«Wir brauchen kein Kopftuchverbot.»
Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 14.09.2010 3 Kommentare
Marcel Cuttat
ist Präsident der Schulkommission Bern-Bethlehem (Standorte Bethlehemacker, Schwabgut und Stöckacker, mit dazugehörenden Schulhäusern im Stöckacker und Gäbelbach). Der 45-jährige Vater von drei Kindern arbeitet als Fachreferent Politik und Kultur im Generalsekretariat der kantonalen Erziehungsdirektion. Im Interview nimmt er als Präsident der Schulkommission Stellung.
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Wie hoch ist der Anteil muslimischer Schülerinnen und Schüler in Ihrem Schulkreis Bern-Bethlehem?
Das kann ich nicht genau sagen, weil wir die Religionszugehörigkeit nicht erheben. Klar ist, der Ausländeranteil bei uns ist sehr hoch und erreicht in einzelnen Klassen 90 Prozent. Ein grosser Anteil der ausländischen Kinder ist muslimischen Glaubens.
Wie viele Mädchen tragen im Unterricht ein Kopftuch?
An unseren drei Schulstandorten sind das zwei bis drei pro Jahrgang, insgesamt also maximal 40 Mädchen, bei einem Schülerbestand von total 1300 Kindern.
Gibt es muslimische Mädchen, die sich stärker verhüllen und den Niqab oder eine Burka tragen?
Nein, das ist mir nicht bekannt.
Welche Probleme entstehen im Zusammenhang mit dem Kopftuch?
Ich bin jetzt seit sechs Jahren Mitglied der Schulkommission Bern-Bethlehem. In dieser Zeit war das Kopftuch nie ein Thema. Die Schulleitungen beschäftigen sich aber durchaus damit.
Inwiefern?
Es geht meist um den Umgang mit dem Kopftuch im Turn- oder Schwimmunterricht. Von Fall zu Fall müssen hier gute Lösungen gefunden werden.
Wie sehen diese aus? Gibt es etwa für den Schwimmunterricht Regeln?
Nein, es gibt keine konkreten Regeln. Wir versuchen, die Probleme individuell im Gespräch mit den Eltern zu lösen. Im Schwimmen gibt es beispielsweise Mädchen, die nur in einer Mädchengruppe schwimmen oder einen Ganzkörperbadeanzug tragen.
Werden auch Mädchen vom Schwimmunterricht dispensiert?
Ja, in seltenen Fällen gibt es das.
Schwimmen gehört zum obligatorischen Schulunterricht. Wie rechtfertigen Sie einen Dispens?
Die Verhandlungen mit den Eltern sind immer ein Geben und Nehmen. Im Laufe der Jahre haben die Lehrkräfte und Schulleitungen Erfahrung gesammelt, wie viel sie verlangen können. Wir versuchen den Eltern zu erklären, wie wichtig es ist, dass ihre Tochter den Schwimmunterricht besucht. Manchmal ist es für die Familien aber tatsächlich schwierig, darauf einzugehen. Dann ist es auch nicht so schlimm.
In Bezug auf den Schwimmunterricht stellt das Bundesgericht aber die Integration und Chancengleichheit über religiöse Argumente. Das heisst: Alle Kinder sollten den Schwimmunterricht besuchen.
Der Weg zum Erfolg führt über das Gespräch mit den Eltern. Wenn man das Gespräch findet, dann findet man auch gute Lösungen – unabhängig von solchen Gerichtsurteilen.
Wäre ein striktes Verschleierungsverbot hilfreich, wie es im bernischen Grossen Rat diskutiert und vom Erziehungsrat des Kantons St. Gallen gefordert wird?
Es braucht kein Kopftuchverbot. Wir finden im Einzelfall optimale Lösungen.
Das Kopftuch gilt als Symbol der Unterdrückung der Frau. Mit ihrer liberalen Haltung setzen Sie sich dem Vorwurf aus, diese zu unterstützen.
Ich gehe davon aus, dass die Kopfbedeckungen einen Zusammenhang mit der Familie der Kinder und ihrer Religion haben, und erlaube mir kein Urteil, ob das nun richtig oder falsch ist.
Versuchen Sie nicht, herauszufinden, ob ein Mädchen das Kopftuch freiwillig oder unter Zwang trägt?
Nein, das ist nicht Aufgabe der Schule.
Ist es denn auch nicht Aufgabe der Schule, etwas gegen die Unterdrückung der Frau in gewissen Kulturen zu unternehmen?
Doch, das ist unsere Aufgabe, aber nicht in Bezug auf das Kopftuch.
Ist das nicht ein Widerspruch?
Nein, Genderfragen sind sehr wichtige Fragen. Sie sind deshalb auch Bestandteil des Lehrplans und werden unter anderem im Fach NMM behandelt.
Gibt es noch andere Sonderregelungen für muslimische Kinder?
Klassenlager sind manchmal Gegenstand von Verhandlungen. Wenn man den Eltern erklären kann, dass es nach Geschlechtern getrennte Schlafräume gibt, dann schafft man es in den meisten – aber nicht in allen – Fällen, dass die Tochter ins Lager mitgehen darf. Mit gewissen christlichen Gruppierungen sind solche Verhandlungen nicht einfacher.
Wie reagieren Mitschüler auf die verschleierten Mädchen?
Da kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen. Bei unseren drei Kindern war das noch nie ein Thema. Das Kopftuch gehört wie unterschiedliche Hautfarben seit Langem zum Alltag unserer multikulturellen Schule.
Das geforderte Verschleierungsverbot bezieht sich auch auf Lehrerinnen. Darf eine Lehrerin ein Kopftuch tragen?
Die Frage hat sich bei uns noch nie konkret gestellt. Die Schule hat aber den Auftrag, religionsneutralen Unterricht durchzuführen. Dem muss auch in Bezug auf die Kleidung der Lehrkräfte Rechnung getragen werden.
Es gibt Schulen, die den Lehrkräften sogar das Tragen einer Halskette mit Kreuzanhänger verbieten.
Soweit würden wir sicher nicht gehen. Die Lehrkräfte thematisieren Religion in verschiedenster Weise, ob nun Ramadan oder Weihnachten ansteht. Der eigene Glaube steht dabei im Hintergrund. (Der Bund)
Erstellt: 14.09.2010, 08:28 Uhr
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3 Kommentare
Bravo Herr Cuttat für diese Ihre Einstellung und Darlegungen zu diesem Thema! Mit Ihrer Haltung lassen sich möglicherweise aufkommende "Störungen" viel eher lösen als mit restriktiven Verboten, die doch von Betroffenen so schlicht nicht verstanden werden, weil es ihre Persönlichkeit verletzt. Antworten
Schön Herr Cuttat, das sie alles so Optimistisch sehen, leider ist die Realität eine andere. Warum ziehen viele Schweizerfamilien weg, oder ziehen es vor ihre Kinder auf eine Privatschule lernen zu lassen? Hört auch endlich auf mit den Extrazügli für einzelene Ethnien. Augen auf und die Realität sehen, würde viel helfen. Das ist aber zuviel verlangt. Antworten
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