Kein guter Steuerzahler
Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 02.08.2011 1 Kommentar
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Im umstrittenen Steuerwettbewerb versuchen die Kantone, reiche Bürger anzulocken - und den andern Kantonen die guten Steuerzahler abzujagen; das Thema wird immer wieder heiss diskutiert. Es gibt aber auch noch eine andere Seite des nicht besonders freundeidgenössischen Finanzföderalismus - dies zeigt ein Fall, der kürzlich das Bundesgericht beschäftigte: Leute, die die Staatskasse belasten, versucht man mitunter ganz gerne, auf einen anderen Kanton abzuschieben.
Am 25. August 2006 war der Schweizer X., der von Santo Domingo kam, auf dem Flughafen Madrid verhaftet worden, er hatte 1,2 Kilo Kokain im Gepäck. Ein Gericht in Madrid verurteilte den Drogenschmuggler zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und einem Tag. Im Juli 2007 stellte der Mann das Gesuch, seine Strafe in der Schweiz verbüssen zu können, und er gab als letzten Wohnort den Kanton Appenzell Ausserrhoden an. Der bestritt seine Zuständigkeit und erinnerte, dass der Heimatort des Häftlings im Kanton Bern liege, worauf sich die Berner ebenfalls als nicht zuständig erklärten.
Nach längerem Hin und Her zwischen verschiedenen Amtsstellen willigte der Kanton Bern schliesslich ein, den Häftling aufzunehmen. Er stellte aber die Bedingung, dass ihm die Appenzeller die Kosten zurückerstatten müssten, sollte die Zuständigkeit nach gerichtlicher Beurteilung beim Kanton Appenzell Ausserrhoden liegen. Was diese zusagten.
Am 26. Februar 2009 wurde der Häftling von Spanien in die Schweiz überstellt und in bernischer Obhut inhaftiert. Am 23. Dezember 2010 dann wurde er bedingt aus der Haft entlassen, nachdem die spanische Justiz die Strafe auf sechs Jahre und einen Tag reduziert hatte.
Die Frage nach dem Lebensmittelpunkt
Fortgeführt aber wurde der Streit um die Kosten der 22 Monate Gefängnisaufenthalt, die der Häftling in bernischer Obhut verbracht hatte; hierbei dürfte es - genaue Zahlen geben die Behörden nicht bekannt - grob geschätzt um einen Betrag bei 200'000 Franken gehen. Nach mehreren prozessualen Irrwegen entschied schliesslich das Bundesamt für Justiz, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden für die Kosten aufkommen müsse. Gegen diesen Entscheid gelangten die Appenzeller ans Bundesgericht.
Laut dem Gesetz sind bei Straftaten, die im Ausland begangen wurden, die Behörden am Wohnort des Täters zuständig. Fehlt ein Wohnort in der Schweiz, liegt die Zuständigkeit bei den Behörden am Heimatort. Der Drogenschmuggler X. war vor seiner Verhaftung rund 15 Monate im Kanton Appenzell Ausserrhoden gemeldet, zuletzt elf Monate in der Gemeinde Y. Er bezog dort Sozialhilfe und lebte in einer Wohnung, die die sozialen Dienste bezahlten. In einem Schreiben gab der Mann an, seinen Lebensmittelpunkt im Kanton Appenzell Ausserrhoden gehabt zu haben. «Ein Interesse von X., diesen Kanton als Wohnort lediglich vorzuschieben ist - anders als etwa in einer Steuersache - nicht ersichtlich», notierte das Bundesgericht.
Wohnung wesentlich
Die Argumentation der Appenzeller, X. habe mehrheitlich in Zürich gelebt, überzeugte das Bundesgericht nicht. Alles in allem sprächen «gewichtige Anhaltspunkte» dafür, den Lebensmittelpunkt des X. im Kanton Appenzell Ausserrhoden anzusiedeln, urteilten die Richter in Lausanne. Wesentlich sei insbesondere, dass er dort eine Wohnung gehabt habe.
X. habe gar nicht aktiv am Dorf- und Vereinsleben teilgenommen, hielten die Appenzeller dagegen. Kein gutes Argument, fand das Bundesgericht. Es gebe «viele Menschen, die an einem Ort wohnen, ohne sich dort aktiv am Dorf- und Vereinsleben zu beteiligen». Den Appenzellern half schliesslich auch der Einwand nicht, X. habe Termine bei der Sozialhilfekommission der Gemeinde nicht eingehalten. Der Mann, so urteilte das Bundesgericht, habe nachvollziehbar darlegen können, warum er zu den Terminen nicht erschienen sei. «Im Übrigen stellt mangelnde Termintreue bei Personen mit einer Drogenproblematik keine Seltenheit dar.»
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Der Kanton Bern kann den Appenzellern die Rechnung schicken. (Der Bund)
Erstellt: 02.08.2011, 12:55 Uhr
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