Streit um Energieausweis für Häuser
Von Simon Thönen. Aktualisiert am 20.04.2011 2 Kommentare
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Stichfrage ist entscheidend
Das Energiegesetz des Grossen Rates und der Volksvorschlag der Wirtschaftsverbände unterscheiden sich bloss in diesen zwei umstrittenen Punkten:
• Das Energiegesetz macht den Gebäudeenergieausweis Geak für alle älteren (vor 1990 erstellten) Gebäude obligatorisch. Der Volksvorschlag will erreichen, dass der Geak für Hauseigentümer freiwillig bleibt.
• Das Energiegesetz sieht eine Förderabgabe auf Strom von 0,5 bis 1 Rappen pro Kilowattstunde vor. Die Abgabe würde während fünfzehn Jahren erhoben. Mit den Einnahmen würden Hauseigentümer unterstützt, die ihre Gebäude energetisch sanieren. Der «Bund» wird demnächst auf diesen Punkt der Vorlage zurückkommen.
Resultiert ein doppeltes Ja zu Energiegesetz und Volksvorschlag, dann ist die Stichfrage entscheidend. Mit dieser können die Stimmberechtigten bestimmen, welche Vorlage in Kraft tritt, falls beide angenommen werden. Weil etliche Parteien entweder das Energiegesetz oder den Volksvorschlag bekämpfen, ist aber auch ein doppeltes Nein nicht ausgeschlossen. Davor warnt Energiedirektorin Egger. Denn dann könnten auch die unumstrittenen Teile des Energiegesetzes nicht in Kraft treten.
Energie-Etikette für Häuser
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) gibt Auskunft über den berechneten Energie-Normbedarf eines Hauses. Dieser wird analog zur bekannten Energieetikette für Haushaltsgeräte nach Kategorien von A (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient) bewertet.
Ein Haus ist allerdings wesentlich komplexer als zum Beispiel ein Kühlschrank. Bewertet wird die Effizienz der Gebäudehülle sowie die Gesamtenergieeffizienz. Bei Letzterer wird auch untersucht, wie sparsam die fest installierten elektrischen Geräte sind. In die Bewertung einbezogen wird auch, ob und zu welchem Anteil der Bedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt wird.Insgesamt liefert der Geak eine Fülle von Anhaltspunkten, ob und wie ein Haus saniert werden könnte, um den Energieverbrauch zu senken. Sind neue Fenster vordringlich oder eher eine effizientere Heizung? Wäre eine Gesamtsanierung angebracht?Ein Geak kostet für ein Einfamilienhaus rund 500 Franken, für ein Mehrfamilienhaus oder kleines Bürogebäude 600 bis 800 Franken. Falls der Eigentümer eine Sanierung plant, ist ein zusätzlicher Beratungsbericht empfehlenswert, der die Erkenntnisse aus dem Geak auswertet. Dieser kostet rund 1000 Franken.
Auf Anhieb werden wohl viele Stimmberechtigte das Schlagwort auf den Plakaten der Gegner des revidierten kantonalen Energiegesetzes nicht verstehen – doch bedrohlich klingt es allemal: Gewarnt wird vor einem «Geak-Zwang». Stattdessen empfiehlt das von Wirtschaftsverbänden getragene Komitee für eine vernünftige Energiepolitik in der Volksabstimmung vom 15. Mai seinen Volksvorschlag zur Annahme.
Der Abstimmungskampf verdeckt, dass grundsätzlich auch der Hauseigentümerverband den Geak schätzt. Hinter der Abkürzung verbirgt sich der Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er zeigt auf, wie viel Energie ein Haus im Normbetrieb braucht. Dies muss mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht übereinstimmen, denn dieser hängt auch davon ab, wie energiesparsam oder -verschwenderisch die Bewohner sind. Der Geak macht Häuser jedoch vergleichbar. Und er ist – bei Kosten von ein paar Hundert Franken – ein günstiger erster Schritt zu einer Sanierung.
Umkämpftes Obligatorium
Gestritten wird im Abstimmungskampf denn auch nicht über den Geak an sich, sondern bloss über das Obligatorium: Laut Energiegesetz müssen die Eigentümer von alten, schlecht isolierten Häusern innerhalb von zehn Jahren einen Energieausweis machen lassen. Konkret brauchten jene Gebäude einen Geak, die vor dem 1. Januar 1990 bewilligt und seither nicht umfassend saniert wurden.
