«Perspektiven»: Legal, illegal
Von Artur K. Vogel. Aktualisiert am 21.01.2012 3 Kommentare
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Die eine Position hat SVP-Wähler P. S. gestern beim Lunch so vertreten: «Wenn ein Schiff mit 150 Afrikanern untergeht, bedaure ich, dass nicht 300 darauf waren.» Am anderen Ende gibt es die Komitees, die ein «Bleiberecht für alle» fordern mit dem Slogan: «Kein Mensch ist illegal.» Das ist so simpel wie eine SVP-Parole und ebenso wenig stichhaltig: Klar ist niemand illegal, aber jeder kann sich an einem Ort illegalerweise aufhalten. Wenn ich z. B. in ein fremdes Haus einbreche, bin ich illegal dort.
Wir haben in der Schweiz ein Problem mit Asylsuchenden gewisser Provenienzen: Profis bestätigen, dass wir mit einer Kategorie Immigranten konfrontiert sind, welche nicht gewillt sind, sich an minimale Standards zu halten. Laut einer im Asylwesen tätigen Bekannten sind sie «arrogant, fordernd, aggressiv».Fälschlicherweise werden diese Leute – meist junge Männer mit unrealistischen Erwartungen an das europäische «Paradies» – von Mitarbeitern der Sozialindustrie als «Flüchtlinge» apostrophiert. Da lohnt es sich, einen Gedanken daran zu verschwenden, was jemanden überhaupt zum Flüchtling macht.
Die EU-Richtlinien definieren den Flüchtling so: Es ist ein Mensch, der vom Staat oder «von den Staat beherrschenden Parteien oder Organisationen» verfolgt wird. Ein Asylsuchender müsse nachweisen, dass er mit Handlungen konfrontiert worden ist, «die (...) so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellen». Dazu gehört «die Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschliesslich sexueller Gewalt; rechtliche, administrative, polizeiliche oder justizielle Massnahmen, die diskriminierend sind (...); eine unverhältnismässige (...) Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdiestes (...); Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismässigen oder diskriminierenden Bestrafung; Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind.»
Es ist eine noble Aufgabe des Staates Schweiz, Verfolgten Asyl zu gewähren. Zur Zeit des Naziregimes haben wir in fuchterregender Weise versagt und den Tod von Tausenden abgewiesener Juden verursacht. Jetzt ist es umgekehrt: Das Asylwesen wird krass und grossflächig missbraucht. Ich wage die Schätzung, dass mindestens 90 Prozent der Leute, die Asylgesuche deponiert haben, die Voraussetzungen nicht erfüllen. Zudem haben viele auch laut dem Übereinkommen von Dublin nichts in der Schweiz zu suchen. Zentrale Aussage von «Dublin»: Jener europäische Staat, in den der Migrant zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen.
Angesichts dieser Missstände schwindet in weiten Kreisen die Bereitschaft, Asylsuchende zu akzeptieren. Um die Tradition als Asylland zu retten und zu stärken, müssten wir konsequent zwischen echten und unechten Flüchtlingen unterscheiden; wir müssten die Verfahren straffen, echten Flüchtlingen so rasch wie möglich Asyl und damit Eigenverantwortung gewähren und Vollzugsmassnahmen gegen die unechten ergreifen. (Der Bund)
Erstellt: 21.01.2012, 10:28 Uhr
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3 Kommentare
Traurig, dass hier zwar die Parole "kein Mensch ist illegal" als simpel gestrickt und wenig stichhaltig kritisiert wird. Auf die Aussage des SVP-Wählers, der sich anscheinend über tote Flüchtlinge freut, wird aber nicht weiter eingegangen. Das, Herr Vogel, ist einfach nur schwach. Antworten
Der Chefredaktor der "liberalen" Zeitung "der Bund" setzt die Forderung nach einem "Bleiberecht für alle" auf die gleiche Ebene, wie der Wunsch, es mögen doch noch mehr Flüchtlinge im Meer ertrinken. Die Abweisung der Juden im 2. Weltkrieg findet Herr Vogel dagegen furchterregend. Er würde sich besser vor seinem eigenen Mangel an Menschenachtung fürchten, dies wäre nützlicher. Ich bin empört! Antworten
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