Wer schredderte, bleibt unbehelligt
Von Dölf Barben. Aktualisiert am 16.12.2011 2 Kommentare
Unendliche Geschichte
13. Februar 2011: Abstimmung über Motorfahrzeugsteuern mit zwei Vorlagen: Ecotax und Volksvorschlag. Beide werden angenommen. Der Volksvorschlag gewinnt in der Stichfrage ganz knapp. 21. Februar und 2. März: Gegen die Abstimmung gehen zwei Beschwerden ein, die aufgrund der kleinen Differenz (363 Stimmen oder 0,1 Prozent) eine Nachzählung fordern. 22. Juni: Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerden gut. 23. Juni: Ringgenberg teilt der Staatskanzlei mit, die Stimmzettel seien nicht mehr vorhanden. 7. Juli: Der Regierungsrat ordnet die Nachzählung für Ende August an. In der Folge häufen sich Meldungen, wonach Gemeinden die Stimmzettel nicht mehr haben. 20. Juli: Die Staatskanzlei fordert bei den Regierungsstatthaltern einen Bericht ein. Bis am 10. August wird klar, dass in 30 Gemeinden die Zettel fehlen (in Oberwil bei Büren tauchen sie Anfang September wieder auf). Am 17. August entscheidet der Regierungsrat, die Abstimmung müsse wiederholt werden. Termin: 11. März 2012. 22. September: Der Regierungsrat beschliesst, die neuen Autosteuern sollen erst Anfang 2013 in Kraft treten – eine Inkraftsetzung auf Anfang 2012 sei technisch unmöglich. Ende September: Die SVP biegt auf den Rechtsweg ein. Ihre Forderung: Auf eine Wiederholung der Abstimmung ist zu verzichten. Das Urteil des Bundesgerichts steht noch aus. Falls es bis am 11. Januar nicht vorliegt, muss der Abstimmungstermin verschoben werden. 21. November: Der Grosse Rat spricht sich ebenfalls für eine Inkraftsetzung Anfang 2013 aus.
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Die Stimmzettel seien in den 29 Gemeinden unabsichtlich vernichtet worden. Zu diesem Schluss kommt ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebener Bericht der Staatskanzlei, der gestern veröffentlicht wurde. «Überall waren Fehler von Einzelpersonen, teilweise kombiniert mit organisatorischen Mängeln ausschlaggebend», heisst es darin. Weil die Stimmzettel unabsichtlich vernichtet wurden, verzichtet der Regierungsrat darauf, gegen die verantwortlichen Personen Anzeige zu erstatten. Er hält aber fest, dass sie «mit ihrem Verhalten erheblichen demokratiepolitischen Schaden angerichtet haben». Die Stimmbürgerinnen und -bürger müssten sich darauf verlassen können, dass jedermann, der sich mit Wahlen und Abstimmungen befasst, «gewissenhaft und vorsichtig» handelt. Die Untersuchung war diesen Sommer angeordnet worden, weil die Nachzählung der Abstimmung über die Autosteuern vom 13. Februar wegen fehlender Stimmzettel – insgesamt 17'800 – nicht durchgeführt werden konnte.
Um die Untersuchung durchführen zu können, hat die Staatskanzlei den 29 Gemeinden Anfang September Fragen gestellt. Die Gemeinden sollten darlegen, wie sie die Stimmzettel aufbewahren und im Normalfall vernichten. Und sie sollten angeben, welche Gründe dazu geführt hätten, dass die Zettel «entsorgt wurden». Das Resultat sind 29 Kurzberichte. Mehrere Gemeinden gaben an, die verantwortliche Person habe nicht an Beschwerden gedacht oder angenommen, diese seien bereits erledigt. Mehrmals wird erwähnt, die Zettel seien versehentlich zu anderen Unterlagen gelegt oder von solchen nicht genügend abgetrennt worden. In zwei Gemeinden glaubten die Zuständigen, die Erwahrung des Abstimmungsresultats bedeute, es sei rechtskräftig. Die Erwahrung erfolgte zehn Tage nach der Abstimmung. Bei diesem Routinevorgang geht es bloss um die Kontrolle der Protokolle aus den Gemeinden – dass dabei geringe Differenzen auftreten, ist normal.
