«Fall Büschi»: Absender des Protokolls bleibt unidentifiziert
Von Simona Benovici. Aktualisiert am 18.01.2012 1 Kommentar
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Die mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung im Fall Büschi bleibt voraussichtlich ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht herausgefunden, wer im letzten Sommer ein vertrauliches Dokument der Aufsichtskommission (AK) den Medien zugespielt hat. Weil die Täterschaft nicht zu identifizieren sei, habe die zuständige Staatsanwältin deshalb die Untersuchung bis zum Eintritt der Verjährung vorläufig eingestellt. Das gab gestern das Sekretariat des Berner Stadtrats auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bekannt. Es ist damit schon das zweite Mal, dass die Weitergabe eines vertraulichen Protokolls einer stadträtlichen Kommission respektive eines Ausschusses an die Medien ohne Folgen bleibt: Schon 2008 reichte das Büro des Stadtrats zwei Strafanzeigen gegen unbekannt ein.
Untersuchung lief ein halbes Jahr
Die Untersuchung wurde im letzten Juli aufgenommen, nachdem das Ratsbüro Anzeige gegen unbekannt erstattet hatte. In der Ausgabe vom 9. Juli hatte der «Bund» aus einem ihm vorliegenden Protokoll Aussagen von Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) zum Disziplinarverfahren gegen Finanzinspektor Beat Büschi publiziert. Büschi hatte einst nachgewiesen, dass jedes dritte Falldossier der Sozialhilfe Unregelmässigkeiten aufweist. Nachdem Mitarbeiter seines Teams «Unstimmigkeiten und Konflikte» im Inspektorat beklagt hatten, geriet der Kritiker 2010 allerdings selbst in die Kritik. Büschi beantragte daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst. Zum Eklat kam es, weil der Gemeinderat erst sieben Monate nach Vorliegen des entlastenden Schlussberichts Büschi von disziplinarrechtlich relevanten Fehlern freisprach. Dem Gemeinderat wurde vorgeworfen, er habe Büschi absichtlich lange im Ungewissen darüber gelassen. Tschäppät stand daraufhin der Aufsichtskommission Red und Antwort – das zugehörige Protokoll wurde an den «Bund» weitergegeben.
Signalwirkung gefürchtet
Tschäppät sagte gestern auf Anfrage: «Es ist richtig und wichtig gewesen, dass eine Anzeige eingereicht worden ist.» Auch wenn es nun ärgerlich sei, dass man nicht wisse, wer das Dokument weitergegeben habe. Stadtrat Hasim Sancar (GB) bedauert sehr, «dass man solche Indiskretionen nicht aufdecken kann». Sancar war 2011 Präsident der Aufsichtskommission und kritisierte damals die Weiterleitung des AK-Protokolls als moralisch verwerflich. Die Vorkommnisse im Fall Büschi seien der Glaubwürdigkeit der Kommissionsarbeit abträglich, hielt Sancar gestern fest. Claude Grosjesan (GLP), der aktuelle AK-Präsident, äusserte seinerseits sein Bedauern darüber, dass die Ermittlungen zur mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt wurden. Er verstehe, dass die Staatsanwaltschaft nicht weitere Mittel einsetze, fürchtet aber die Signalwirkung, die die Sistierung haben könnte. Ungeachtet des Untersuchungsergebnisses hat die AK bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Indiskretion Massnahmen getroffen. Seit Juli werden laut Grosjean den AK-Mitgliedern im Fall Büschi keine vertraulichen Dokumente mehr schriftlich abgegeben oder verschickt. Sämtliche Unterlagen müssten stattdessen auf dem Ratssekretariat eingesehen werden. Denn: Es bleibe zu vermuten, dass jemand aus den eigenen Reihen, sprich ein AK-Mitglied, das Dokument weitergegeben habe, sagt Grosjean. (Der Bund)
Erstellt: 17.01.2012, 10:23 Uhr
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1 Kommentar
Was für ein Signal an redselige und indiskrete Parlamentarier: In der Stadt Bern kann man tun und lassen was man will - am Ende passiert gar nichts... Damit dürfte das Kommissionsgeheimnis langsam obsolet werden. Schade um die politische Kultur.
Auch die Medien müssen sich ein paar Fragen gefallen lassen: Sie opfern das Kommissionsgeheimniss für die Auflage. Ist es das wirklich wert?
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