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Bern

Wann darf die Polizei Bürger ausziehen?

Von Simon Thönen. Aktualisiert am 16.08.2011 21 Kommentare

Dass die Kantonspolizei am Freitag zwei GSoA-Unterschriftensammler zwang, sich auf der Polizeiwache nackt auszuziehen, hat ein Nachspiel: Die Polizei rechtfertigt die Kontrolle mit «Drogenverdacht». Die GSoA weist dies zurück und reicht Beschwerde ein.

Hemd und Hose ablegen auf dem Polizeiposten, hiess es am Freitag für zwei Mitglieder der GSoA - nachdem sie am Buskers Unterschriften gesammelt hatten.

Hemd und Hose ablegen auf dem Polizeiposten, hiess es am Freitag für zwei Mitglieder der GSoA - nachdem sie am Buskers Unterschriften gesammelt hatten.
Bild: Manu Friederich

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Bundesgericht: Sammeln braucht keine Bewilligung

Die Kantonspolizei nahm am Freitagabend einen Aktivisten der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) fest, weil er weiter Unterschriften für eine Volksinitiative sammelte, obwohl die Polizei dies zuvor untersagt hatte. Die GSoA argumentierte gestern jedoch, dass dafür gar keine Bewilligung erforderlich sei. Sie verwies auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2009: Das höchste Gericht befand für die Stadt St. Gallen, dass für das Unterschriftensammeln ohne Stand keine Bewilligung nötig sei.

Polizei: Sicherheitsproblem
Im Fall des Buskers-Festivals macht die Kantonspolizei allerdings ein Sicherheitsproblem geltend. Auch wegen der Gleisbauarbeiten am Zytglogge sei der Raum begrenzt gewesen. Die Unterschriftensammler hätten den Eingang zum Festival behindert. «Es bestand ein Sicherheitsrisiko», schreibt die Polizei. Die GSoA entgegnete, dass sie den Einkaufswagen, den sie als eine Art mobilen Stand nutzte, auf Wunsch der Polizei zur Seite geräumt habe. Die Festnahme sei erst erfolgt, als der Wagen bereits entfernt worden war. Rechtlich gesehen berufen sich beide Seiten auf wacklige Grundlagen: die GSoA auf eine Bewilligung der Stadt, die am Freitagabend nicht galt, die Polizei auf eine Wegweisungsverfügung, die ein Polizist auf die Rückseite eines Couverts geschrieben hatte.

Offensichtlich ist, dass die Polizei andere Unterschriftensammlungen am Buskers tolerierte. So auch eine der Jungen Grünen, die neben der GSoA sammelten. Von den Jungen Grünen nahm die Polizei Personalien auf – nicht aber von Stadträtin Aline Trede. Die Polizei habe sie als bekannte Jungpolitikerin wohl bewusst ignoriert, sagte Trede.

Der Vorfall trübt die friedliche Stimmung am Buskers-Festival in Bern: Die Kantonspolizei nahm am Freitagabend am Rande des Festivals einen Aktivisten der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) fest, der trotz polizeilicher Aufforderung seine Unterschriftensammlung für die GSoA-Volksinitiative nicht abbrach. Auf dem Polizeiposten mussten er und ein Kollege, der ihn begleitet hatte, sich nackt ausziehen. Nach rund einer Stunde in der Zelle wurden die beiden entlassen.

Die GSoA forderte gestern an einer improvisierten Medienkonferenz eine interne Untersuchung bei der Polizei und «eine Entschuldigung für das unverhältnismässige und willkürliche Vorgehen». Sie kündete eine Beschwerde an und forderte die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates auf, «endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen und der Kantonspolizei genauer auf die Finger zu schauen». Umstritten ist, ob die Polizei die Unterschriftensammlung verbieten durfte (siehe Box links). Noch mehr aber die Art und Weise der polizeilichen Intervention.

