: 13.09.2011, 07:47 Uhr
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