Kantonsparlament für mehr Selbstbestimmung bei Behinderten
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Der Bericht zeigt die Stossrichtung für die Behindertenpolitik auf. Im Zentrum steht die Umstellung von der Unterstützung der Institutionen wie Heime oder Werkstätten (Objektfinanzierung) zur Unterstützung der Person (Subjektfinanzierung). Die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.
Den Paradigmenwechsel zur Subjektfinanzierung fand im Grundsatz bei allen Parteien Gefallen. Viele Fraktionssprecher setzten allerdings bei den Kosten der Umsetzung ein Fragezeichen. Sie hinterfragten etwa die im Bericht in Aussicht gestellte Kostenneutralität.
Das individuelle Bedarfsermittlungsverfahren, das es künftig brauche, sei aufwendig, hielten mehrere Sprecher fest. Es sei fraglich, ob die erwarteten Effizienzgewinne diesen zusätzlichen Aufwand kompensiere.
Der Grosse Rat will deshalb laufend Informationen über die Entwicklung der Kosten erhalten. Er befürwortete eine entsprechende Planungserklärung der grossrätlichen Kommission.
Mischform für geschützte Werkstätten
Eine weitere Präzision brachte das Kantonsparlament bei den geschützten Werkstätten an. Weil hier bei der Finanzierung die Interessen zwischen Heimverbänden und Behindertenorganisationen auseinander gingen, befürwortete der Grosse Rat einen Kompromiss.
Bei den geschützten Werkstätten kann nun der Kanton zum Beispiel mit Sockelbeiträgen im Sinne von «subjektorientierten Objektbeiträgen» ein vielfältiges Arbeitsangebot für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.
Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud stellte sich ebenfalls hinter diese Präzision, die eine überparteilichen Gruppe eingebracht hatte. Die Wahlfreiheit sei an die Subjektfinanzierung gekoppelt, sagte Perrenoud. Aber gemischte Modelle werde es immer geben.
In der Schlussabstimmung befürwortete der Grosse Rat den angepassten Bericht klar mit 132 Ja- zu 2 Nein- Stimmen bei einer Enthaltung.
Gleichstellung als Grundsatz
Perrenoud stellte die neue bernische Behindertenpolitik Mitte Oktober vergangenen Jahres vor. Sie richtet sich am Grundsatz der Gleichstellung von Behinderten und Nichtbehinderten aus.
Laut Schätzungen leben im Kanton Bern rund 115'000 Personen, die wegen eines lang andauernden Gesundheitsproblems bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens eingeschränkt sind. Das entspricht rund 12 Prozent der Bevölkerung. (dam/sda)
Erstellt: 31.01.2012, 15:08 Uhr
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