«Auch die Unterhosen ausziehen»

«Ich wurde aufgefordert, mich auszuziehen», sagte gestern GSoA-Sekretär Stefan Dietiker. Er hatte den festgenommenen Aktivisten aus freien Stücken auf die Polizeiwache am Waisenhausplatz begleitet. Als er in Unterhosen vor dem Polizisten stand, habe es geheissen: «Die Unterhose auch.» Auch der festgenommene Aktivist musste sich vollständig entblössen. Dietiker: «Sie sagten uns, dies sei Standard.» Das dürfe nicht sein, protestierte die GSoA gestern. Normalerweise würden gewaltbereite Personen oder solche unter Verdacht auf Drogenhandel so kontrolliert. «Unterschriftensammler gehören definitiv nicht in diese Kategorie.»

Polizei: «Drogenverdacht»

Genau dies führt die Kantonspolizei nun aber ins Feld. «Da ein starker Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln bestand, wurde eine Personenkontrolle vollzogen», schrieb sie gestern in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Ausziehen bis auf die blosse Haut sei zur Kontrolle der Kleider nötig gewesen. Eine solche finde statt, «wenn ein begründeter Verdacht auf den Besitz von gefährlichen Gegenständen oder Betäubungsmitteln besteht». Sprecherin Daniela Sigrist räumte ein, dass man bei den Kontrollierten weder das eine noch das andere fand. «Aber auch bei einem starken Verdacht kann man dies im Voraus nicht wissen.» Als «fadenscheinige nachträgliche Rechtfertigung» bezeichnete dagegen Dietiker den Verdacht auf Drogenkonsum und -besitz. «Wahrscheinlich vermutet die Berner Polizei bei jedem jungen Mann Drogen.» Bei der Kontrolle hätten die Polizisten den Drogenverdacht mit keinem Wort erwähnt.

Die Kantonspolizei betont zudem, dass Dietiker, der seinen Kollegen freiwillig begleitet hatte, «mehrmals darauf hingewiesen wurde, dass er die Wache jederzeit wieder verlassen könne». Dieser bestreitet auch das: «Auch ich war eine Stunde eingesperrt. Und natürlich zog ich mich nicht freiwillig nackt aus.»

Politisches Nachspiel

Klar ist bereits jetzt, dass die Polizeikontrolle ein politisches Nachspiel haben wird. Sowohl das Grüne Bündnis (GB) wie auch die Berner SP hatten bereits am Wochenende «das entwürdigende Vorgehen» beziehungsweise die fehlende Verhältnismässigkeit kritisiert. GB-Stadträtin Aline Trede listete gestern auf, dass die Polizei in letzter Zeit mehrfach politische Aktivisten zum Ausziehen der Kleider gezwungen habe: so nach einer Greenpeace-Aktion und nach der Räumung des Anti-AKW-Camps. Sie kündete Vorstösse im Stadtrat an.

Die Kantonspolizei weist einen Zusammenhang zwischen Nacktkontrollen und politischen Aktionen zurück. Allerdings hatte die Aufsichtskommission (AK) des Stadtrats schon 2005 die damalige Stadtpolizei nach solchen Kontrollen nach Anti-WEF-Protesten zur Zurückhaltung gemahnt. Damals durften die Festgenommenen übrigens die Unterwäsche noch anbehalten. Die AK habe die Empfehlung 2008 noch einmal bekräftigt, sagte AK-Präsident Hasim Sancar (GB) . Und sie stehe wegen solchen Vorfällen auch jetzt wieder im Kontakt mit der Kantonspolizei. Je nach Sachlage werde sich auch die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates um das Thema kümmern, sagte deren Präsident Andreas Blaser (SP) gestern auf Anfrage. (Der Bund)

Erstellt: 16.08.2011, 06:40 Uhr

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21 Kommentare

Pèter Beutler

16.08.2011, 08:49 Uhr
Melden 42 Empfehlung

Ich bin entsetzt, wütend, traurig. 30 Jahre lang habe ich GymnasiastInnen und angehende Lehrpersonen ausgebildet. Ich glaube diese jungen Menschen zu kennen. Sie nehmen an der gesellschaftlichen Entwicklung teil, interessieren sich für Politik, sammeln Unterschriften. Unfassbar: Schlichte Ordnungshüter sehen in ihnen Drögeler und Kriminelle. Wie tief gefallen bist du, Helvetia! Antworten


Martin Aeschlimann

16.08.2011, 09:14 Uhr
Melden 27 Empfehlung

Das ist wirklich ein Skandal, der ein Nachspiel für die betroffenen Polizisten haben sollte! Antworten



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