Bern

Steuerabzüge für Pendler geraten im Kanton Bern unter Druck

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 13.12.2011 9 Kommentare

Wer lange Arbeitswege mit dem Auto zurücklegt, profitiert heute von grossen Steuererleichterungen.

Je weiter weg jemand von zu Hause arbeitet, desto weniger Steuern zahlt er. Die Kosten für ein Bahn-, Bus- oder Trambillett können in der Steuererklärung bis zum Preis eines Generalabonnements voll abgezogen werden. Wer ein Auto benötigt, um an seinen Arbeitsplatz zu kommen, kann pro Kilometer zwischen 50 und 70 Rappen aufschreiben. So kommen schnell fünfstellige Abzüge und ein paar Tausend Franken Steuererleichterung zusammen.

Diese Regelung ist dem Stadtberner SP-Grossrat Andreas Hofmann ein Dorn im Auge: «Der Staat setzt damit krasse Fehlanreize. Das ist, wie wenn man gleichzeitig Gas gibt und auf die Bremse steht», sagt er. Indem Bund und Kantone die hohen Abzüge zuliessen, förderten sie die «Pendlerei». Gleichzeitig versuchten sie, den Strassenverkehr einzudämmen und der Zersiedelung Einhalt zu gebieten. «Das ist eine widersprüchliche Politik», sagt Hofmann.

Er verlangt nun vom Regierungsrat per Motion, die Höhe der Abzüge zu begrenzen und die Mehreinnahmen entweder zur Förderung des öffentlichen Verkehrs einzusetzen oder via Senkung der Steueranlage an die Steuerzahler zurückzugeben. Ähnliches plant derzeit auch der Bund. Um an Geld für den Ausbau der Eisenbahn zu kommen, schlug der Bundesrat im März vor, die Steuerabzüge für Pendler bei der direkten Bundessteuer auf 800 Franken zu begrenzen. Aufgrund massiver Proteste gegen die «Pendlerstrafe» hat er diese Zahl unterdessen auf 3000 Franken erhöht, was knapp dem Preis eines Generalabonnements zweiter Klasse entspricht. Autopendler ziehen heute vereinzelt 20'000 Franken und mehr ab.

Bei der Berner Kantonsregierung stösst der Vorschlag des Bundesrats, wie auch jener von SP-Grossrat Hofmann, auf viel Sympathie. «Es ist nicht einzusehen, warum lange und mit hohen Fahrkosten verbundene Arbeitswege steuerlich übermässig begünstigt werden sollen», schreibt sie an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie. Steht einmal fest, ob und wie auf Bundesebene die Fahrkosten limitiert werden, will der Regierungsrat eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes im Sinne von Hofmanns Forderungen prüfen.

Entlastung um 100 Millionen

Die derzeit zulässigen Abzüge entlasten die Pendler bei den Kantonssteuern um rund 100 Millionen Franken. Dies haben Berechnungen der Steuerverwaltung im Jahr 2006 ergeben. Für Hofmann bedeutet dies: «Der Kanton investiert 100 Millionen, um sein wichtigstes raumplanerisches Ziel, den Stopp der Zersiedelung, zu durchkreuzen.» Durchschnittlich macht jeder bernische Steuerpflichtige 1860 Franken an Fahrkosten geltend. Laut Modellrechnungen von Price Waterhouse Coopers im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr liegt dieser Wert über dem Schweizer Schnitt.

Treffen würde eine Beschränkung des Abzugs vor allem Autopendler, die weite Wege zurücklegen. Hier setzt auch die Kritik der Gegner an. «Das ist die falsche Taktik», sagt Andreas Blank, Steuerspezialist in der SVP-Fraktion, «unter einer Änderung würde vor allem der ländliche Raum leiden.» Allfällige Fehlanreize müsse man in Kauf nehmen, um die historisch gewachsene Siedlungsstruktur des Kantons zu erhalten. Auch Adrian Haas, Präsident der FDP-Kommission Finanzen, plädiert für einen «behutsamen» Umgang mit den Randregionen. «Nicht alle können mit dem ÖV zur Arbeit fahren», sagt Haas. Er bezweifelt zudem grundsätzlich, ob eine Beschränkung der Steuerabzüge das Verhalten der Pendler beeinflussen würde.Andreas Hofmann erwartet aber selbst in der eigenen Partei Widerstand, da nur Arbeitnehmer betroffen wären und Selbstständigerwerbende ungeschoren davonkämen. Diese könnten ihre Fahrkosten weiterhin als Aufwand verbuchen. «Das ist eine heikle Geschichte», so Hofmann. Um wieder Gerechtigkeit herzustellen, will er einen weiteren Vorstoss nachreichen – sofern er mit seinem Anliegen durchkommt.

Die Hälfte pendelt mit dem Auto

Bereits im Jahr 2000 arbeitete deutlich mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen in der Schweiz ausserhalb ihrer Wohngemeinde. Neuere Zahlen gibt es nicht, die Tendenz ist aber steigend. Kontinuierlich nimmt auch die Zahl jener Pendler zu, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Vor zehn Jahren lag sie bereits bei 50 Prozent. Laut Auskunft der Steuerverwaltung darf im Kanton Bern Autokosten abziehen, wer mit dem öffentlichen Verkehr «mindestens» eine Stunde pro Tag länger zur Arbeit und zurück unterwegs ist als mit dem Privatwagen. (Der Bund)

Erstellt: 13.12.2011, 06:47 Uhr

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9 Kommentare

Rudolf Steiner

13.12.2011, 09:56 Uhr
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Dieser Fehlanreiz ist subito abzuschaffen, bis auf einen minimalen Betrag der für den Kauf eines Verbund-Abonnements ausreicht. Es ist ist nicht einzusehen wieso der Städter, welche in der Nähe seines Arbeitsplatzes wohnt und mit dem Velo herumfährt steuerlich benachteiligt werden soll. Antworten


Klaus Andrist

13.12.2011, 11:09 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Vor nicht langer Zeit hat man uns gepredigt Mobil zu sein und sogar das RAV verlangt noch mehr Mobilität und straft ab, wenn man eine Stelle die über 100 km weit weg nicht annimmt. Viele Pendler hatten eine Stelle in Bern und der Konzern ist nach Zürich gezogen und musste gezwungener massen nach Zürich arbeiten gehen, aber ihre Wohnung bzw. Haus ist im Bernbiet und die Kinder gehen hier in die Schule! Und jetzt soll man dafür "bestraft" werden, welcher Wiedersinn! Antworten



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