Bern

Kommentar: Polizei soll sich entschuldigen

Von Simon Thönen. Aktualisiert am 16.08.2011 8 Kommentare

Die Unsitte der Kantonspolizei, junge politische Aktivisten zu zwingen, sich auf der Wache nackt auszuziehen, muss aufhören.

Nackt vor einem Polizisten zu stehen – dies ist mit Sicherheit für die meisten Menschen eine Erfahrung der äusserst unangenehmen Sorte. Hoch symbolisch wird es, wenn politische Aktivisten gezwungen werden, der Staatsmacht in einer Zelle nackt entgegenzutreten. Am Freitagabend hat die Kantonspolizei dies von zwei Aktivisten verlangt – nicht zum ersten Mal: Auch nach der Räumung des Anti-AKW-Camps verfuhr die Polizei so mit Festgenommenen. Und schon 2005 wurde sie von der zuständigen Kommission des Stadtrats wegen solcher Praktiken zu mehr Zurückhaltung gemahnt.

Sensibilität für Bürgerrechte

Es ist an der Zeit, dass die politischen Instanzen im Kanton und in der Stadt der Kantonspolizei auf die Finger schauen und entschieden mehr Sensibilität für die Rechte der Bürger und Bürgerinnen einfordern.

Dabei geht es nicht um die polizeilichen Interventionen an sich. Unbestritten ist etwa, dass die Polizei den Auftrag hatte, das Anti-AKW-Camp zu räumen. Weniger klar ist die Lage bei der polizeilichen Intervention gegen das Unterschriftensammeln der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) am Buskers-Festival. Denn das Sammeln von Unterschriften gehört zur direkten Demokratie. Und laut einem Urteil des Bundesgerichts von 2009 ist das Sammeln ohne Stand auch nicht bewilligungspflichtig.

Immerhin kann die Kantonspolizei im konkreten Fall für sich in Anspruch nehmen, dass beim Buskers-Festival ein mögliches Sicherheitsproblem bestand. Der kleine Wagen der GSoA-Aktivisten hätte den Fluss der Besuchermassen behindern können, was bei Massenveranstaltungen ein Problem sein kann. Die Aktivisten entgegnen allerdings, dass sie das besagte Wägelchen auf die Aufforderung der Polizei hin aus dem Weg räumten.

Wie dem auch sei – unverständlich ist, dass die beteiligten Polizisten den festgenommenen Aktivisten auf der Wache zwangen, sich nackt auszuziehen. Und auch gleich den Kollegen, der ihn freiwillig begleitet hatte.

Unglaubwürdige Rechtfertigung

Natürlich gibt es Situationen, in denen es angebracht ist, dass die Polizei Festgenommene so untersucht. Dass die Kantonspolizei nun bei den zwei Unterschriftensammlern Drogenverdacht als Rechtfertigung anführt, wirkt aber mehr als unglaubwürdig. Wenig überraschend ist, dass die Polizei nichts Derartiges fand. Die nachträgliche Rechtfertigung macht die Sache sogar schlimmer: Die Polizei stellt so junge Aktivisten unter den Generalverdacht, sie seien drogensüchtig.

Die Polizei weiss sehr wohl, dass Nacktuntersuchungen heikel sind. Sollte jemals ein wichtiger Politiker nach einer unerlaubten politischen Aktion so gefilzt werden, müsste sich der Polizeikommandant einen neuen Job suchen. In einem Rechtsstaat muss die Polizei aber allen Bürgern und Bürgerinnen Respekt entgegenbringen. Sie sollte sich entschuldigen. (Der Bund)

Erstellt: 16.08.2011, 07:03 Uhr

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8 Kommentare

Andreas Kyriacou

16.08.2011, 09:10 Uhr
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Die Polizei hat die letzte Gelegenheit verpasst, sich einigermassen mit Anstand aus der Affäre zu ziehen. Die Rechtfertigungsversuche wurden peinlicher und peinlicher. Nun sind personelle Konsequenzen gefragt. Antworten


Erika Diem

16.08.2011, 08:47 Uhr
Melden 13 Empfehlung

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