Bern

Wenn die Polizei das Velo abtransportiert

Von Gianna Blum. Aktualisiert am 15.05.2012 9 Kommentare

Die Kantonspolizei Bern hat am Dienstagmorgen illegal abgestellte Fahrräder abtransportiert. Viele davon seien aber Schrottvelos, so die Polizei.

Achtung Parkfrist: Bleibt das Fahrrad zu lange stehen wird es abtransportiert.

Achtung Parkfrist: Bleibt das Fahrrad zu lange stehen wird es abtransportiert.
Bild: Gianna Blum

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Illegal abstellte Velos werden in Bern regelmässig abtransportiert – so auch am Dienstag. Wie Peter Hirter, Dienstchef des Verkehrsdienstes der Kantonspolizei Bern auf Anfrage erklärt, führt die Polizei solche Aktionen möglichst regelmässig durch. Je nach personellen Ressourcen passiere das ein bis zwei mal pro Woche. «Es gibt natürlich gewisse Brennpunkte», so Hirter. «Hauptfokus ist dabei der Bahnhof und die nähere Umgebung.»

Ziel sei es, Platz zu schaffen für jene, die ihr Fahrrad «legal und ordentlich» abstellen. Zur Zeit sei es um den Bahnhof häufig schwierig, einen Parkplatz zu finden, und die Stadt erwarte von der Polizei daher häufige Kontrollen.

Bei der Räumung von Dienstag war ein Velo-Parkplatz betroffen, bei dem die maximale Standzeit auf fünf Tage beschränkt ist. In Zusammenarbeit mit der Bahnhofs-Velostation werden die zu lange abgestellten Fahrräder vorgemerkt, damit der Überblick gewahrt wird. Bei abgeschlossenen Rädern kappt die Polizei das Schloss.

Zwanzig Franken Busse

Die abtransportierten Fahrräder können bei der Polizei abgeholt werden. Diese werden jeweils während drei Monaten aufbgewahrt. Wenn danach niemand Kontakt aufgenommen hat, wird geprüft, ob eine Diebstahlsanzeige vorliegt. Falls nicht, werden die Räder, die noch fahrbar sind, an gemeinnützige Institutionen wie den «Drahtesel» weitergegeben.

«Ein beträchtlicher Teil der Velos sind aber nicht mehr fahrbar», so Hirter. «Mal fehlen die Speichen, oder die Bremsen funktionieren nicht mehr.» Diese Räder haben einen geringen Verkehrswert und werden verschrottet.

Bei der Aktion vom Dienstag wurden 35 Fahrräder abtransportiert, bei anderen Gelegheiten seien das aber auch mal 40 bis 50. Wer sein Rad vor der Frist abholt, muss eine Gebühr von zwanzig Franken zahlen – mit dem höflichen Hinweis, dass das Velo zu lange oder im Verbot parkiert war.

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.05.2012, 15:15 Uhr

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9 Kommentare

René Müller

15.05.2012, 15:59 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Parkzeitüberschreitung mit dem Auto ab Fr. 40.- bis .... Warum nur Fr. 20.- für Fahrräder? Antworten


Adam Schmidt

15.05.2012, 17:10 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Erst wird 3 Monate gewartet und erst dann geprüft, ob es sich um ein gestohlenes Velo handelt? Umgekehrt wäre eigentlich sinnvoller. Antworten



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