Denn Altliegenschaften sind – anders als neue Häuser – in der Regel schlecht isoliert. Weil Altbauten den Löwenanteil des Gebäudebestands ausmachen, wird in der Schweiz für Heizung und Warmwasser nach wie vor sehr viel Energie verschwendet. Ursprünglich hatte der Regierungsrat deshalb eine Sanierungspflicht für Altbauten vorgeschlagen. Auf Druck der Hauseigentümer hatte der Grosse Rat diese Bestimmung jedoch gestrichen.Im Energiegesetz geblieben ist das Geak-Obligatorium, ohne Zwang zur Sanierung. Die kantonale Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer (SP) hofft, dass der obligatorische Geak auf sanfte Weise etliche Eigentümer von Altliegenschaften doch zu energetischen Sanierungen bewegen wird. Diese würden vom Kanton ja auch mit Förderbeiträgen unterstützt. «Gerade die Besitzerinnen und Besitzer solcher Gebäude wissen oft nicht, dass es solche Instrumente gibt und was sie bewirken.» Der Ausweis sei «keine unnötige Bürde, sondern eine willkommene Hilfestellung», betont Egger.
«Die Kosten von 500 bis 800 Franken sind gemessen am Gegenwert absolut tragbar.»Der Architekt Dieter Aeberhard Devaux von der Firma Dadarchitekten bestätigt, dass Hausbesitzer den Energiebedarf ihrer Gebäude – im Vergleich zum gesetzlichen Standard für sanierte Altbauten – oft nicht gut kennen. Aeberhard hat über vierzig Geak erstellt. «Sehr viele Altliegenschaften sind schlecht oder nicht isoliert», sagt er. Der Geak sei eine Art Gesundheits-Check für Gebäude. «Bevor man eine Sanierung anpackt, muss man den Zustand des Hauses kennen.» Bereits bei der Begehung zeige sich für einen Experten, wo der Sanierungsbedarf am grössten ist. Wichtig sei das Gespräch mit den Eigentümern. Nicht selten seien diese enttäuscht, wenn ihrem Haus eine tiefe Effizienzkategorie bescheinigt wird. «Die positiven Reaktionen überwiegen aber», sagt er, «viele Eigentümer sind motiviert, den Energiebedarf zu senken.»
«Unnötige Bürokratie» versus . . .
Die Anhänger des Volksvorschlags gegen das Energiegesetz argumentieren hingegen, dass ein Geak für Eigentümer, die eine Sanierung nicht wollen oder nicht finanzieren können, nutzlos sei. Der Geak solle deshalb ein freiwilliges Instrument für sanierungswillige Hausbesitzer bleiben. Wenn man die Kosten von 500 bis 800 Franken pro einzelnen Geak auf die 130'000 pflichtigen Gebäude im Kanton Bern hochrechne, entstünden Gesamtkosten von rund hundert Millionen Franken, rechnen die Gegner des Energiegesetzes vor. Der Präsident des bernischen Hauseigentümerverbands, SVP-Grossrat Peter Brand, sagt: «Zwangsweise erstellte Geak brächten bürokratischen Aufwand, ohne dass ein Tropfen Heizöl gespart würde.»
. . . «Transparenz bei Nebenkosten»
Wie viele Eigentümer durch den Geak zu Sanierungen bewegt würden, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Der Hausverein, die Lobby der umweltbewussten Hausbesitzer, wirbt für ein Ja zum Energiegesetz. Er verweist auf Erfahrungen in Dänemark und Deutschland: Dort habe das Ausweisobligatorium in nur drei Jahren zu Sanierungsraten zwischen 10 und 30 Prozent geführt.
Für den Mieterverband hat der Geak aber auch dann einen Nutzen, wenn Eigentümer nicht sanieren. «Ein Geak ist für Mieterinnen und Mieter eine wichtige Information, um die zu erwartenden Nebenkosten abschätzen zu können», sagt Evi Allemann, Präsidentin des bernischen Mieterverbands und SP-Nationalrätin. Deshalb sei ein Obligatorium nötig: «Wer wird schon freiwillig den schlechten energetischen Zustand seines Gebäudes dokumentieren und seinen Mietenden offenlegen wollen?» (Der Bund)
Erstellt: 20.04.2011, 07:25 Uhr
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2 Kommentare
Dass Firmen, die ihr Geld mit der energetischen Sanierung von Liegenschaften verdienen, sich zugunsten der Einführung eines Zwangs-Geaks stark machen, liegt auf der Hand, ändert aber nichts daran, dass letztlich nur sanieren wird, wer erstens die dafür nötigen Mittel aufbringen kann und sich zweitens auf lange Sicht auch einen ökonomischen Vorteil aus der Sanierung verspricht. Antworten
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