Obergericht spricht Lumengo frei, kritisiert ihn aber scharf

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 19.05.2011

Der Bieler Nationalrat Ricardo Lumengo hat juristisch gesehen wieder eine weisse Weste. Das Obergericht zweifelt aber an seiner Glaubwürdigkeit und wirft ihm eine bewusste Beeinflussung der Wähler vor.

1/6 Freispruch in zweiter Instanz: Ricardo Lumengo vor dem kantonalen Obergericht am 18. Mai 2011.
Bild: Keystone

   

Wahlfälschung oder Stimmenfang?

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heisst es unter «Vergehen gegen den Volkswillen»:

Stimmenfang: «Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft.»

Wahlfälschung: «Wer ein Stimmregister fälscht, verfälscht, beseitigt oder vernichtet, wer unbefugt an einer Wahl oder Abstimmung oder an einem Referendums- oder Initiativbegehren teilnimmt, wer das Ergebnis einer Wahl, einer Abstimmung oder einer Unterschriftensammlung zur Ausübung des Referendums oder der Initiative fälscht, insbesondere durch Hinzufügen, Ändern, Weglassen oder Streichen von Stimmzetteln oder Unterschriften, durch unrichtiges Auszählen oder unwahre Beurkundung des Ergebnisses, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Bei einer ersten vergleichbaren Untersuchung gegen Lumengo bezüglich der Nationalratswahlen 2007, die allerdings nicht zu einer Anklage führte, hatte die Bundesstaatsanwaltschaft lediglich wegen Stimmenfangs ermittelt. Erst der bernische Untersuchungsrichter brachte bei der nachfolgenden Untersuchung zu den Grossratswahlen 2006 den gravierenderen Straftatbestand der Wahlfälschung ins Spiel.

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Das Obergericht des Kantons Bern hat Ricardo Lumengo vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen. Der 49-jährige Nationalrat hatte gegen das erstinstanzliche Urteil einer Bieler Einzelrichterin appelliert und gestern recht erhalten. Die bedingte Strafe von zehn Tagessätzen à 180 Franken sowie die zusätzlich verhängte Geldstrafe werden somit hinfällig. Die Verfahrenskosten für die erste Instanz von rund 15'000 Franken sowie einen kleinen Teil der Kosten des Obergerichts muss Lumengo trotzdem bezahlen. Ausserdem verzichtete die zweite Instanz darauf, ihm eine Genugtuung zuzusprechen. «Auch wenn wir ihn freisprechen, so hat Ricardo Lumengo doch eine wichtige Regel des öffentlichen Rechts verletzt», sagte der Vorsitzende François Rieder.

Tatsächlich hat sich am Sachverhalt auch nach der Neubeurteilung durch das Obergericht nichts geändert. Lumengo hatte bei den Grossratswahlen 2006 auf 44 Wahlzettel eigenhändig seinen Namen geschrieben. Er habe den mit der Sprache und den hiesigen politischen Gepflogenheiten wenig vertrauten eingebürgerten Migranten lediglich helfen wollen, begründete Lumengo. Allen habe er gesagt, sie dürften den ausgefüllten Wahlzettel lediglich als Vorlage verwenden und nicht einsenden oder in die Urne werfen.

Nur erster Teil des Wahlakts

Anders als die erste Instanz beurteilte das Obergericht dies gestern jedoch lediglich als Stimmenfang und nicht als weit gravierendere Wahlfälschung (siehe Kasten). Die Verjährung verhindert, dass Lumengo nun wegen Stimmenfangs belangt wird. Das Ausfüllen des Wahlzettels sei lediglich der erste Teil des Wahlakts, begründete Richter Rieder. Die Stimmberechtigten hätten danach immer noch die Wahl gehabt, Lumengos Namen durchzustreichen oder gar nicht an der Wahl teilzunehmen. Entscheidend für die Vollendung des Wahlakts sei die Unterschrift auf dem Stimmausweis, das Abschicken des Kuverts oder der Gang zur Urne. Dies hätten die 44 Wähler unbestritten selber getan.

Das Gericht folgte mit dieser Beurteilung weitgehend der Argumentation von Lumengos Verteidiger. Für Staatsanwalt Klaus Feller war hingegen klar, dass bereits das Ausfüllen der 44 Wahlzettel die Rechtmässigkeit des Urnengangs gefährdet habe. «Als Jurist waren Herrn Lumengo die strikten Regeln bekannt», sagte Feller. «Indem er dagegen verstossen hat, störte er das Vertrauen in die politischen Prozesse.» Der Staatsanwalt wartet nun das schriftliche Urteil ab und entscheidet dann über einen Weiterzug ans Bundesgericht.

«Reine Schutzbehauptung»

Lumengo musste sich gestern teils massive Vorwürfe vonseiten des Obergerichts anhören. Richter Rieder bezeichnete seine Erklärung, er habe den Wählern lediglich helfen wollen, als «reine Schutzbehauptung». Er könne beispielsweise nicht nachvollziehen, dass Lumengo nicht wenigstens einige Namen der Hilfesuchenden habe nennen können. So hätte das Gericht einfach nachprüfen können, ob seine Behauptungen stimmten. Lumengo hatte ausgesagt, er erinnere sich nicht an die Namen jener, denen er geholfen habe. Rieder zog auch die Glaubwürdigkeit des Nationalrats in Zweifel. Dieser habe jeweils lediglich zugegeben, was beispielsweise durch Schriftanalysen habe nachgewiesen werden können. Davor habe er alles abgestritten oder gesagt, er könne sich nicht erinnern. «Lumengo hat mit Absicht dafür gesorgt oder zumindest in Kauf genommen, dass die von ihm ausgefüllten Wahlzettel auch benutzt werden», sagte der Richter. Hätte er den Wählern tatsächlich gesagt, sie dürften die Wahlzettel so nicht verwenden, sei es doch sehr erstaunlich, dass 44 sich nicht daran gehalten hätten. Rieder kam zum Schluss: «Lumengos Aussagen sind nicht glaubwürdig.» (Der Bund)

Erstellt: 19.05.2011, 06:40 Uhr

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