SVP fordert verbindliche Regeln

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 14.09.2010

Der Regierungsrat ist gegen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen. Bei Lehrerinnen sei ein solches aber zulässig.

Nachdem der Schulrat des Kantons St. Gallen Anfang August den Schulen empfohlen hat, das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen zu verbieten, läuft die Debatte in der Schweiz wieder heiss. Es war das erste Mal, dass eine kantonale Behörde eine solche Empfehlung abgegeben hat.

Auch im Kanton Bern steht das Thema auf der politischen Agenda. «In Unterrichtsräumen ist das Tragen sämtlicher Kopfbedeckungen verboten», fordern SVP-Grossrat Erich Hess und 17 Mitunterzeichner. «Es geht darum, eine Diskriminierung der Frau zu verhindern und die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft im öffentlichen Raum zu stärken», schreibt Hess als Begründung.

Heute oder morgen behandelt das Kantonsparlament die Motion. Der Regierungsrat hat bereits Stellung bezogen. Ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen hält er für «nicht gerechtfertigt». Ein solches könne nicht mit dem Grundsatz der religiösen Neutralität der Schule begründet werden. Sollte im Einzelfall dennoch einem Mädchen das Tragen des Kopftuchs verboten werden müssen, so seien die gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden. Begründen liessen sich Vorschriften, die in die Glaubensfreiheit eingreifen, «mit dem Anspruch auf Kommunikations- und Bewegungsfreiheit, Respekt oder Sicherheit im Werk- und Turnunterricht.»

Frage hat sich noch nie gestellt

Klarer ist die Haltung des Regierungsrats in Bezug auf die Lehrkräfte: Gestützt auf den Grundsatz der religiösen Neutralität der Schule und ein Bundesgerichtsurteil könne einer Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs verboten werden. Ein Verbot würde zum Beispiel auch eine Kippa bei jüdischen Männern einschliessen. Im Kanton Bern habe sich die Frage bisher aber noch gar nie gestellt.

Neben den Schulen will SVP-Grossrat Hess auch den kantonalen Angestellten und den Besucherinnen öffentlicher Institutionen, in denen man sich identifizieren muss, das Tragen eines Kopftuchs verbieten (siehe Text links). (rw) (Der Bund)

Erstellt: 14.09.2010, 08:49 Uhr

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