Pendler ziehen bis zu 35'000 Franken von den Steuern ab
Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 20.12.2011 3 Kommentare
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Die neusten Zahlen erstaunen selbst Andreas Hofmann: Für Fahrkosten zum Arbeitsplatz ziehen einige Steuerzahler im Kanton Bern bis zu 35'000 Franken ab. «Solche Auswüchse muss man verhindern», sagt der Stadtberner SP-Grossrat. Um das Pendeln und damit die Zersiedelung nicht weiter zu fördern, verlangt Hofmann per Motion eine Beschränkung der Abzüge auf die Höhe der geplanten Bundeslösung.
Für die direkte Bundessteuer wird derzeit eine Obergrenze von 3000 Franken diskutiert. Der Regierungsrat unterstützt die Forderung: «Es ist nicht einzusehen, warum lange und mit hohen Fahrkosten verbundene Arbeitswege steuerlich übermässig begünstigt werden sollen», schreibt er.
Bisher lagen zu den Pendlerabzügen lediglich veraltete Zahlen vor. Auf Nachfrage des «Bund» hat die Steuerverwaltung nun aktuelle Berechnungen angestellt. Die höchsten Fahrkostenabzüge betragen demnach 30'000 bis 35'000 Franken. Dies entspricht theoretisch einer Autofahrt von rund 300 Kilometern pro Arbeitstag. Gerade bei Gutverdienenden führe ein solcher Abzug zu einem «gewaltigen Steuernachlass», kommentiert SP-Grossrat Hofmann. Er gesteht ein, mit seinem Vorstoss vor allem auf die Autopendler zu zielen. Fahrkosten für ein Auto kann abziehen, wer mit dem öffentlichen Verkehr täglich mehr als eine Stunde länger unterwegs wäre.
Obergrenze von 3000 Franken «zumutbar»
Eine Begrenzung auf 3000 Franken würde aber auch ÖV-Pendler treffen. Zwar entspricht der Abzug knapp den Kosten eines Zweitklass-Generalabonnements; heute können aber zusätzlich noch 700 Franken für die Velofahrt zum Bahnhof abgezogen werden. Eine Obergrenze von 3000 Franken hält Hofmann dennoch für zumutbar.
Aktuell zieht jeder bernische Steuerzahler durchschnittlich 2300 Franken für seinen Arbeitsweg ab. 2005 ist man noch von durchschnittlich 1860 Franken ausgegangen. Und noch eine Zahl: Insgesamt sparen die bernischen Steuerpflichtigen mit den Abzügen 130 Millionen Franken jährlich. Auch dieser Betrag ist in den letzten Jahren gestiegen: Vor fünf Jahren waren es noch rund 100 Millionen Franken. Wird die Begrenzung eingeführt, will Hofmann die Mehreinnahmen entweder für die Förderung des öffentlichen Verkehrs verwenden oder die Steueranlage senken.
Der Vorstoss wird im Januar vom Grossen Rat behandelt. (Der Bund)
Erstellt: 20.12.2011, 08:02 Uhr
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3 Kommentare
Die wenigsten Beschäftigten pendeln aus reinem Vergnügen. Solange ein Arbeitsweg von bis zu 2 Stunden z.B. für Erwerbslose offiziell als zumutbar gilt, wohlverstanden zweimal pro Tag, leuchtet nicht ein, weshalb die anfallenden Gewinnungskosten vom Einkommen nicht abziehbar sein sollten. Auch wenn der Fiskus stets auf der Suche nach neuen Einnahmequellen ist, ist das eine Übung am falschen Objekt. Antworten
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