SVP will Nachzählpraxis ändern
Aktualisiert am 19.08.2011 10 Kommentare
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«Wir wollen eine neue Rechtssprechung auf eidgenössischer Ebene, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden», sagte der bernische SVP-Präsident und Nationalrat Rudolf Joder am Freitag vor den Medien. Joder will nun eine parlamentarische Initiative einreichen, um die Bundesgerichtspraxis abzuändern.
Die SVP des Kantons Bern kritisiert den Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2009, wonach auch bei knappen Resultaten grundsätzlich nachgezählt werden muss. Davor brauchte es jeweils einen konkret begründeten Zweifel am Resultat.
Nun will die SVP wieder zurück zum alten Zustand. Ein Resultat werde nämlich nicht sicherer, je öfters man nachzähle, sagte Joder.
Gegen Abstimmung im ganzen Kanton
Die SVP kritisiert auch den bernischen Regierungsrat. Dieser hatte am Mittwoch angekündigt, die kantonale Abstimmung vom vergangenen Februar über die Motorfahrzeugsteuern im März des nächsten Jahres zu wiederholen.
Am Donnerstag teilte dann die SVP mit, dass sie diesen Entscheid vor Bundesgericht anfechten werde. Die Partei hat 30 Tage Zeit, um ihre Beschwerde auszuarbeiten.
«Wir sind grundsätzlich nicht damit einverstanden, dass im ganzen Kanton nochmals abgestimmt wird», sagte Joder. Schliesslich fehlten nur fünf Prozent der abgegebenen Stimmen, nachdem 30 Gemeinden die Stimmzettel schon entsorgt hätten. Die restlichen 95 Prozent könnten also nachgezählt werden.
Die SVP unterstütze deshalb die Forderung des Abstimmungskomitees um den Garagisten Hannes Flückiger. Das Komitee will, dass die vom Verwaltungsgericht verordnete Nachzählung in jenen Gemeinden durchgeführt wird, in denen es möglich ist.
Wenn trotzdem eine erneute Abstimmung nötig sei, dann müsse diese noch in diesem Jahr stattfinden, betonte Joder. Nur so könnten die Steuersenkungen, wie in der Vorlage festgehalten, auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.
SVP-Grossrat Andreas Blank bezeichnete die Begründung der Regierung, wonach die Abstimmung aus terminlichen Gründen nicht mehr 2011 stattfinden könne, als schwammig. Es gebe durchaus noch ein paar freie Wochenenden für eine Abstimmung.
Initiant fordert Schadenersatz
Garagist und Initiant Hannes Flückiger nahm ebenfalls an der Medienkonferenz teil. Er gab bekannt, dass er gegen den Kanton eine Schadenersatzforderung einreichen werde.
Flückiger sehe sich damit konfrontiert, erneut eine Kampagne führen zu müssen. Einen genauen Betrag konnte er nicht nennen. Gemäss seinen bisherigen, unvollständigen Berechnungen geht es aber um Forderungen von rund 200'000 Franken.
Der von der SVP unterstützte Volksvorschlag Flückigers gewann im Februar in der Stichfrage mit einem Vorsprung von 363 Stimmen. Dem Kanton würden dadurch mehr als 100 Millionen Franken an Steuereinnahmen entgehen.
Das Verwaltungsgericht ordnete aber aufgrund einer Beschwerde der Jungen Grünen eine Nachzählung an. Eine solche schien der Regierung indes nicht mehr möglich, als sich zeigte, dass in 30 Gemeinden die Stimmzettel schon weggeworfen worden waren. (bs/sda)
Erstellt: 19.08.2011, 11:32 Uhr
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10 Kommentare
Garagist Hannes Flückiger ist nicht "der Gewinner der kantonalen Abstimmung vom Februar", sondern allenfalls der "mutmassliche Gewinner". Denn das Abstimmungsergebnis ist nicht rechtskräftig und das letzte Urteil hat das Stimmvolk bei der Wiederholung der Abstimmung. Antworten
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