Bern
Kämpfer für Nachtzulagen abgeblitzt
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Der Berner Taxifahrer, der die treibende Kraft im Kampf um Nachtzulagen bei Bären Taxi war und dann selber entlassen wurde, muss eine bittere Niederlage einstecken: Seine Kündigung war rechtens. Zu diesem Schluss kam am Freitag die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland. Gerichtspräsidentin Myriam Grütter wies die Klage des Taxifahrers ab. Dieser hatte vom ehemaligen Arbeitgeber rund 30'000 Franken wegen missbräuchlicher Kündigung verlangt. Das entspricht sechs Monatslöhnen.
«Arbeitnehmerpflichten verletzt»
Der Taxifahrer hatte für sich und seine Kollegen sogenannte Nachtzeitgutschriften eingefordert. Im März 2008 willigte der Taxibetrieb ein, die Nachtzulagen künftig zu entrichten. Der Kampf der Chauffeure ging aber weiter, denn sie forderten nachträgliche Zahlungen für die Zeit von März 2003 bis März 2008.
Dabei sei es um einen Streitwert von insgesamt 400'000 Franken gegangen, sagte der Anwalt des Klägers vor Gericht. Der Taxibetrieb habe also allen Grund gehabt, den Initiator des Arbeitskampfs loswerden zu wollen. Tatsächlich wurde dem Mann im August 2010 gekündigt, kurz bevor Einigungen mit den meisten Chauffeuren über rückwirkende Zahlungen erzielt wurde. Bären Taxi machte aber geltend, mit dem Streit um Nachtzulagen habe die Entlassung nichts zu tun.
Vielmehr habe der Mann seine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt. Unter anderem habe er mehrmals Fahraufträge verweigert. Das Gericht folgte dieser Argumentation. (rym/sda)
Erstellt: 27.04.2012, 18:10 Uhr
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