Bern

«Rein zufällig»: DNA-Proben bei weiteren Hausbesetzern

Von Christoph Lenz. Aktualisiert am 11.04.2012 7 Kommentare

Verschärft die Berner Kantonspolizei ihren Kurs gegenüber Hausbesetzern? Die Zahl der DNA-Proben deutet darauf hin.

Im Zuge der Räumung der Liegenschaft in der Länggasse nahm die Kantonspolizei bei sechs Personen Wangenschleimhautabstriche.

Im Zuge der Räumung der Liegenschaft in der Länggasse nahm die Kantonspolizei bei sechs Personen Wangenschleimhautabstriche.
Bild: zvg

Mitte März entnahm die Kantonspolizei zwei Bieler Hausbesetzern DNA-Proben. Das Gleiche hat sich bereits Ende Februar am Berner Finkenhubelweg zugetragen, wie Zuschriften an den «Bund» zeigen. Die Kantonspolizei bestätigt, dass sie nach der Räumung der besetzten Liegenschaft in der Länggasse bei sechs Personen Wangenschleimhautabstriche durchführte.

«Es lag eine Anzeige auf Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor. Zudem haben sich bei der Räumung konkrete Hinweise auf Diebstahl ergeben», sagt Alice Born von der Police-Bern-Medienstelle. Die Polizei sei verpflichtet, alle notwendigen Spuren zu sichern, um etwaige Delikte aufzuklären, so Born. «DNA-Proben sind da ein geeignetes Mittel. Sie helfen nicht nur, Delinquenten zu überführen. Sie dienen auch dazu, verdächtigte Personen zu entlasten.» Es gehe darum, allfällige Delikte zuzuordnen, so Born.

Ist DNA-Entnahme jetzt Standard?

Innerhalb von drei Wochen hat die Kantonspolizei also bei zwei Räumungen DNA-Entnahmen angeordnet. Das lässt sich durchaus als Häufung lesen, zumal der letzte dokumentierte Fall aus dem Jahr 2009 datiert. Bereits damals kritisierten Staatsrechtsexperten den Vorgang scharf. Hat die Kantonspolizei also ihre Gangart gegenüber Besetzern verschärft? Gehören DNA-Entnahmen neu zur Standardprozedur bei Räumungen?

Alice Born von Police Bern verneint. Ob ein Wangenschleimhautabstrich notwendig sei, werde von Fall zu Fall entschieden. Zuletzt sei die Polizei zweimal zum Schluss gekommen, dass eine DNA-Entnahme angezeigt sei. Diese Häufung sei aber «rein zufällig». Grundsätzlich gelte: «Die Strafprozessordnung ermächtigt die Polizei, bei einem Verdacht auf ein Vergehen oder Verbrechen, also auch bei Häuserbesetzungen, einen Wangenschleimhautabstrich vorzunehmen», so Born.

Nur wenn unbedingt notwendig

«Das trifft im Grunde genommen zu», sagt Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern. Trotzdem findet er die Entnahme von DNA bei Hausbesetzern «sehr fragwürdig». Personen, die sich unrechtmässig in einem Haus aufhalten, würden von der Polizei auf frischer Tat ertappt. In diesem Fall sei eine DNA-Entnahme kaum notwendig. «Das Vergehen des Hausfriedensbruchs lässt sich dadurch kaum weiter aufklären», so Rütsche.

Selbstverständlich sei die Polizei angehalten, die nötigen Beweise zu sichern, räumt Rütsche ein. Aber sie dürfe dabei nicht übers Ziel hinausschiessen. «Eine DNA-Entnahme ist ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ist eine solche Entnahme nicht unbedingt notwendig, um einen konkreten Verdacht näher abzuklären, muss sie unterbleiben. Ansonsten ist das Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt», so Rütsche, der befürchtet, dass mit den erworbenen Proben «DNA-Profile zu reinen Präventivzwecken» erstellt werden. «Dies ist aber ausschliesslich bei bereits verurteilten Personen zulässig und muss zudem vom Gericht angeordnet werden», so Rütsche.

Einschüchterung und Drohung

Besorgt ist auch Rahel Ruch, Berner Stadträtin (JA). Die Polizei setze die DNA-Entnahme vermehrt als Mittel zur Einschüchterung und Abschreckung ein, sagt Ruch. Auch gegenüber Teilnehmern der Strassenparty vom 31. März hätten Polizisten mit DNA-Entnahmen gedroht. «In beiden Fällen – bei Demonstranten und Hausbesetzern – ist es absurd», so Ruch. «Nichts, was den Verdächtigten zur Last gelegt wird, lässt sich durch DNA-Proben aufklären.» Ruch will nun im Berner Stadtrat einen Vorstoss zur DNA-Praxis der Polizei einreichen. Viel Hoffnung hat sie indes nicht: «Seit der Kantonalisierung der Polizeiaufgaben ist es schwieriger geworden, sinnvolle Antworten zu erhalten.»

Die sechs DNA-Proben vom Finkenhubelweg liegen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Ob dort eine DNA-Analyse in Auftrag gegeben wurde, war nicht in Erfahrung zu bringen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland bestätigt lediglich, dass ein Verfahren gegen die Hausbesetzer vom Finkenhubelweg eröffnet wurde. (Der Bund)

Erstellt: 11.04.2012, 13:01 Uhr

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7 Kommentare

urs berger

11.04.2012, 13:42 Uhr
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die Anzahl Strassenverkehrstote explodiert im Kanton Bern. Aber lieber an einer Auszieh- und DNA-Datenbank arbeiten. Offenbar hat die Poizei schlichtweg zuviele Ressourcen. Antworten


Matthias Benedikt Lehner

11.04.2012, 15:08 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Eine riskante Entwicklung die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt, wie Herr Berger es bereits geschrieben hat: Das Geld wäre anders besser investiert als in etwas, was nach dem stillen versuch ausschaut eine Angstherrschaft zu errichten?! Antworten



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