Die Todesstrafe für Hunde wird abgeschafft
Von Mireille Guggenbühler. Aktualisiert am 06.04.2011 2 Kommentare
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Eigentlich wollten die Behörden des bernjurassischen Dorfes Reconvilier kürzlich nur geltendes Recht einhalten. Doch dann merkten sie plötzlich, wie schnell Gesetzesartikel im moralischen Empfinden auch als Unrecht wahrgenommen werden können – und das bis über die Landesgrenzen hinaus: In Reconvilier beschlossen die Gemeindevertreter nämlich, die Tiere jener Hundehalter im Dorf einschläfern zu lassen, die die Hundetaxe nicht bezahlten. Dabei beriefen sie sich auf Artikel 4 des kantonalen Hundegesetzes, in welchem dies so festgehalten ist. Allerdings: Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1903 – und wurde bis zum gestrigen Tag nie abgeändert. Das Erinnern der Behörden an einen vielerorts längst vergangenen Gesetzespassus hatte Folgen: Auf der Gemeinde landeten stapelweise schriftliche Morddrohungen gegen die Gemeindebehörden – und zwar aus aller Welt. Auf der anderen Seite entrichteten die säumigen Steuerzahler im Dorf aber doch die geforderte Steuer von 50 Franken pro Hund. Denn immerhin: Auf die rund 2000 Einwohner von Reconvilier kommen 280 Hunde.
Doch diese Geschichte wird sich kaum wiederholen, denn nun wird alles anders: Der Grosse Rat überwies mit 96 Ja- zu 21 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen diskussionslos eine Motion von SVP-Grossrat Thomas Fuchs, in welcher dieser die Abänderung des entsprechenden Gesetzesartikels fordert.
«Benachteiligte Hundehalter»
Eigentlich wollte Fuchs das über 100 Jahre alte Gesetz mittels seiner Motion ganz aufheben und damit eine «gross gewordene Bürokratie wenigstens in einem Teilbereich reduzieren», wie er in seinem Vorstoss schreibt. Denn die Hundesteuer sei ungerecht, weil sie Hundehalterinnen und Hundehalter benachteilige. «Pferde werden zu Recht nicht besteuert, belasten aber auch Strasse und Wege. Kühe werden ebenfalls zu Recht nicht steuerlich mit einer Kuhsteuer belastet, obwohl sie offenbar einen grösseren CO2 pro Jahr haben als ein Einer-BMW, der 15'000 Kilometer jährlich zurücklegt.» Und: Katzensteuer, Sausteuer und ähnliche Tierhaltungssteuern seien längstens abgeschafft worden. Die Hundesteuer hat aber in den Augen Fuchs’ als «Luxussteuer bis heute überlebt». Eingeführt worden sei sie einst, um vorab bei den Angehörigen der höheren Gesellschaftsschichten vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert pro Hund eine Steuer einzukassieren.
Der Regierungsrat folgte Fuchs’ Argumentation allerdings nicht. Er schlug vor, den Punkt der Aufhebung des Gesetzes über die Hundehaltung in die unverbindlichere Form des Postulats umzuwandeln, das dann auch klar überwiesen wurde.
Neues Gesetz in Planung
Zurzeit überprüft der Kanton nämlich die Einführung eines neuen Gesetzes. Dies, nachdem der Nationalrat 2010 die Möglichkeit für ein eidgenössisches Hundegesetz verworfen hat und weil das alte Hundegesetz «aufgrund seiner Entstehungsgeschichte und wegen neu aufgetretener Aspekte wie etwa obligatorische Hundehalterkurse oder Meldepflicht bei Beissvorfällen» die heutigen Bedürfnisse der Gesellschaft nicht mehr erfülle. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion Fuchs. Im Rahmen dieser Arbeit an einem kantonalen Hundegesetz soll dann auch die Hundesteuergesetzgebung überprüft und angepasst werden. (Der Bund)
Erstellt: 06.04.2011, 09:28 Uhr
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2 Kommentare
Wieso soll ein Tier sein Leben lassen, wenn der Hundehalter seinen Pflichten nicht nach kommt? Wer wenig Geld hat, der kann ja jeden Monat 10 Franken für die Steuer zur Seite legen, oder besser 50, denn damit könnte die Steuer, Haftpflicht + Tierarzt besser bezahlt werden. Denn auch das ist Verantwortung einem Lebenwesen gegenüber. Antworten
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