Bern

Schnellgerichte sind das falsche Rezept

Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 26.12.2011 3 Kommentare

Die Forderung nach Schnellverfahren für Hooligans und andere Gewalttäter ist beliebt. Rechtsstaatlich aber fragwürdig. Ein Leitartikel.

In St. Gallen bereits eingeführt: Schnellverfahren.

In St. Gallen bereits eingeführt: Schnellverfahren.
Bild: Keystone

Es werden in der Politik manchmal Rezepte propagiert, die einfach und verführerisch klingen. Diese werden dann plötzlich populär, werden oft und gerne wiederholt – ohne dass man sich die Mühe nimmt, sie einmal in Ruhe zu hinterfragen. Ein derartiges Rezept ist die zurzeit beliebte Forderung nach Schnellgerichten zur raschen Aburteilung von gewalttätigen Fussball-Hooligans. Der Ruf nach der Schnelljustiz hat dabei viel mit der generellen Hilflosigkeit zu tun, mit der man der Gewalt am Rande des Fussballgeschäfts begegnet. «Schnell identifizieren, schnell verurteilen und dann ab in die ‹Chischte›», wünscht sich etwa der Generalsekretär des Schweizer Fussballverbands in Zeitungsinterviews – und ähnlich reden andere Fussballmanager.

Ziemlich begeistert vom Institut Schnellgericht sind auch Politiker – wie im Herbst eine Debatte im Berner Grossen Rat zeigte, in der das Parlament eine Motion des FDP-Mannes Philippe Müller überwies: Ein Schnellverfahren, so verlangten die Grossräte, soll es nicht nur «hin und wieder in einem Stadion» geben, sondern ganz generell «bei verbaler und körperlicher Drohung und Gewalt sowie Ehrverletzungen gegen Angestellte des Gemeinwesens sowie bei Randalierern an Sportveranstaltungen und Demonstrationen». SVP, BDP, FDP und SP unterstützten die Motion in einer seltenen Koalition. Skeptischer äusserten sich die Grünen, die Grünliberalen, die EVP und Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP). Die Ratsmehrheit aber verlangte rasche Verurteilungen und wetterte gegen «Täterschutz», und ein BDP-Grossrat warf der Regierung sogar vor, mit ihrer Skepsis gegenüber der Motion diskreditiere sie «die Arbeit unserer Beamten unnötig».

Späte Justiz – schlechte Justiz

Nun will hier niemand sagen, die Justiz dürfte manchmal nicht auch etwas schneller arbeiten. Man denke nur an den Fall des überlasteten Bieler Regionalgerichts, wo sich die Altlasten stapeln. Eine späte Justiz ist immer eine schlechte Justiz. Ein Urteil nach vielen Jahren hinterlässt einen schalen Nachgeschmack, was den staatlichen Strafanspruch angeht – und es trifft den Verurteilten möglicherweise in einer Situation, in der er längst nicht mehr die Person ist, die er zur Zeit der Tat war. Die Forderung nach einer schnellen Justiz ist darum schon richtig, aber Schnelligkeit ist nicht das einzige und nicht das oberste Gebot: Zentral ist in einem Rechtsstaat, dass die Justiz sorgfältig und unvoreingenommen ermittelt, und dies in einem fairen Verfahren, das auch dem Beschuldigten seine Rechte einräumt – so etwa das Recht, Beweisanträge einzureichen, oder das Recht, den Belastungszeugen Fragen zu stellen. Es ist ja auch das berühmte St. Galler Schnellverfahren gegen Hooligans – mit dem Staatsanwalt im Stadion – nur ein Strafbefehlsverfahren. Schnell abgeurteilt werden hier nur geständige Leute, denen die Tat nachgewiesen ist. Und sobald ein Verurteilter gegen den Strafbefehl Einsprache erhebt, ist es mit der Schnelljustiz auch in St. Gallen wieder vorbei.

Befürworter der Schnellgerichte sprechen gern von der hohen Abschreckungswirkung schneller Urteile. Letztlich ist aber wenig ersichtlich, warum eine Strafe gegen einen geständigen Täter, die nach zwei oder drei Monaten ausgesprochen wird, weniger abschreckend sein soll als ein nach wenigen Stunden ausgefälltes Urteil.

Es gibt nicht nur Schuldige

Was bei den Anhängern der Schnellgerichte zudem irritiert, ist der Umstand, dass sie unausgesprochen unterstellen, es gehe bei der Justiz nur um das Aburteilen von Tätern. Dass ein Verdächtiger auch unschuldig sein könnte, blenden sie aus. Die erste Aufgabe der Justiz aber ist es, herauszufinden, ob jemand überhaupt eine Straftat begangen hat. Erst dann stellt sich die Frage der Strafe. Oder dann eben nicht mehr.

Befremdlich an der Forderung des Berner Parlaments ist schliesslich, dass nur bei Straftaten gegen Staatsdiener die Schnelljustiz zum Einsatz kommen soll (und dies sogar bei Antragsdelikten wie Ehrverletzungen). Da wird eine seltsame Unterscheidung getroffen. Es leuchtet nämlich nicht ein, warum ein Mensch, der einen Staatsangestellten verletzt, rasch abgeurteilt werden soll, während man beim Täter, der einen Nichtstaatsbediensteten angreift, mit dem Urteil durchaus zuwarten darf.

Es ist wichtig, dass die Justiz zügig arbeitet. Aber eine Schnelljustiz, die nur noch auf rasches Aburteilen zielt und rechtsstaatliche Prinzipien ignoriert, kann keine gute Sache sein. (Der Bund)

Erstellt: 26.12.2011, 00:57 Uhr

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3 Kommentare

Tim Egger

26.12.2011, 08:42 Uhr
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Solange ein Familie nicht ohne Risiko an ein Spiel kann, bin ich fuer schnelle und harte Urteile. Es kann nicht sein, dass ich mich einschraenken muss und der Rechtsbrecher nicht. Das waere dann die Bananenrepublik. Antworten


Samuel Bendicht

26.12.2011, 10:10 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Schnellgerichte, Auskunftspflicht über Sozialhilfeempfänger, Sparen bei der Schule, damit Millionengeschenke an Autofahrer verteilt werden können, sparen bei den Beiträgen an die Stadtberner Kulturinstitutionen ... Langsam macht mir dieser Raubbau an den alten Werten Sorge und ich frage ich mich schon, was der genaue Plan der Mehrheit des Grossen Rates ist? Antworten



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