Kanton ist doch mitschuldig an Baudebakel Frauenklinik
Von Sarah Nowotny. Aktualisiert am 07.04.2011 5 Kommentare
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Die Frauenklinik auf dem Berner Insel-Areal gehört zu den grössten Baudebakeln im Kanton. Auf das Inselspital und wohl auch die Steuerzahler kommen Kosten von mehreren Millionen Franken zu. In wenigen Monaten dürfte feststehen, was gegen die Statikprobleme und die fehlende Erdbebensicherheit unternommen werden muss. Recherchen des «Bund» zeigen nun, dass das für den Bau verantwortliche Generalunternehmen (GU) schon 1998 – kurz vor Baubeginn – vor genau jenen gravierenden statischen Mängeln warnte, die dem Gebäude zum Verhängnis geworden sind. Dies, obwohl die kantonale Baudirektion der Göhner und Merkur AG – die heute Implenia heisst – die Einsicht in die Planungsunterlagen allem Drängen zum Trotz verweigert hatte. Offenbar wollten die Behörden möglichst schnell bauen. Auf die Warnungen des Unternehmens gingen sie jedenfalls nicht ein, drohten gar mit dem Abbruch der Zusammenarbeit und übten Druck auf das GU aus.
Brisanter Brief an den Kanton
Dies wirft ein neues Licht auf die bereits verfassten Gutachten zum Thema. Denn Alt-Bundesrichter Hans Peter Walter kam 2009 zum Schluss, dass sich die kantonale Baudirektion nichts vorzuwerfen habe. Das für den Bau verantwortliche GU könne allerdings ebenfalls nicht mehr belangt werden: Die aktuellen Mängel seien erst nach Ablauf der Garantiefrist entdeckt worden (siehe Text unten in der Mitte). Eine Kommission des Grossen Rats bestätigte 2010 Walters Einschätzungen. Rein rechtlich gesehen ist daran kaum etwas auszusetzen, denn mit der Unterzeichnung des Vertrags übernahm Göhner und Merkur die Haftung für die vom Kanton erstellte Planung. Walter hält denn auch Folgendes fest: «Weshalb das Generalunternehmen das statische Konzept vorerst als ungenügend überprüfbar rügte, später aber die Rüge zurücknahm, ist im Detail nicht bekannt. Für die vorliegende Beurteilung ist allerdings einzig relevant, dass das Unternehmen die Haftung für Planungsmängel übernommen hat.»
Walters Auftrag war allerdings viel weiter gefasst, als diese Schlussfolgerung vermuten lässt. Er sollte laut Gutachten insbesondere herausfinden, was die «Gründe» der baulichen Mängel sind und wie die «Zuständigkeiten» zwischen dem Bauherrn (Kanton) und den ausführenden Unternehmen geregelt waren. Zwar zitiert er aus einem Brief vom 30. Juni 1998 und hält fest, dass das GU die erwähnte Haftung für die Planung unter Hinweis auf die Statik zunächst nicht übernehmen wollte. Ferner schreibt Walter unter Berufung auf das GU, Letzterem sei das statische Konzept nicht zur Überprüfung zugänglich gemacht worden und es habe die Statik deshalb nicht überprüfen können. Vertieft wird dies im Gutachten aber nicht. Dokumente, die dem «Bund» vorliegen, zeigen indes die ganze Tragweite der Vorgänge.
• 24. Juni 1998. Der Kanton teilt dem GU mit, dass die Planungsunterlagen zur Frauenklinik «innert realistischer Zeit» sowieso nicht nachvollziehbar seien.
• 30. Juni 1998. Göhner und Merkur schreibt dem Kanton, dass man «in gewissen sehr wesentlichen Bereichen die Projektierung nicht nachvollziehen» könne, da «entsprechende Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden sind». Das Bauwerk sei «mit Risiken behaftet, die vom Generalunternehmer nicht getragen werden können». Vor allem die Tatsache, dass sich die Fassadenträger nicht gegen Korrosion schützen liessen, «kann nur zur Schlussfolgerung führen, dass es sich bei der Art, wie diese Träger in das Bauwerk eingebettet sind, um einen gefährlichen Planungsmangel handelt. Der korrosionsbedingte Bruch auch nur eines Fassadenträgers würde zu einer Kettenreaktion führen, die das Bauwerk einstürzen liesse.»
Übungsabbruch angedroht
• 8. Juli 1998. Die Antwort des kantonalen Hochbauamts auf den brisanten Brief des GU. Zu einem grossen Teil handle es sich bei den Einwänden vom 30. Juni um Vorbehalte «gegen das Projekt an sich». Ausserdem fehlten «Nachbesserungsvorschläge» und «Kostenvoranschläge», heisst es dort lediglich.
• 17. Juli 1998. In einem internen Memorandum von Göhner und Merkur steht, man warte noch immer auf eine umfassende Stellungnahme des Kantons zum Brief vom 30. Juni. Für Nachbesserungsvorschläge sei man «auf die Mitarbeit des Bauherrn angewiesen».
