Bern

Kämpfer für Nachtzulagen abgeblitzt

Aktualisiert am 27.04.2012

2008 entliess Bären Taxi den Angestellten, der die treibende Kraft im Kampf um Nachtzulagen im Unternehmen war. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat die Kündigung nun gut geheissen.

Das Taxi-Unternehmen hat vor Gericht gewonnen, die Entlassung eines kämpferischen Angestellten war rechtens.

Das Taxi-Unternehmen hat vor Gericht gewonnen, die Entlassung eines kämpferischen Angestellten war rechtens.
Bild: Valérie Chételat

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Der Berner Taxifahrer, der die treibende Kraft im Kampf um Nachtzulagen bei Bären Taxi war und dann selber entlassen wurde, muss eine bittere Niederlage einstecken: Seine Kündigung war rechtens. Zu diesem Schluss kam am Freitag die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland. Gerichtspräsidentin Myriam Grütter wies die Klage des Taxifahrers ab. Dieser hatte vom ehemaligen Arbeitgeber rund 30'000 Franken wegen missbräuchlicher Kündigung verlangt. Das entspricht sechs Monatslöhnen.

«Arbeitnehmerpflichten verletzt»

Der Taxifahrer hatte für sich und seine Kollegen sogenannte Nachtzeitgutschriften eingefordert. Im März 2008 willigte der Taxibetrieb ein, die Nachtzulagen künftig zu entrichten. Der Kampf der Chauffeure ging aber weiter, denn sie forderten nachträgliche Zahlungen für die Zeit von März 2003 bis März 2008.

Dabei sei es um einen Streitwert von insgesamt 400'000 Franken gegangen, sagte der Anwalt des Klägers vor Gericht. Der Taxibetrieb habe also allen Grund gehabt, den Initiator des Arbeitskampfs loswerden zu wollen. Tatsächlich wurde dem Mann im August 2010 gekündigt, kurz bevor Einigungen mit den meisten Chauffeuren über rückwirkende Zahlungen erzielt wurde. Bären Taxi machte aber geltend, mit dem Streit um Nachtzulagen habe die Entlassung nichts zu tun.

Vielmehr habe der Mann seine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt. Unter anderem habe er mehrmals Fahraufträge verweigert. Das Gericht folgte dieser Argumentation. (rym/sda)

Erstellt: 27.04.2012, 18:10 Uhr

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