Bern

Ein Tausendstel Differenz – und es wird nachgezählt

Von Dölf Barben. Aktualisiert am 28.01.2012 2 Kommentare

Der Grosse Rat soll genau das beschliessen, was die SVP auf keinen Fall will: Wenn Abstimmungen sehr knapp ausfallen, wird nachgezählt.

Abstimmungen und Majorzwahlen, die sehr knapp ausgehen, sollen im Kanton Bern künftig nachgezählt werden. Der Schwellenwert, bei dem sich ein knappes in ein sehr knappes Resultat verwandelt, soll bei 0,1 Prozent liegen. Dies teilte die Grossrats-Kommission gestern mit, die sich mit der Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte befasst. Wenn im Kanton Bern 350 000 Personen abstimmen, wäre ein Ergebnis dann sehr knapp, wenn die Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen 350 oder kleiner wäre.

Mit diesem Vorschlag übernimmt die Kommission einen Antrag des Regierungsrats. Dieser will einer Praxisänderung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2009 nachkommen. Früher konnte eine Abstimmung noch so knapp ausfallen – nachgezählt wurde nur, wenn es Hinweise auf Unregelmässigkeiten gab. Seither aber wird Knappheit allein als Grund für eine Nachzählung akzeptiert. Die Abstimmung über die Autosteuern vom letzten Februar ist eines der ersten Beispiele für die neue Praxis. Unter der Annahme, dass die zweite Zählung exakter ist, wird nur einmal nachgezählt.

Der Regierungsrat wollte die Grösse des Grenzwerts in der Verordnung nach eigenem Gutdünken festlegen. Die vorberatende Kommission sieht das anders. Sie will die 0,1 Prozent direkt im Gesetz verankern. «In diesem Punkt wollten wir die Handlungsmacht beim Grossen Rat», sagte Kommissionspräsident Walter Messerli (SVP, Interlaken) auf Anfrage. Das Volk hätte somit – falls das Referendum ergriffen wird – nicht nur das letzte Wort in Bezug auf die grundsätzliche Frage des Nachzählens, sondern auch in Bezug auf den Schwellenwert.

Die Kommission habe auch über die Frage diskutiert, ob es überhaupt sinnvoll sei, einen Grenzwert festzulegen. Aber ohne solche Regelung stünde jede knappe Entscheidung unter dem «Damoklesschwert der Beschwerden», sagte Messerli. Mit einem Schwellenwert dagegen bestehe Rechtssicherheit.

SVP: Zurück zur alten Praxis

Die neue Regelung gilt nur auf Kantonsebene. Messerli nimmt jedoch an, dass die Gemeinden mit der Zeit nachziehen werden, weil sie mit dem gleichen Problem konfrontiert seien. Der Grenzwert gilt auch nicht für Proporzwahlen. Bei diesem System seien mehrere Rechenoperationen vorzunehmen, die je für sich knappe Resultate bei der Sitzzuteilung oder bei der Wahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten ergeben könnten, heisst es in der Mitteilung. Was bei einer Proporzwahl ein knappes Ergebnis sei, lasse sich deshalb nicht mit Rechtsnormen festlegen.

Der Kommissionsvorschlag widerspricht den Vorstellungen der SVP Kanton Bern diametral. Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Autosteuern kämpft die Partei vehement für die Rückkehr zur alten Praxis: Nachzählen nur bei Unregelmässigkeiten. Nationalrat und Parteipräsident Rudolf Joder hat auf Bundesebene bereits eine parlamentarische Initiative eingereicht. Falls der Grosse Rat diese Gesetzesänderung beschliessen sollte, werde die SVP das Referendum «ernsthaft prüfen», sagte Joder gestern auf Anfrage.

Von «sehr knapp» zu «knapp»

Ein interessantes Detail: Bei der Autosteuerabstimmung betrug die Differenz am Abstimmungssonntag 134 Stimmen oder 0,04 Prozent. Bei der Erwahrung, der routinemässigen Nachkontrolle durch die Staatskanzlei, vergrösserte sie sich auf 363 Stimmen, was 0,11 Prozent entspricht. Walter Messerli meinte gestern, vermutlich wäre das erwahrte Ergebnis ausschlaggebend. Das hiesse: Bei dieser Abstimmung, die den Kanton seit bald einem Jahr in Atem hält und dieses Jahr noch wiederholt werden soll, hätte es gemäss der neuen Regelung keine Nachzählung gebraucht. (Der Bund)

Erstellt: 28.01.2012, 09:23 Uhr

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2 Kommentare

Jacqueline Gafner

28.01.2012, 10:43 Uhr
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Ein Tausendstel Differenz - und es wird nachgezählt, und zwar so lange, bis das Resultat stimmt ... ;-) Antworten



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