• 23. Juli 1998. In einer Aktennotiz wird der Projektleiter des Hochbauamts indes folgendermassen zitiert: Man habe dem GU bereits extra drei Monate Zeit zur Suche nach Mängeln eingeräumt. Der «massive Vorbehalt» vom 30. Juni sei nun ein Zeichen dafür, dass «das Vertrauen arg missbraucht» worden sei. Dann folgt eine Drohung: Übernehme das GU die Haftung nicht, sehe sich der Kanton gezwungen, «die weitere Zusammenarbeit ernsthaft zu prüfen und gegebenenfalls sofort abzubrechen».
• 24. Juli 1998. Als Reaktion darauf schreibt das GU an den Kanton, es könne die Haftung nur übernehmen, wenn die «absolut unumgängliche» Rüge der Stahlkonstruktion/Fassadenaufhängung berücksichtigt werde.
• 31. Juli 1998. Das Hochbauamt erklärt darauf lakonisch, die Rüge sei lediglich ein Hinweis auf die «unkonventionellen Wege zur Lösung des Tragsystems und auf Unterhaltsprobleme», aber keine Abmahnung eines Planmangels. August 1998. In der Folge betont Göhner und Merkur in einem Brief noch einmal, dass es eben nicht um Hinweise, sondern um gefährliche Mängel gehe. Zudem würden dem Unternehmen die statischen Berechnungen immer noch vorenthalten. Der Kanton mache sich einer «Verletzung der Mitwirkungspflicht des Bauherrn» schuldig.
• 8. September 1998. Laut einem Protokoll hat das GU die Unterlagen zur Statik immer noch nicht erhalten.
• 19. April 1999. Göhner und Merkur zieht die Mängelrüge bezüglich Fassade sang- und klanglos zurück und übernimmt die Haftung für die Planung. Schriftliche Unterlagen zu den Gründen für die Kehrtwende liegen dem «Bund» nicht vor. Ein damals auf Unternehmerseite Beteiligter sagt indes, der Kanton habe Druck ausgeübt: «Nur wenn die Mängelrüge zurückgezogen werde, komme Göhner und Merkur beim Grossprojekt Sanierung des Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrums (INO) am Inselspital zum Zug, hiess es.» René Zahnd, Mitglied der Konzernleitung von Implenia, sagte dem «Bund» bereits im Herbst, Baufirmen übernähmen oft Risiken für Bau und Planung, auch wenn der Staat Letztere gemacht habe. «Das ist nicht unbedingt klug, aber so erhalten sie den Zuschlag.»
«Keine Kenntnis von Drohungen»
Giorgio Macchi, Kantonsbaumeister, war während der Planungs- und Bauphase der Frauenklinik stellvertretender Kantonsbaumeister. Konfrontiert mit den Vorwürfen, sagt er: «Ich habe keine Kenntnis von Drohungen oder Druckausübung.» Hingegen stelle er fest, dass vonseiten GU letztlich keine «wichtigen Vorbehalte» übrig geblieben seien. «Damit konnten wir davon ausgehen, dass deren Gründe beseitigt worden waren.» Politisch verantwortlich für die Klinik war Baudirektorin Dori Schaer (SP). Ihre Nachfolgerin Barbara Egger-Jenzer (SP) trat das Amt 2002 an und beauftragte Walter mit der Analyse. Es fällt auf, dass Letzterer laut Gutachten nicht nur mit schriftlichen Unterlagen arbeitete, sondern auch mündliche Informationen von Mitarbeitern der Baudirektion erhielt. Auf die Einbeziehung des GU verzichtete er indes, obwohl sich ein namhafter Vertreter in einem Schreiben an die Baudirektion zur Verfügung gestellt hatte. «In Absprache mit uns hat Herr Walter keinen Kontakt aufgenommen», sagt ihr Generalsekretär Christian Albrecht. Und fügt – trotz Walters Gesprächen mit Kantonsangestellten – hinzu: «Dies deshalb, weil er auftragsgemäss keine Untersuchung mit Befragung durchgeführt hat.» Walters Aufgabe sei es ferner nicht gewesen, den technischen Gründen der Statikprobleme auf den Grund zu gehen.
Implenia hat inzwischen freiwillig eine Million Franken an die Behebung der Baumängel bezahlt. Zahnd betont, dies sei kein Schuldeingeständnis. (Der Bund)
Erstellt: 07.04.2011, 06:53 Uhr
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5 Kommentare
Ich sage es immer: Die Linken, hier Schaer und Jenzer können solche Sachen einfach nicht, sie bringen nur Aerger, täglich. Mir kommt eingentlich keine Direktion in den Sinn, welche man der SP und den Grünen geben könnte, die müsste erst noch geschaffen werden. Antworten
Es ist ja offensichtlich so, dass die Mängel bestehen und das GU richtig gehandelt hatte. Es ist auch offensichtlich, dass das GU Aufträge erhalten hat, indem es dem Druck nachgegeben hatte. Folglich: wer sind die Besserwisser von offizieller Seite? Sind diese noch im Amt? Haben diese etwas daraus gelernt oder sind sie immer noch Besserwisser von Amtes wegen? Welche Quali hat die Baudirektorin? Antworten
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