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Bern

Verbalscharmützel über das «Schlechte in der Reitschule»

Von Bernhard Ott. Aktualisiert am 27.01.2012 5 Kommentare

Dem Gastrobetrieb in der Reitschule drohen Zwangsmassnahmen. Die Bürgerlichen im Berner Stadtrat drängen auf Umsetzung.

Einmal mehr war das Thema im Stadtrat die Reitschule.

Einmal mehr war das Thema im Stadtrat die Reitschule.
Bild: Adrian Moser

«Mir geht es um die Rechtsgleichheit», sagte am Donnerstag Alexander Feuz (FDP) im Stadtrat. Es könne nicht sein, dass die Gastrobetriebe in der Reitschule besser behandelt würden als gewerbliche Kleinbetriebe. Feuz hatte sich in einer Interpellation unter anderem nach der Anzahl der Interventionen und Anzeigen der Gewerbepolizei im Gastgewerbebetrieb der Reitschule erkundigt. Gemäss schriftlicher Antwort des Gemeinderates ist es in der Zeit von Januar bis November 2011 zu über 80 Meldungen wegen Lärms sowie zu mehreren Strafanzeigen wegen Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz gekommen. Am 15. November hat das Polizeiinspektorat beim Statthalteramt einen Antrag auf Schliessung des Gastrobetriebes sowie auf den Erlass von Verwaltungszwangsmassnahmen gestellt.

Gleichzeitig mit der Interpellation Feuz wurde gestern auch ein Vorstoss der Fraktion BDP/CVP behandelt, die sich danach erkundigte, auf welcher Rechtsgrundlage der Gemeinderat der Reitschule die Miete fürs erste Quartal 2012 auszahlen liess, obwohl die Betreiber eine Unterzeichnung des Leistungsvertrages bis anhin verweigert haben.

Wasserfallen kündigt Umzug an

«Es ist kein schönes Bild der Verhältnisse in der Reitschule, das der Gemeinderat in seiner Antwort auf den Vorstoss von Alexander Feuz entwirft», sagte GFL/EVP-Fraktionschef Peter Künzler. Der skandalisierende Unterton der Vorstösse von FDP und BDP/CVP mache ihm jedoch Mühe. Künzler wies darauf hin, dass das Stadtparlament im Wahljahr wohl kaum zum letzten Mal übers Thema Reitschule debattieren werde. Er verknüpfte diesen Hinweis mit der Hoffnung, dass sich das Verhältnis zwischen Reitschul-Betreibern und Polizei künftig bessern werde.

Hart ins Gericht mit dem Gemeinderat ging Roland Jakob (SVP). Er sei «sehr, sehr traurig», dass der Gemeinderat nicht fähig sei, «das Schlechte aus der Reitschule zu verbannen». Das Gastgewerbegesetz müsse auch für das Kulturzentrum gelten. Wenn die Rechtsgleichheit im Fall Reitschule nicht gewährleistet werden könne, werde man im Stadtrat immer wieder über die Reitschule reden müssen. Der Ex-SVPler Peter Wasserfallen kündigte gar seinen Wegzug aus der Stadt Bern auf Ende Jahr an. Es sei ein Jammer, dass letztes Jahr sogar die SVP für den Leistungsvertrag mit der Reitschule gestimmt habe, sagte Wasserfallen. Als Bürgerlicher könne man nur gegen die Reitschule sein.

Annette Lehmann (SP) vermutete, dass es nur noch um ein «Bashing» der Reitschule gehe. Die Antworten der Gemeinderates auf die Fragen von Stadtrat Feuz seien schlüssig, auf die Einleitung von Verwaltungszwangsmassnahmen habe das Parlament keinen Einfluss.

«Wie jeder andere Gastrobetrieb»

«Der Gemeinderat hat in seiner Antwort die ganze Vorgeschichte umfassend dargelegt», sagte Gemeinderat Reto Nause (CVP). Für den Gemeinderat sei klar, dass die Reitschule wie jeder andere Gastrobetrieb behandelt werden müsse. Seit dem Antrag auf Verwaltungszwangsmassnahmen könne man nicht mehr von Rechtsungleichheit sprechen. Eine Arbeitsgruppe aus Stadt, Kanton und Statthalteramt sei seit Ende Dezember dabei, das Vorgehen bezüglich Einhaltung des Gastgewerbegesetzes zu koordinieren, sagte Nause. Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) wies darauf hin, dass der Stadtrat den Leistungsvertrag samt Mietkredit genehmigt habe. Die Auszahlung der Miete fürs erste Quartal sei somit rechtens. (Der Bund)

Erstellt: 27.01.2012, 06:34 Uhr

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5 Kommentare

Petra Stucki

27.01.2012, 09:51 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Ohne hier jetzt böse Drohungen vom Stapel zu lassen: Es ist dem Stadtrat doch hoffentlich bewusst, weshalb die Reitschule eine Sonderposition innehat? Wie kam der Reitschulebetrieb denn ursprünglich in den 80gern zu seinem Gebäude? Und glaubt der Stadtrat, dass ggf. eine Wiederholung dieser Ereignisse nicht stattfinden kann? Mir sind viele bekannt, die bei einer erneuten RS-Besetzung dabei wären. Antworten


Nina Sommer

27.01.2012, 14:04 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Als Verstoss gegen das Gastgewerbegesetz gilt auch wenn zu später Stunde ein Bier auf den Vorplatz mitgenommen wird. Diese hohle Verordnung gilt auch für andere Beizen, aber bei um 1000 Menschen ist es nicht kontrollierbar und es ist bei Umgebungslärm auch nicht nachvollziehbar. Die Bürgerlichen sollten, wie sie immer versprechen, gegen solche Gesetzte vorgehen und nicht gegen die Reitschule . Antworten



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