Bern

Gesetz hinkt dem Elektrovelo-Boom hinterher

Von Anita Bachmann. Aktualisiert am 11.01.2012 2 Kommentare

Kindertransporte im Anhänger mit schnellen E-Bikes sind verboten – aber vielleicht nicht mehr lange.

Der Kindertransport im Veloanhänger ist beliebt. Doch welches Zugfahrzeug ist erlaubt?

Der Kindertransport im Veloanhänger ist beliebt. Doch welches Zugfahrzeug ist erlaubt?
Bild: Getty Images

Ein Velo mit Kinderanhänger ersetzt urbanen, sportlichen Familien das Auto. Spätestens, wenn zwei Kinder im Anhänger transportiert werden sollen, stellen beim Zugfahrzeug aber viele auf ein Elektrovelo um. Weil E-Bikes eine neue Erscheinung sind, hinkt aber das Gesetz hinterher. «Es gibt keinen Gesetzesartikel, der ausdrücklich und kompakt regelt, mit welchen Elektrovelos Kinderanhänger gezogen werden dürfen», sagt David Buess vom Flyer-Hersteller Biketec AG. Ob ein E-Bike als Fahrrad oder Motorrad gelte, sei in den verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts unterschiedlich geregelt, heisst es bei der Kantonspolizei. Elektrovelos mit Tretunterstützung bis zu 25 Kilometer pro Stunde und bis zu einer Leistung von 250 Watt gelten als Leicht-Motorfahrräder. Dafür reicht eine Velovignette. Fahrzeuge, die höhere Geschwindigkeiten erreichen und mehr Leistung aufweisen, werden als Motorrad angesehen und brauchen ein gelbes Kontrollschild wie ein Töffli. Der Transport von Kindern im Anhänger ist mit dieser Kategorie verboten.

Neues Gesetz in Sicht

«Wir weisen die Kunden ganz klar darauf hin», sagt Dominic Isenschmid, Produktmanager bei Thömus AG. Die Könizer Firma stieg 2009 ins Geschäft mit den Elektrovelos ein. In den ersten beiden Jahren seien gegen 10 000 Stromer verkauft worden. Elektrovelos sind im Trend, und das Geschäft boomt. Und eine nationale Verordnung soll zudem bald rechtliche Klarheit bringen. Die Vorlage werde noch diesen Frühling vom Bundesrat behandelt, hiess es beim Bundesamt für Strassen. Es ist eine Velohelmpflicht für schnelle E-Bikes vorgesehen – und auch der Gebrauch von Kinderanhängern wird wohl geregelt.

Bei Thömus AG unterscheidet man drei Kategorien von Stromern: die langsame Kategorie mit 250 Watt Leistung, die starke Kategorie mit 500 Watt Leistung und die schnelle mit gleich grosser Leistung. «Die Langsamen sind für Kinderanhänger zu schwach», sagt Isenschmid. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn auch die starke Kategorie als Zugfahrzeug für Kinderanhänger zugelassen wäre, sagt er. Ähnlich tönt es bei der Konkurrenzfirma Flyer: «Aus unserer Sicht ist ein allfälliges Verbot nicht sinnvoll. Elektrovelos mit Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde sind dafür prädestiniert, Anhänger zu ziehen.»

E-Bikes bergen Konfliktpotenzial

Doch noch sind die neuen Gesetzesartikel nicht ausgegoren und in Kraft, und es gelten die bisherigen, unklaren Regeln. Deshalb, oder vielleicht auch, weil die Vorschriften nicht als angemessen empfunden werden, sind auch Elektrovelos mit gelben Nummern und Kinderanhängern unterwegs. «Der Polizei ist nicht bekannt, dass es ein Problem gibt», sagt Frank Rüfenacht, Fachbereichsleiter Verkehr bei der Kantonspolizei. Allgemein könne man aber festhalten, dass E-Bikes im Verkehr zunehmen würden, dies berge ein gewisses Konfliktpotenzial. «Elektrovelofahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmer können die erhöhte Geschwindigkeit gegenüber einem normalen Velo schlecht einschätzen», sagt Rüfenacht. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) rät in einer Informationsbroschüre: «Für ungeübte Radfahrer empfiehlt die BfU die langsamere Kategorie, mit der bereits beachtliche Geschwindigkeiten möglich sind.» Was in Zukunft für Kinderanhänger gelten soll, lässt sie offen. «Bei der Vernehmlassung der neuen Verordnung wurde diese Frage nicht aufgeworfen», sagt BfU-Sprecher Rolf Moning.

Wegen Töffli-Abgasen verboten

Gut möglich, dass die Frage der Kinderanhänger erst in der Vernehmlassung eingebracht wurde. «Wir empfehlen den Passus zu streichen», sagt etwa Marianne Fässler, stellvertretende Geschäftsführerin von Pro Velo. Sie gehe davon aus, dass es künftig erlaubt sein werde, alle Elektrovelos als Zugfahrzeug für Kinderanhänger zu benützen. Denn die Unterstützung durch den Elektromotor sei für Familien das Argument für die Anschaffung eines Elektrovelos. Zudem gebe es für Kindervelositze, die als gefährlichere Transportart von Kindern gelten, keine Einschränkungen.

Dass es im Moment noch verboten ist, führt sie darauf zurück, dass für die stärkeren und schnelleren Elektrovelos mangels Alternativen die Gesetze für Töfflis gelten, mit denen es nicht gestattet ist, Kinderanhänger zu ziehen. «Ich nehme an, dass dies wegen der Abgase so geregelt ist», sagt sie. (Der Bund)

Erstellt: 11.01.2012, 06:46 Uhr

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2 Kommentare

Jürg Zaugg

11.01.2012, 10:04 Uhr
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Velovignette gibts 2012 nicht mehr. Antworten


Sjoerd van Rooijen

26.03.2012, 20:35 Uhr
Melden

Na grossartig ... der Bund hat per Ende März die voraussichtliche Genehmigung von starken E-Bikes als Zugfahrzeuge für die in der Schweiz so beliebten Kinderanhänger ausdrücklich freigegeben. Was aber wiederum nicht berücksichtigt (oder schlimmer noch gar ausdrücklich verboten) wurde sind die einspurigen Kindertransportsysteme wie das niederländische Bakfiets oder auch das neuartige Urban Arrow. Antworten



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