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Waffe registrieren, aber keine Velovignette mehr

Von Markus Dütschler. Aktualisiert am 30.12.2011 1 Kommentar

Wer von einem Privaten eine Waffe kauft, braucht dazu einen Erwerbsschein.

Bild: Keystone/Franziska Scheidegger

Ab 1. 1. 2012 gilt ein verschärftes Waffenrecht. Wer eine Waffe oder «wesentliche» Bestandteile kauft, muss bei der Wohnsitzgemeinde das Formular «Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins» einreichen – auch wenn Käufer und Verkäufer Privatpersonen sind. Unter die Regelung fallen Pistolen und Revolver, aber auch Militärwaffen wie die Sturmgewehre 57 oder 90. Es gibt Ausnahmen, bei denen ein schriftlicher Vertrag ausreicht: Jagd- und Sportgewehre, «Chüngeli-Töter» oder Softairwaffen, die nur aussehen wie echte.

Gaston Payet vom seit 1952 bestehenden gleichnamigen Berner Waffengeschäft ist überzeugt, dass trotz des neuen Gesetzes nie alle Waffen registriert werden. Kriminelle foutierten sich um Vorschriften und fänden stets dunkle Quellen, um sich das Gewünschte zu beschaffen. Oft würden Tatwaffen zuvor irgendwo gestohlen, so Payet.

Payet erinnert sich an die Zeit vor 1961, als im Kanton Bern bei Käufen im Waffengeschäft kein Ausweis vorgewiesen werden musste. Waffen konnte man auch per Post bestellen, und der Empfänger bezahlte die Nachnahme-Sendung dem Briefträger. Der Inhaber des Berner Waffengeschäfts findet, angesichts der grob geschätzten zehn Millionen Schusswaffen in der Schweiz passiere «im Grunde sehr selten etwas».

Velovignette per 2012 abgeschafft

Der Verschärfung im Waffenrecht steht eine Lockerung bei der Veloversicherung gegenüber: Die Velovignette gibts nicht mehr. Für Unfallschäden kommt die Privathaftpflichtversicherung auf. Das war früher anders: Da musste Jahr für Jahr ein neues Alu-Nummernschild ans Velo geschraubt werden. (Der Bund)

Erstellt: 30.12.2011, 10:34 Uhr

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1 Kommentar

René Müller

02.01.2012, 01:17 Uhr
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Es sollte eine Fahradvignette geben wie bei den Autos. Fr. 40.- im Jahr. Damit werden die Fahradwege-, Ständer, sep. Lichtsignalanlagen, Bikewege mit Wildstörungen usw untehalten. Das wäre das Verursacherprinzip. Und bitte jetzt nicht mit: "Der Autofahrer bezahlt seine Kosten nicht voll," kommen. In allen Gemeinden, Kanton und Staat sollten diese Fahradkosten separat aufgezeigt werden. Antworten



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