Nachtruhe für Kirchenglocken in der Länggasse
Von Martin Zimmermann. Aktualisiert am 11.10.2011 6 Kommentare
Für das nächtliche Glockengeläut der Pauluskirche hat voraussichtlich die letzte Stunde geschlagen: Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern hat entschieden, dass die Glocken im Turm des reformierten Gotteshauses zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ruhen müssen. Damit gibt die Behörde einer Gruppe von 68 Anwohnern recht, welche sich gegen das Geläut zur Wehr setzten. Im Länggassquartier werde nun «schon bald wieder ruhig geschlafen werden können», schreibt die Gruppe in einer Mitteilung.
Dem Entscheid des Polizeiinspektorats war ein viereinhalbjähriger Streit zwischen der Anwohnerschaft und der Kirchenleitung vorausgegangen. 2007 habe er mit einigen Gleichgesinnten eine Umfrage im Quartier durchgeführt, sagt Oliver Lütolf, einer der Organisatoren des Protests, dem «Bund». Demnach wurden rund 140 Haushalte befragt. In einem Radius von 100 Meter um die Kirche hätten sich zwei Drittel der Umfrageteilnehmer durch das nächtliche Geläute gestört gefühlt, sagt er. Für viele Anwohner sei insbesondere das Mitternachtsläuten unangenehm gewesen: «Nach zwölf lauten Glockenschlägen schläft man nicht mehr ruhig.» Die nach der Umfrage eingeleiteten Gespräche mit der Kirchenleitung scheiterten. Lärmmessungen, welche die Kirche durchführte, sind laut Lütolf nie veröffentlicht worden. Deshalb habe man sich an das Polizeiinspektorat gewandt.
Dieses gab eigene Lärmmessungen in Auftrag. Die dreitägigen Erhebungen zeigten, dass das Glockenläuten den Grenzwert von 60 Dezibel um bis zu 18 Dezibel überstieg, wie Polizeiinspektor Jean-Claude Hess auf Anfrage sagt. 60 Dezibel entsprechen dem bundesgerichtlich festgestellten Lärmpegel, ab welchem nächtens eine sogenannte Aufweckreaktion erfolgt.
«Bürgerliches Läuten» betroffen
Vonseiten der Kirchgemeinde Paulus will man sich vorderhand nicht zum Fall äussern. Der Kirchgemeinderat nehme den Entscheid des Inspektorats zur Kenntnis und werde in den nächsten Tagen über das weitere Vorgehen informieren, hiess es bloss. Die Kirchgemeinde kann gegen den Beschluss innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Bei der Reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern sieht man die Einstellung des nächtlichen Glockenläutens dagegen gelassen. Natürlich sei das «schade», aber die Kirche müsse sich an allgemeingültige Lärmwerte halten, sagt Gemeindeverwalter Beat Wiesendanger auf Anfrage. Der städtische Entscheid beziehe sich ja auch nur auf das «bürgerliche Läuten». Dabei handelt es sich um eine akustische Zeitangabe, welche die Kirchen im Auftrag der Stadt durchführen. Das «kirchliche Läuten», also zum Beispiel der Aufruf zum Gottesdienst, sei nicht betroffen, so Wiesendanger.
Landauf, landab kommt es immer wieder zu Protesten lärmgeplagter Anwohner gegen nächtliche Glockenschläge. In Bern stellte 1996 die Petruskirche im Kirchenfeldquartier nach einem sechsjährigen Nachbarschaftsdisput das nächtliche Läuten ein. In Köniz reduzierte die reformierte Kirche 2004 das Läuten zu später Stunde vom Viertelstunden- auf den Stundentakt. In der Stadt Bern zog letztes Jahr die Markuskirche im Breitenrainquartier nach. Dass meist reformierte Kirchen betroffen sind, ist laut Polizeiinspektor Hess Zufall: «Es kommt auf die Anwohnerschaft an – nicht auf die Konfession.» Angesichts eines zunehmend lärmerfüllten Alltags reagierten die Menschen grundsätzlich empfindlicher auf Ruhestörungen als in früheren Zeiten. (Der Bund)
Erstellt: 11.10.2011, 06:59 Uhr
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6 Kommentare
Na endlich, geht doch! Interessant ist, dass es sich beim Stunden- und Minutengebimmel ja um das „Bürgerliche Geläut“ handelt, eine akustische Zeitangabe, welche die Kirchen im Auftrag der Stadt durchführen. Warum müssen dann die Bürger mehr als vier Jahre lang um die Einstellung des nächtlichen Geläuts streiten? Antworten
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