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Bern

Wenn die Agenda «Randale» heisst

Von Artur K. Vogel. Aktualisiert am 28.01.2012 13 Kommentare

Wer demonstrieren will, soll dies tun, aber im Rahmen der für alle geltenden Regeln. Und er soll Verantwortung übernehmen, statt sich hinter Tüchern zu verstecken.

Der Tag der Anti-WEF-Demo 2012 hallt nach.

Der Tag der Anti-WEF-Demo 2012 hallt nach.
Bild: Adrian Moser

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Die Demonstration fand nicht statt und hallt trotzdem nach. Vor einer Woche wollten in Bern ein paar Hundert Leute gegen die WEF-Jahrestagung in Davos protestieren. Die Polizei verhinderte mit einem Grossaufgebot die unbewilligte Manifestation. Seither wird darüber gestritten, ob deren Einsatz verhältnismässig gewesen sei.

Die Verhältnismässigkeit ist jedoch nicht das erste Thema, das einem in den Sinn kommt. Relevant sind viel mehr folgende Fragen: Ist das Demonstrationsrecht verletzt worden? Wie grenzt sich dieses gegen andere Rechte ab? Wie weit soll ein Gemeinwesen wie die Stadt Bern illegale Aktionen von gewaltbereiten Minderheiten tolerieren? Welche politischen Schlüsse müssen gezogen werden?Das Demonstrationsrecht. Das Recht, seine Meinung öffentliche kundzutun, gehört zu jeder Demokratie. Oder umgekehrt: Wird das Demonstrationsrecht so weit eingeschränkt, dass Kundgebungen praktisch unmöglich sind – momentan etwa in Russland zu beobachten –, muss man sich ernsthafte Gedanken über den Zustand einer Demokratie machen.

Hingegen ist das Demonstrationsrecht nicht absolut. Um zu demonstrieren, wird öffentlicher Raum für Zwecke belegt, für die er nicht geschaffen ist. Juristisch nennt man das einen «gesteigerten Gemeingebrauch», und dieser kann Regeln unterstellt werden, zum Beispiel einer Bewilligungspflicht. Gemäss Bundesgerichtsurteil kann eine Demonstration zudem «nur in den durch die Rechtsordnung und die öffentliche Ordnung aufgestellten Schranken durchgeführt werden».

In ihrer Arbeit über «Demonstrationsfreiheit und Rechte Dritter» formulieren es Professor Yvo Hangartner und Andreas Kley-Situller so: «Das Randalieren, das Bekleben von Schaufenstern, Einschlagen von Scheiben, die Beschädigung von Autos, die Stilllegung des Verkehrs oder die Belästigung von Passanten» stellten «keine grundrechtlich geschützte Ausübung des Demonstrationsrechts dar».

Fazit: Das Demonstrationsrecht wird nicht verletzt, wenn man eine unbewilligte Demonstration auflöst, zumal eine, in deren Vorfeld schon zu Gewalt aufgerufen wurde.

Die politischen Konsequenzen. Nicht verständlich ist, dass Vertreter und Vertreterinnen linker und grüner Parteien oft reflexartig die Position der Krawallmacher vertreten. Linke und Grüne, wenn ich sie richtig verstehe, wollen die Welt verbessern und zu einem menschenwürdigeren Ort machen. Der harte Kern illegaler Demonstrationen hingegen hat nur vordergründig eine politische Agenda – Kampf gegen die Globalisierung zum Beispiel. Tatsächlich geht es diesem harten Kern – der immer wieder auch Umzüge zum 1. Mai und ähnliche Manifestationen für Ausschreitungen missbraucht –, vor allem um eines: Randale. Hätte man eine friedliche Absicht: wozu dann Angriffswerkzeug und Vermummungsmaterial an die Demo mitbringen?

Wenn sich linke Nachwuchsgruppierungen und zum Teil sogar gestandene Politiker aus dem linken Lager rituell mit Krawallmachern solidarisieren, muss man sich deshalb fragen, ob sie wirklich dazu taugen, eine Stadt wie Bern zu regieren. Denn deren Bevölkerung hat Anspruch darauf, dass ihre Regierung – die von den Steuergeldern dieser Bürgerinnen und Bürger lebt – ihre legitimen Interessen achtet und notfalls durchsetzt; das Recht auf Privateigentum zum Beispiel oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Verhältnismässigkeit.

Es war also richtig, die unbewilligte Demonstration im Keim zu ersticken. War es auch verhältnismässig? Im Nachhinein ist man stets klüger, und es ist möglich, dass die paar Grüppchen am letzten Samstag mit geringerem polizeilichem Aufwand hätten aufgelöst werden können. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Stadtregierung unbewilligte Manifestationen, die jeweils in Sachbeschädigungen und Chaos ausarten, unterbinden und dass sie der Polizei die Mittel, die dazu notwendig sind, bewilligen muss.

Besonders kurios ist die Forderung, man hätte im Voraus mitteilen sollen, dass die unbewilligte Demonstration nicht toleriert werde. Dann wären viele Teilnehmer gar nicht erst gekommen. Das kommt mir ein bisschen vor wie einer, der auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird und sich beklagt, dass man ihn nicht vorher über die Existenz des Radargeräts informiert habe; er hätte dann das Auto zu Hause gelassen.

Nein: Es war höchste Zeit für die links-grün dominierte Stadtregierung, ihre Verantwortung wahrzunehmen und gewaltbereiten Grüppchen klarzumachen, dass die Stadt ein Ort für alle ist, wo Anarchie und Zerstörungswut nicht toleriert werden. Wer demonstrieren will, soll dies tun, aber im Rahmen der für alle geltenden Regeln. Und er soll die Verantwortung dafür übernehmen, statt sich hinter Palästinensertüchern zu verstecken. (Der Bund)

Erstellt: 28.01.2012, 11:12 Uhr

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13 Kommentare

Jacqueline Gafner

28.01.2012, 11:29 Uhr
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Danke, Herr Vogel, für diesen klaren und mutigen Positionsbezug, dem es nichts beizufügen gibt! Antworten


Tom Locher

28.01.2012, 12:38 Uhr
Melden 20 Empfehlung

Ihre Argumentation, lieber Herr Vogel, wäre selbst anno Kalter Krieg und 1980er-Jugendunruhen als platt und undifferenziert beurteilt worden... Der Unmut der Stadtberner Bevölkerung gegenüber den unverhältnismässigen Einsätzen der Kantonspolizei an Demos und im Alltag und den zunehmenden polizeistaatlichen Tendenzen nimmt stetig zu. Das sollten Sie mal endlich zur Kenntnis nehmen. Antworten



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