Bern
Prozesswelle: Regionalgericht verurteilt zwei weitere Demonstranten
Von Gianna Blum. Aktualisiert am 13.10.2012
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Dem Regionalgericht Bern-Mittelland stehen in den nächsten Monaten noch 58 Verhandlungen bevor, die sich mit der Demonstration gegen Repression vom 4. Juni 2011 beschäftigen. Nach Ausschreitungen wurden bei der unbewilligten Kundgebung 186 Personen wegen Landfriedensbruchs und Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung verurteilt, rund 60 erhoben dagegen Einsprache.
Gerichtspräsident Jürg Christen am Regionalgericht hat am Donnerstag nun zwei der Fälle behandelt. Die zwei angeklagten Demonstranten wurden beide wegen Landesfriedensbruch verurteilt, aber vom Vorwurf des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung freigesprochen. «Beim zweiten Anklagepunkt handelt es sich eine Übertretung», erklärt Christen auf Anfrage; im Vergleich zum ersten Vorwurf sei dies eher ein Nebenpunkt. «Sobald die Verurteilungen wegen Landfriedensbruch rechtskräftig werden, gibt dies einen Eintrag ins Strafregister», sagt Christen. Sofern die beiden Angeklagten in den nächsten zehn Tagen keine Berufung einlegen, müssen sie die Gerichtkosten tragen. Nach einem Bericht der Berner Zeitung vom Freitag betragen die Verfahrenskosten rund 1700 Franken, 1300 Franken sind es, wenn sich die Verurteilten mit der mündlichen Urteilsbegründung begnügen und keine schriftliche verlangen.
Prozesswelle steht noch bevor
Die am Donnerstag verurteilten Personen waren erst der zweite und der dritte Fall der Prozesswelle; 58 weitere Einsprachen gegen die Verurteilungen werden noch verhandelt. Wie Jürg Christen gegenüber DerBund.ch/Newsnet erklärt, muss jeder dieser Fälle individuell angeschaut weren. Fünf dieser Fälle stehen im Oktober auf dem Programm, der nächste wird am 22. Oktober verhandelt. Das Gericht wird sich also noch einige Monate mit den Anklagen auseinander setzen: «Die Fälle werden zirka bis Ende 2012, Anfang 2013 verhandelt», schätzt Christen.
Das erste Urteil wurde bereits im September gesprochen. Eine 20-jährige Demonstrantin wurde ebenfalls des Landfriedensbruches für schuldig befunden. Sie hat bei der nächsthöheren Instanz, dem Berner Obergericht, Berufung eingelegt. Ein Verhandlungstermin wurde laut der Strafabteilung noch nicht bestimmt. Ob die beiden am Donnerstag verurteilten Demonstranten ebenfalls Berufung einlegen wollen, ist nicht bekannt.
Keine Verhandlungen bei minderjährigen Verurteilten
Auch bei den 24 Minderjährigen, die im Zusammenhang mit der Demonstration wegen Landfriedensbruch belangt wurden, gab es Einsprachen. Bei keiner davon wird es aber zu einer Verhandlung kommen: Laut der Dienststelle Bern-Mittelland wurden die Einsprachen in neun Fällen zurückgezogen, in einem weiteren Fall wurde das Verfahren eingestellt. Bei Minderjährigen kann ein Strafbefehl unterschiedliche rechtliche Folgen haben, so etwa ein Verweis oder eine Arbeitsleistung. Ab einem Alter von 15 Jahren können Jugendliche auch zu einer Busse oder zu Freiheitsentzug verurteilt werden. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.10.2012, 14:58 Uhr
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