Bern
Keine Mitsprache beim Strassenlicht
Von David Naef. Aktualisiert am 15.10.2012 2 Kommentare
Als Monica Gross mit ihrer Familie aus den Ferien zurückkehrte, erwartete sie zu Hause eine böse Überraschung: Völlig unerwartet fand die Stadtbernerin auf dem Trottoir direkt vor ihrem Heim einen frisch montierten Kandelaber vor, nur wenige Meter vom alten entfernt. Und Tage später tauchte eine daran installierte Laterne ihre Hausfassade in ein neues Licht, während die alte erlosch. Für Gross ist die neue Installation unverständlich: «Nun ist die Aussenansicht unserer Liegenschaft durch den davor stehenden Kandelaber zerschnitten.»
Das sei nicht im Sinne des Denkmalschutzes. Dieser stuft das Haus im Mattenhof-Quartier der Stadt Bern als «erhaltenswert» ein. Gross will sich persönlich gegen die neue Strassenbeleuchtung vor ihrem Haus zur Wehr setzen. Denn sie kann nicht verstehen, weshalb die Anwohner weder Mitspracherecht noch Informationen zur geplanten Neuerung der Beleuchtung erhalten hätten.
Beleuchtung mit Werkleitungen
Als Bauherrin für die Installation der neuen Strassenlaternen zuständig ist Energie Wasser Bern (EWB). Sie kümmert sich im Auftrag der Stadt um die Beleuchtung von Berns Strassen. Auf Anfrage bestätigt Claudia Kohlschütter, Leiterin Unternehmenskommunikation, dass in Teilen des Mattenhof-Quartiers eine neue Beleuchtung installiert wird: «Wenn in einer Strasse die Gas-, Wasser- und Elektroleitungen saniert werden, nutzen wir die Gelegenheit, um die Beleuchtung zu erneuern, sofern diese nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.»
Damit genügten diese wieder lichttechnischen, elektrischen und energetischen Anforderungen, die in Normen vorgeschrieben seien. Doch warum braucht es neue Kandelaber, wenn die bisherigen gemäss Anwohnern erst vor wenigen Jahren montiert wurden?
Dunkle Stellen sind unerwünscht
EWB weist darauf hin, dass die Ausleuchtung eine gewisse Regelmässigkeit aufweisen müsse und somit auf der beleuchteten Fläche keine Dunkelstellen entstehen dürfen. «Deshalb ist ein Abstand von rund 30 Metern zwischen den Standorten der Strassenbeleuchtung nicht zu überschreiten.» Da in der Vergangenheit ähnliche Normen gefehlt hätten, sei es jetzt notwendig, die Standorte der Laternen neu festzulegen.
«Dass es dabei zu möglichst wenig Unannehmlichkeiten für die Anwohner kommt, ist für die Mitarbeitenden von EWB immer wieder eine grosse Herausforderung», sagt Kohlschütter. Laut Gesetz muss für Strassenlaternen auf öffentlichem Grund kein Baugesuch gestellt werden. Und auch die Information der Bevölkerung ist nicht vorgesehen, wie sie von Gross erwartet wird: Wenn der Standort auf öffentlichem Grund zu stehen komme, finde keine Information der Bewohner statt, schreibt EWB. «Eine Mitsprache der Bewohner ist nicht förderlich.
Die Beleuchtung soll der Allgemeinheit im öffentlichen Raum dienen, und nicht nur den Bewohnern einer gewissen Strasse.» Gross fragt sich, wer die Öffentlichkeit sei, wenn nicht die Anwohner der Strasse. Sie erwägt nun, mit rechtlichen Mitteln gegen die Strassenlaterne vor ihrem Haus vorzugehen. Wie genau hat sie noch nicht entschieden. Wahrscheinlich sei, dass sie eine nachbarschaftliche Klage einreiche. Dass die Ausgangslage dafür aber alles andere als rosig ist, weiss auch die Anwohnerin. Denn das öffentliche Interesse wird in solchen Fällen meist höher gewichtet.
Denkmalschutz selten dagegen
Mehr Glück hatte Elisabeth Bühler, eine andere Anwohnerin im Quartier. Sie erfuhr per Zufall vom neu geplanten Standort der Strassenlaterne direkt vor ihrem Haus und bat beim Denkmalschutz um Unterstützung. Dieser setzte sich laut Bühler bei der EWB für eine Verschiebung des neuen Standorts der Strassenlaterne um rund zwei Meter ein, mit Erfolg. Trotzdem interveniert der Denkmalschutz bei der Strassenbeleuchtung aber eher selten. Berns Denkmalschützer Jean-Daniel Gross erklärt: «Wenn sich jemand an der neuen Beleuchtung stört und der Denkmalschutz tangiert wird, kann dieser in Einzelfällen mit EWB Kontakt aufnehmen.»
Doch die Wahrnehmung, was störe und was nicht, sei immer sehr subjektiv. Ausnahme ist die Berner Altstadt: «Für sie gibt es ein Beleuchtungskonzept, das als Basis für den Leistungsvertrag zwischen Stadt und EWB dient.» Bis Ende 2013 soll hauptsächlich in den Quartieren Breitenrain, Kirchenfeld und Mattenhof die Strassenbeleuchtung erneuert werden. (Der Bund)
Erstellt: 15.10.2012, 06:43 Uhr
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2 Kommentare
Bei allem Respekt für Frau Gross, ich habe gar kein Verständnis für diese Forderung nach 'Überdemokratisierung'. Manches, insbesondere wenn's um Grundversorgung geht, soll einfach nicht, nicht zu letzt aus Gründen der Effizienz, zu Tode diskutiert werden. Würde Frau Gross glücklich gemacht, wird das bestimmt eine Lösung sein, die sonst wem nicht entspricht. Ich haber Verständnis für das Vorgehen. Antworten
Bern
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