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Bern

Wegweisung bei SVP-Fest war nicht rechtens

Von Simon Thönen. Aktualisiert am 17.01.2012 5 Kommentare

Regierungsrat Hans-Jürg Käser heisst eine Beschwerde gegen eine polizeiliche Wegweisung am SVP-Wahlfest gut – und kritisiert die Polizeipraxis massiv.

Im September war die Polizei mit einem Grossaufgebot in der Innenstadt präsent.

Im September war die Polizei mit einem Grossaufgebot in der Innenstadt präsent.
Bild: Keystone

Beim SVP-Wahlfest vom letzten September in Bern griff die Polizei massiv durch, um Gegendemonstrationen bereits im Keim zu ersticken. Sie nahm Dutzende von mutmasslichen Gegendemonstranten in Polizeigewahrsam, gegen 37 erliess sie auch sogenannte Fernhalteverfügungen: Die Betroffenen durften die ganze Berner Innenstadt bis am nächsten Morgen früh nicht mehr betreten.

Als sich nachträglich herausstellte, dass gar keine Gegendemonstration stattgefunden hatte, gerieten die massiven Mittel der Polizei gegen Passanten, die sie als Demonstranten verdächtigte, in die Kritik. Teilweise erhoben die Betroffenen auch Beschwerde. Eine dieser Beschwerden hat der kantonale Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) nun am 13. Januar gutgeheissen.

Es handelt sich um den Fall eines Jugendlichen, den die Polizei am Rande des SVP-Wahlfests festgenommen, gefesselt, abgeführt und auf der Polizeiwache mit einer Fernhalte-Verfügung belegt hatte. Dagegen erhob der Vater des Jugendlichen anschliessend erfolgreich Beschwerde.

Massive Kritik Käsers an Polizei

Die Begründung des Entscheids, mit dem Polizeidirektor Käser die Fernhalteverfügung aufhob, ist für die Kantonspolizei wenig schmeichelhaft. Die Polizei müsse eine Wegweisung begründen, schreibt der Polizeidirektor – und zwar umso genauer, je länger die Wegweisung von einem bestimmten Ort dauert und je grösser das gesperrte Gebiet ist. Die Polizei darf also jemanden nicht einfach wegweisen, sie muss auch begründen, warum ein Bürger in seiner Freiheit eingeschränkt wird.

Doch genau dies tat die Polizei nicht. Der Verfügung fehle «jegliche sachverhaltsmässige Individualisierung», kritisiert Käser. «Es ergibt sich ohne weiteres», so der Polizeidirektor, dass die angefochtene Verfügung «den Mindestanforderungen an die Begründung einer Wegweisungs- und Fernhalteverfügung nicht genügt.» Insbesondere habe die Polizei nicht nachgewiesen, dass der angehaltene Jugendliche Teil einer Gegendemonstration war. «Das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach es im Moment seiner Anhaltung an diesem Ort keine Personenansammlung gegeben habe, ist damit unwidersprochen und unwiderlegt geblieben.»

Vater prüft Anzeige gegen Polizei

Der Vater des Jugendlichen zeigte sich auf Anfrage erleichtert über die Aufhebung der Verfügung. «Die falsche Anschuldigung der Polizei gegen meinen Sohn ist damit widerlegt», sagt er. Die Polizei begründete die Verfügung damit, dass der Jugendliche an einer «unbewilligten Anti-SVP-Protestaktion» teilgenommen und damit «die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und gestört» habe. Dies seien «gravierende und unhaltbare Vorwürfe» gewesen, betont der Vater. Er werde nun eine Anzeige gegen die Polizei wegen falscher Anschuldigung prüfen.

Polizei nimmt noch keine Stellung

Der Entscheid wirft auch grundsätzliche Fragen zur Polizeipraxis auf. Denn Käser stützt seine Begründung auf ein Verwaltungsgerichtsurteil von 2009. Doch auch seither hat die Polizei immer wieder umstrittene Wegweisungsverfügungen erlassen. Muss die Polizei ihre Praxis nun ändern? Die Kantonspolizei nahm dazu gestern keine Stellung. Sie habe den Entscheid von Käser noch nicht erhalten, hiess es auf Anfrage. (Der Bund)

Erstellt: 17.01.2012, 06:44 Uhr

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5 Kommentare

Samuel Bendicht

17.01.2012, 09:00 Uhr
Melden 42 Empfehlung

Bravo und Dank an den mutigen Bürger, der gegen die Allmacht unserer neuen Berner Polizei vorgegangen ist. Folgt nun ev. auch mal eine Untersuchung, wie es überhaupt möglich war, dass die Stadt für einen Tag lang in der Hand von Polizei und einer Partei war und nur auf einen zweifelhaften Verdacht hin die Grundrechte aller Berner ausser Kraft gesetzt werden konnten? Antworten


Jutta Maier

17.01.2012, 09:36 Uhr
Melden 30 Empfehlung

Ich gratuliere dem Vater für seine Zivilcourage und beneide den Jungen, der offenbar Eltern hat, auf die er stolz sein kann. Antworten



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