Bern
Oropax im Ohr, den Zeichenstift in der Hand
Von Felicie Notter. Aktualisiert am 17.07.2012
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Sitzt ein Angeklagter vor Gericht, schauen nicht nur die Richter genau hin. Auch Angela Zwahlen beobachtet den Beschuldigten, seine Mimik und Körperhaltung – und zeichnet. Ihr Platz ist oft in unmittelbarer Nähe der Anklagebank und der Richter. Als Gerichtszeichnerin hält sie fest, was die Medien in Schweizer Gerichtssälen weder filmen noch fotografieren dürfen.
Mord und Totschlag. Das sind die typischen Fälle, für die sich eine breite Öffentlichkeit interessiert und bei denen die Journalisten zur Illustration des Verfahrens Gerichtszeichner hinzuziehen. «Das sind aber höchstens zwei Fälle pro Jahr», sagt Zwahlen. «Zum Glück!»
Keine Kameras, aber Zeichenstift
Ihren Einstand hatte sie mit dem grossen Wirtschaftsbetrugsprozess gegen Werner K. Rey 1999 in Bern. «Ich war damals freischaffende Illustratorin und hatte Augen und Ohren offen für interessante Aufträge», erzählt die ausgebildete Zeichnungslehrerin und Grafikerin. «Als ich in der Tagesschau die Berichterstattung zum Fall Rey sah, war die Rede davon, dass im Saal keine Kameras zugelassen seien.»
Kurz entschlossen rief sie beim Gericht an, um sich als Zeichnerin anzubieten. Man verwies sie an die Medien, die hierfür zuständig seien. Also klopfte Zwahlen beim «Bund» an, der sich von ihrem Vorschlag überzeugen liess. Die Zeitung war mit dem Resultat zufrieden: Zwahlen durfte den ganzen Prozess begleiten.
Von der «Annabelle» bis zur «Bilanz»
«Es war ein Sprung ins kalte Wasser: Zwar hatte ich immer schon gezeichnet, aber meinen Stil als Gerichtszeichnerin entwickelte ich erst in dem Moment, als ich im Gericht sass», sagt Zwahlen. «Ich war ziemlich nervös.»
Nach ihrer Ausbildung hatte sie zunächst als Trickfilmzeichnerin in Italien gearbeitet, später war sie Kulissenmalerin am Stadttheater Bern. Als freie Illustratorin zeichnete sie für viele Zeitschriften und Zeitungen, von der «Annabelle» bis zur «Bilanz».
Linear oder schattiert
Ihren Stil behielt sie bei: «Gesicht und Hände zeichne ich linear, während ich Kleider und Haare kontrastreich schattiere», führt Zwahlen aus. Die Hautpartien lassen ihr wenig Spielraum: Die Abbildungen in Zeitungen seien zu klein, das Druckraster zu grob, als dass allzu feine Schattierungen zur Geltung kämen.
Noch mehr als bei anderen Illustrationen zeichnet Zwahlen im Gerichtssaal möglichst naturalistisch. Sie karikiert nie. «Dies würde dem Anlass nicht gerecht, denn ein solcher Prozess hat nichts Witziges.» Zwahlen sieht darum ihre Rolle darin, das Verfahren zu dokumentieren und einen informativen Beitrag zur Berichterstattung aus dem Gerichtssaal zu leisten.
Schutz durch Abstraktion
Laut Artikel 27 der Schweizerischen Strafprozessordnung sind «Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes (. . .) nicht gestattet» – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. «Dabei würde eine unbekannte Person wohl auch aufgrund eines einzelnen Fotos in der Zeitung kaum auf der Strasse wieder erkannt», gibt Zwahlen zu bedenken. «Aber eine Zeichnung, die Reduktion von Gesichtszügen auf einzelne Linien, ist eine noch grössere Abstraktion.»
Der grösste Unterschied zu einer Fotografie liegt für sie aber im Entstehungsprozess: Während ein Foto eine Momentaufnahme abbildet, entsteht eine Zeichnung über mehrere Stunden. Eine Herausforderung sei, dass sich die Gezeichneten immer wieder bewegten. «Gerade bei Gruppenbildern beginne ich darum mit der Grobkomposition aller Beteiligten.»
Ideal wäre die Dreiviertel-Ansicht von schräg vorne
Das detaillierte Abzeichnen erfolgt dann parallel: Ich wechsle zwischen den verschiedenen Personen hin und her und zeichne, wenn sie gerade wieder in der ursprünglichen Position sitzen.» Manchmal ergäben sich dadurch aber auch unmögliche Überschneidungen im Bild.
Wirklich schwierig sei es nur, wenn sie im Saal keinen guten Platz einnehmen könne und die angeklagte Person nur von schräg hinten sehe – ideal wäre die Dreiviertel-Ansicht von schräg vorne: «Diese bietet die meisten Informationen über ein Gesicht.»
Schmucklos und zäh
Vom erschütternden Inhalt vieler Prozesse lässt sich Angela Zwahlen mittlerweile nicht mehr ablenken. Sie benützt Oropax. «Bei Gerichtsverhandlungen werden alle Details des Tathergangs ausgebreitet», sagt sie, «da muss man sich abgrenzen, um in Ruhe zeichnen zu können.»
Zudem würde alles mehrmals wiederholt. «Ein solcher Prozess hat nichts gemein mit den glamourösen Gerichtsprozessen in Hollywoodfilmen», sagt Zwahlen. «Es ist viel unspektakulärer, schmuckloser – und sehr zähflüssig.»
Das Erlebte begleitet noch bis in den Abend hinein
So komme es selten zu unangenehmen Gegebenheiten. Die meisten Angeklagten seien sich kaum bewusst, dass sie abgezeichnet werden. «Das ist in einer solchen Situation wohl das kleinste Übel», sagt Zwahlen. «Die meisten sind ohnehin sehr nervös.» Manchen jedoch sei das Gezeichnetwerden unangenehm. Einmal habe ein Angeklagter den Spiess umgedreht und begonnen, Zwahlen abzuzeichnen. «Da wäre ich am liebsten davongelaufen.»
Etwa achtzehn Gerichtsfälle hat Angela Zwahlen bis heute gezeichnet, für den «Bund», die NZZ, die «Berner Zeitung» und das «Bieler Tagblatt», für die Fotoagentur Keystone und das Schweizer Fernsehen. Seit vier Jahren ist sie Lehrerin für Bildnerisches Gestalten am Gymnasium Neufeld in Bern.
Neben ihrem Teilzeitpensum sucht sie nach wie vor die Praxis als Illustratorin. Dabei sind ihr Aufträge als Gerichtszeichnerin besonders willkommen: «Ich gehe hin, und wenn ich fertig bin, drücke ich dem Journalisten die Zeichnung in die Hand und gehe.» Dennoch: Das Erlebte begleitet sie oft noch am Abend. (Der Bund)
Erstellt: 17.07.2012, 16:30 Uhr
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