Gemeinden haften nicht
Falls die Abstimmung tatsächlich wiederholt werden muss – noch steht ein Bundesgerichtsurteil dazu aus –, wird dies Kosten verursachen. Der Kanton rechnet mit rund 100'000 Franken. Dazu kommt das Geld, das die Abstimmungskomitees ausgegeben haben. Auch sie erleiden somit einen Schaden, der letztlich durch die fehlbaren Gemeindeangestellten verursacht wurde.
Obschon einige Voraussetzungen für eine Haftung der fehlbaren Gemeinden gegeben wären, verzichtet der Kanton darauf, sie in die Pflicht nehmen zu wollen. Fraglich sei insbesondere, ob es sich tatsächlich um Fälle von eigentlicher Widerrechtlichkeit handle. Darum wäre es wohl schwierig, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Ausserdem «gibt es überwiegende staatspolitische Gründe», auf Ansprüche gegenüber den Gemeinden zu verzichten, heisst es im Bericht. Allerdings bedeute dies alles nicht, «dass das Verhalten der betroffenen Personen entschuldigt werden kann».
Jetzt brauchte es Checklisten
Aus Sicht der Staatskanzlei sei der Zweck der Untersuchung sowieso «zukunftsgerichtet». Deshalb hat der Regierungsrat die Gemeinden nun angewiesen, ihre Abläufe bei Abstimmungen und Wahlen zu überprüfen und zusätzliche Massnahmen umzusetzen. Die Gemeinden müssen neu Checklisten erstellen und personelle Verantwortlichkeiten festlegen. In den entscheidenden Phasen müssen Gemeindeschreiber oder ihre Stellvertretungen persönlich anwesend sein. Abstimmungsunterlagen sind zu kennzeichnen und an sicheren Orten aufzubewahren. Neu müssen «alle wichtigen Handlungen» – dazu gehört das Vernichten von Abstimmungs- und Wahlunterlagen – protokolliert werden.
Auch die Staatskanzlei scheint sich – zumindest ein bisschen – an der Nase zu nehmen: Sie will künftig gezielter darüber informieren, ob Unterlagen vernichtet werden können. Auf ihrer Homepage will sie eine Rubrik einrichten, in der Informationen über Beschwerden sowie über die Rechtskraft von Resultaten zu finden sein werden. Und wenn solche Fehler trotzdem wieder passieren? Nach den jüngsten Erfahrungen und angesichts der Massnahmen, die nun ergriffen werden, müsste man künftig wohl schon davon ausgehen, dass dann elementare Vorsichtspflichten verletzt wurden und grobfahrlässig gehandelt wurde, sagt Staatsschreiber Kurt Nuspliger auf Anfrage. (Der Bund)
Erstellt: 16.12.2011, 06:58 Uhr
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2 Kommentare
Es ist immer so. Ein Fehler geschieht (Informatik Projekte für mehrere Millionen, Ausländer die Ferien machen usw.) aber personelle Konsequenzen gibt es nie. Auch nicht Anzeige. Wurstelt aber ein Privat Unternehmen und es kommt ans Tageslicht. Dann, ja dann wird geprügelt und verurteilt (Geldbusen sowieso)! Wie lange lassen wir uns das noch gefallen? Antworten
Ich habe es begriffen:
Wenn eine Gemeinde ihre staatspolitische Arbeit nicht wahrnimmt und Akten schreddert, ist niemand schuldig, und niemand wird bestraft (es war ja keine Absicht)
Wenn ich 5 Minuten zu lange parkiere, bin ich schuldig und werde bestraft (es war zwar keine Absicht, aber der Staat kassiert dort ein, wo er noch kann).
Allers klar in der Bananenrepublik Bern?
Antworten
Bern
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