Selbstjustiz löst heftige Debatte aus
Von Simon Thönen und Martin Zimmermann. Aktualisiert am 28.12.2010 1 Kommentar
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Spekulationen in den Medien
Auch eine Woche nach der tödlichen Schussabgabe in Schwarzenburg herrschen über den genauen Tathergang und dessen Begleitumstände Unklarheit. Laufende Verfahren kommentiere man nicht, heisst es auf Anfrage bei der Kantonspolizei. Ermittelt wird bislang wegen vorsätzlicher Tötung. In den Medien schiessen derweil die Spekulationen ins Kraut: Der Landwirt, der auf einem abgelegenen Hof zwischen Schwarzenburg und dem Weiler Milken wohnt, sei öfters überfallen worden, heisst es beispielsweise im «Blick». Seine Tochter sei dabei in einem Fall sogar von den Hanfdieben gefesselt worden. Deshalb habe der Mann schliesslich zur Selbstjustiz gegriffen.
«20 Minuten Online» berichtet indes, der Hanfbauer sei in der Nachbarschaft für seine Aggressivität bekannt gewesen. Er habe schon öfters zur Waffe gegriffen. Im Lokalsender «TeleBärn» kommt auch ein Ehepaar aus Sankt Gallen zu Wort: Vor einigen Monaten habe es sich nach dem Ausgang verirrt und sei zufällig auf dem Feld des Bauern gelandet. Dieser habe daraufhin ohne Vorwarnung einen Schuss abgegeben und sie angebrüllt. Danach flüchtete das Paar. Es meldete den Vorfall allerdings erst nach der Schiesserei von letzter Woche der Polizei.
In der Nacht auf den 21. Dezember hat ein Hanfbauer in Schwarzenburg einen mutmasslichen Hanfdieb erschossen («Bund» vom 24. Dezember). Der Landwirt sitzt in Untersuchungshaft, momentan gibt die Kantonspolizei nichts Näheres bekannt. Auch nicht dazu, dass der Bauer – der anscheinend oft mit Dieben zu tun hatte – offenbar im September bereits ein nichts ahnendes Passantenpaar beschossen haben soll (siehe Kasten links).
Derweil wirft der Fall in Internetforen hohe Wellen, so auch auf der Website des «Bund». «Der Bauer hat absolut richtig gehandelt», rechtfertigt A. H. die Selbstjustiz, «es ist sein Grundstück und sein Haus, das hat niemand zu betreten.» Ob es denn der Mann hätte darauf ankommen lassen sollen, «dass die überraschten Diebe ihn als unerwünschten Zeugen beseitigen?», fragt rhetorisch H. M. «Gehts noch?», entgegnet L. F. «Nur weil ein paar Lausbuben ein paar Pflanzen von einem Feld stibitzen, darf man doch nicht mit scharfer Munition auf sie schiessen.» Ein Hanfbauer müsse sich, so M. U., «des Risikos bewusst sein, von Kiffern bestohlen zu werden». Für A. M. wäre ein Warnschuss in die Luft verhältnismässig gewesen, für M. N. Wachhunde.
Ausländerfeindliche Hanffreunde
Jegliche Differenzierung vermissen lässt eine Mitteilung des Vereins Schweizer Hanffreunde (VSHF): «Wie viele andere Ausländer glaubte auch Y. Juslovitch, an teures Marihuana zu kommen, schnell reich zu werden... sterben musste er aber wegen harmlosem Industriehanf.» Den Namen Juslovitch haben die Hanffreunde erfunden. Die Schuld am Todesfall weisen sie pauschal «ignoranten Ausländerhorden» zu – und dem «uneinsichtigen» Bundesgericht, weil es den Grenzwert für den Wirkstoff THC im Industriehanf zu tief angesetzt habe.
In Schwarzenburg selbst scheinen sich derweil Teile der Bevölkerung mit dem Schützen zu solidarisieren. Dies berichtet auf Anfrage ein Ortskundiger, der gerne anonym bleiben möchte: «Die Stimmung ist durchs Band weg zu seinen Gunsten», sagt der Mann. Berichte, wonach der Landwirt schon öfters aggressiv aufgetreten sei und sogar Leute mit der Waffe bedroht habe, seien ihm nicht zu Ohren gekommen. Der Mann sei im Dorf von allen «respektiert» worden: «Niemand hatte Probleme mit ihm.»
«Selbstjustiz darf es nicht geben»
Von offizieller Seite wird die Schussabgabe des Hanfbauern freilich klar verurteilt. «Eine solche Selbstjustiz darf es einfach nicht geben», sagt Gemeindepräsident Ruedi Flückiger (SP) gegenüber dem «Bund». Gemeinderat Andreas Burren (SVP), selbst ebenfalls Landwirt, doppelt nach: Er könne sich nicht vorstellen, dass die Bevölkerung diese Tat goutiere. Er verstehe zwar, wenn einer, der schon öfters überfallen worden sei, «sensibel» auf Raubversuche reagiere. «Dass der Bauer gleich zur Waffe griff, überrascht mich aber sehr.»
Das schweizerische Strafrecht erlaube Notwehr in einem stärkeren Ausmass als etwa das englische, sagt auf Anfrage der Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Killias. «Es wird nicht verlangt, dass der Angegriffene sein Rechtsgut preisgibt, nur weil dasjenige des Angreifers höherwertig sein mag», steht in einem von Killias mitverfassten Lehrbuch. So sei es unter Umständen zulässig, «eine Vergewaltigung durch Tötung des Angreifers abzuwehren». Es sei prinzipiell auch erlaubt, einen Diebstahl mit Gewalt zu verhindern.
Kriterium Verhältnismässigkeit
Entscheidend sei aber, dass «kein krasses Missverhältnis zwischen dem geopferten und dem geretteten Rechtsgut» vorliege: «Ein drohender Diebstahl rechtfertigt daher keine Tötung.» Oft sei allerdings unklar, ob ein Einbrecher sich nur auf einen Diebstahl beschränken wolle oder auch ein Angriff auf Leib und Leben des Opfers drohe. Dies zu beurteilen, sei jedoch eine Frage des Sachverhalts, nicht der Rechtslage, sagt Killias.
Könnte die Tötung in Schwarzenburg die schweizerische Volksabstimmung über die Initiative «für den Schutz vor Waffengewalt» beeinflussen, die am 13. Februar stattfindet? Der Experte glaubt das nicht. Laut seinen Erhebungen ist nur in rund drei Prozent der Tötungen Notwehr im Spiel. Zum Vergleich: In 54 Prozent der Tötungen sind private Konflikte das Motiv. Martin Killias: «Umgekehrt zeigt dies jedoch auch: Kaum jemand ist auf eine Schusswaffe angewiesen, um sich im Notfall verteidigen zu können.» (Der Bund)
Erstellt: 28.12.2010, 08:38 Uhr
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1 Kommentar
Das wird dann wohl eine der nächsten SVP-Initiativen sein. Einführung der Selbstjustiz auf privatem Grund. Judihui und unsere Bevölkerungen ist mitlerweilen schon so verblendet auch auf diesen Zug aufzuspringen. Dunkle Zeiten stehen uns bevor... Der Mensch als solches verliert immer mehr an Wert.... Antworten
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