«Mit Hungerstreik attackiert uns Rappaz moralisch»
Von Sarah Nowotny. Aktualisiert am 21.07.2010 2 Kommentare
Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz befindet sich im Moment im Berner Inselspital, wo er seinen schon fast 100-tägigen Hungerstreik fortführt – Rappaz wurde wegen Hanfanbaus, Drogenhandels, Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Seinen Wunsch, auch im Koma nicht zwangsernährt zu werden, hat er schriftlich festgehalten. Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten liess den Häftling von Genf nach Bern verlegen, weil die Ärzte hier die Zwangsernährung, die ihr vorschwebt, weniger kategorisch ablehnen. Stellung nehmen will das Inselspital nicht. Dafür gibt Alberto Bondolfi, Mitglied der nationalen Ethikkommission, Auskunft. Der Theologieprofessor kennt die Genfer Ärzte, in deren Obhut Rappaz sich bis vor kurzem befand.
Herr Bondolfi, Juristen und Mediziner erzählen im Fall Rappaz alle etwas anderes. Warum macht uns dieser Angelegenheit so ratlos?
Die Schweiz kennt für Häftlinge im Hungerstreik keine einheitliche Gesetzgebung – das ist die fassbarste Ursache der Schwierigkeiten, die uns der Fall bereitet. Ein Ausweg wäre, den Hungerstreik zu einem Straftatbestand zu machen. Die eigentliche Schwierigkeit ist aber, dass wir uns zwischen zwei Werten entscheiden müssen, die für uns alle sehr wichtig sind: Auf der einen Seite steht der Respekt von Herrn Rappaz’ Willen; wir sind der Meinung, dass medizinische Massnahmen nicht gegen den Willen eines Patienten getroffen werden dürfen. Andererseits ist das Leben des Menschen der höchste Wert, wenn Sie so wollen. Hier liegt die Tragik: Herr Rappaz ist «Inhaber» seines Lebens, aber sein Leben hat einen Wert, unabhängig davon, ob er leben will. Dieses Dilemma ist ein Novum in der Schweiz – hier muss eigentlich niemand in den Hungerstreik treten, um gehört zu werden.
Dieses Dilemma scheint aber nicht Ausdruck ewig gültiger Werte zu sein, denn schliesslich gab es Zeiten, in denen Selbstmörder für Kriminelle gehalten wurden.
Selbstverständlich, früher wurde das menschliche Leben über Autonomie und Freiheit gestellt. Heute sind nicht mehr alle der Meinung, das menschliche Leben sei ein Geschenk Gottes, das es unbedingt zu achten gilt. Dies macht den Fall Rappaz umso schwieriger.
Wir können uns also nicht aus der Affäre ziehen, ohne viele Menschen zu schockieren?
Das ist so. Und auch wenn wir Herrn Rappaz zwangsernähren wollen, haben wir immer noch mindestens zwei Probleme: Wir müssen einen Arzt finden, der bereit ist, dies gegen den Willen des Häftlings zu tun. Es wäre interessant zu sehen, ob ein Staatsanwalt diesen Arzt, der ja Körperverletzung auf Anweisung der Justiz begangen hätte, anzeigen würde. Zudem ist Zwangsernährung auch aus medizinischer Sicht nicht unbedenklich. Wären wir wenigstens sicher, dass sie das Überleben garantiert, hätten wir bessere Argumente.
Dennoch: Die von Ihnen angesprochene Güterabwägung muss auch anderswo, etwa bei Magersüchtigen, getroffen werden. Warum schlägt dies viel weniger hohe Wellen?
Magersucht ist eine Krankheit, die ein Arzt behandeln muss. Herr Rappaz aber ist nicht unbedingt psychisch krank, seine Urteilsfähigkeit wurde nie in Zweifel gezogen. Seine Handlungen sind eher politisch motiviert. Wahrscheinlich hätten wir aber mehr Verständnis für ihn, wenn er sein Leben aufs Spiel setzen würde für eine Sache, die wir alle unterstützen – für den Sturz eines Diktators etwa. Ist aber die Freiheit, bestimmte Stoffe zu konsumieren so wichtig? Dafür könnte er kämpfen, ohne sein Leben zu opfern. Trotzdem haben wir ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber. Denn wir wissen um die Doppelmoral in unserer Gesellschaft: Einerseits dürfen wir Alkohol trinken, sogar Exzesse sind akzeptiert. Andererseits sind gewisse Substanzen verboten. Darüber muss man diskutieren. Mit seinem Hungerstreik zwingt uns Herr Rappaz diese Diskussion aber auf, attackiert uns moralisch – darauf reagieren Schweizer gereizt.
Liegt das auch daran, dass sein Wille vielleicht nicht so eindeutig ist, wie wir glauben? Er sagt ja immer wieder, er wolle leben, trotz seinen schriftlichen Verfügungen.
Wir versuchen mit solchen Behauptungen, den Zwang, den wir ihm auferlegen wollen, zu legitimieren.
Das sind also Ausreden?
Nein, es sind Versuche, mit der Hilflosigkeit umzugehen. Persönlich wäre ich nicht schockiert, wenn ihn das Inselspital zwangsernähren würde. Denn er hat immer noch die Möglichkeit, seinem Leben zu einem späteren Zeitpunkt ein Ende zu setzen, wenn er das will.
Trotzdem: Würden die Berner Herrn Rappaz zwangsernähren, wäre das gemäss Ihren Argumenten ethisch nicht unbedingt vertretbar.
Das gebe ich zu. Ethisch vertretbar wäre es nur, wenn er für urteilsunfähig erklärt würde.
Wie würden Sie als Arzt am Inselspital mit der Situation umgehen?
Aufgrund meiner christlichen Erziehung würde ich mich im Zweifelsfall für das Leben entscheiden, vor allem weil ich finde, die Verletzung der Autonomie ist nicht unwiderruflich. Wenn ich jetzt aber passiv bleibe, kann sich Herr Rappaz nicht mehr als freies Subjekt artikulieren. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass ihm Nahestehende unter seinem Tod leiden würden.
Klagen Sie die Genfer Ärzte an, die keine Zwangsernährung wollten?
Überhaupt nicht. Ich kenne sie als Kollegen und habe volles Verständnis für Menschen, welche die Autonomie höher als das Leben gewichten.
Gibt es einen Unterschied zwischen den Kulturen in Bern und Genf?
Ja, zumindest teilweise. Genf ist stärker von Frankreich beeinflusst, wo die Autonomie des Menschen in der bioethischen Diskussion mehr Gewicht hat. In der Deutschschweiz hingegen entscheidet man sich im Zweifelsfall für den Schutz des Lebens. Dies widerspiegelt die deutsche Mentalität, die unter anderem durch die verheerenden Kriege des 20. Jahrhunderts geprägt ist. (Der Bund)
Erstellt: 21.07.2010, 07:15 Uhr
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2 Kommentare
Herr Bernard Rappaz hat klar erklärt, dass er den Hungerstreik als Protest gegen eine zu hohe Strafe geführt hat. Er verlangt die Revision des Prozesses. Er ist bei weitem nicht der einzige der diese Ansicht teilt. Viele sind der Meinung, es gäbe im Kanton Wallis eine Hexenverfolgung gegen ihn. Es sollte also eine Ueberprüfungskommission gebildet werden. Antworten
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