Bern

SVP will die neue Nachzählpraxis umstossen

Von Simon Wälti. Aktualisiert am 20.08.2011 10 Kommentare

Nach dem Vorpreschen der Jungen SVP stösst die Mutterpartei nach: Auch sie führt Beschwerde vor dem Bundesgericht gegen eine erneute Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer. Zusätzlich macht sie politisch Druck.

Die SVP bekämpft eine erneute Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer.

Die SVP bekämpft eine erneute Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer.
Bild: Adrian Moser (Archiv)

Eines ist für die SVP klar: Die Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer im Kanton Bern – wie vom Regierungsrat am 17. August beschlossen – ist falsch und inakzeptabel. Wie dieser Entscheid am besten bekämpft wird, darüber ist sich die SVP aber noch nicht vollends im Klaren. Die Partei hat darum eine gemischte Strategie gewählt.

Die SVP Kanton Bern kündete am Freitag an einer Medienkonferenz an, sie werde gegen den Beschluss des Regierungsrates Beschwerde vor Bundesgericht führen. «Die SVP wehrt sich dagegen, dass unsere Demokratie immer mehr ausgehöhlt wird, es kann nicht sein, dass man nur deshalb wieder abstimmt, weil das Ergebnis knapp war», sagte Kantonalpräsident Rudolf Joder. Allerdings hatte das Bundesgericht 2009 festgehalten, dass bei sehr knappen Resultaten ein Nachzählen erforderlich ist, um den Volkswillen korrekt und zuverlässig zu ermitteln. Das Verwaltungsgericht und der Regierungsrat stützten sich auf dieses Urteil. Hannes Flückiger, Initiant des Volksvorschlags, der im Februar obsiegt hatte, sagte, die Demokratie werde «durch die Obrigkeit mit Füssen getreten».

Abstimmung noch 2011?

Was in der Beschwerde konkret gefordert wird, ist noch offen. Die SVP zieht verschiedene Anträge in Erwägung:

• Das Resultat vom 13. Februar wird als gültig erklärt.

•In den Gemeinden, die ihre Stimmzettel noch haben, wird nachgezählt.

•Eine neue Abstimmung findet nur in den 30 Gemeinden statt, die ihre Stimmzettel entsorgt haben.

•Eine allfällige zweite Abstimmung soll im November 2011 und nicht im März 2012 stattfinden.

Im November würde auch ein zweiter Wahlgang für die Ständeratswahlen durchgeführt. Der Zeitplan erscheint sehr eng. Es ist damit zu rechnen, dass eine neue Abstimmungsbotschaft erstellt werden muss. Wann das Bundesgericht entscheiden wird, ist offen. «Das Bundesgericht kann sehr schnell entscheiden, wenn es will», sagte Joder.

Parlamentarische Initiative

Die SVP geht nicht nur rechtlich, sondern auch politisch gegen den Entscheid vor. Nationalrat Joder will in der Septembersession eine parlamentarische Initiative einreichen, um den Handlungsspielraum des Bundesgerichts einzuschränken. «Nach Abstimmungen soll nur dann nachgezählt werden, wenn begründete Anzeichen auf Unregelmässigkeiten bestehen», sagte Joder. Die neue Praxis, auch sehr knappe Resultate zu überprüfen, soll wieder gekippt werden. Das Urteil von 2009 bezeichnete Joder als «blauäugig». «Die Damen und Herren in Lausanne» hätten die Folgen ihres Urteils zu wenig bedacht.

Die verfahrene Situation wird noch weitere rechtliche Konsequenzen haben. Der Garagist Hannes Flückiger bereitet eine Schadenersatzklage vor. «Ich gehe sicher nicht gegen die Gemeinden, sondern gegen den Kanton vor.» Bei der Auflistung seiner Auslagen erreicht Flückiger wohl demnach die Marke von 200'000 Franken. «Wir vom Komitee sind uns keiner Schuld bewusst, dass die Nachzählung nicht durchgeführt werden kann», erklärte er. Flückiger verlangt auch, dass das Gesetz mit den tieferen Motorfahrzeugsteuern wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. 1. 2012 in Kraft gesetzt wird. Der Regierungsrat sieht bei einer Annahme der Vorlage bei der zweiten Abstimmung am 11. März 2012 eine Inkraftsetzung auf 2013 vor. Für Flückiger handelt es sich dabei um eine «Verzögerungstaktik».

Hier ergibt sich wiederum Konfliktpotenzial auf der politischen Ebene. Denn der Regierungsrat arbeitet derzeit das Budget für das nächste Jahr aus. Die SVP befürchtet, dass die bernische Bevölkerung ein Jahr länger «120 Millionen Franken zu viel Steuern» bezahlen muss und dieser Betrag auch im Voranschlag enthalten sein wird. SVP-Grossrat Andreas Blank kündete Widerstand im kantonalen Parlament an. «Das wird Ärger geben», sagte er. (Der Bund)

Erstellt: 20.08.2011, 11:18 Uhr

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10 Kommentare

Beat Felber

19.08.2011, 11:54 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Da nächste Mal, wenn das Resultat nicht SVP-genehm ist, wird sie genau das Gegenteil fordern und auf eine Nachzählung bestehen … Antworten


Jean-Pierre Stoller

19.08.2011, 13:07 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Garagist Hannes Flückiger ist nicht "der Gewinner der kantonalen Abstimmung vom Februar", sondern allenfalls der "mutmassliche Gewinner". Denn das Abstimmungsergebnis ist nicht rechtskräftig und das letzte Urteil hat das Stimmvolk bei der Wiederholung der Abstimmung. Antworten



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